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20.3223 · Postulat · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, der Bundesversammlung gestützt auf Artikel 116 der Bundesverfassung einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten, der ein Impulsprogramm zur Förderung von Tagesschulen in den Kantonen und Gemeinden vorsieht. Das Thema soll im Rahmen eines Berichts behandelt werden und der Gesetzesentwurf soll sich am Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861; KBFHG) orientieren, wobei die Autonomie und die Kompetenzen der Kantone zu gewährleisten sind.

Begründung

Seit bald 20 Jahren ist die Tagesschule Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen aus allen politischen Richtungen. Avenir Suisse hat 2005 eine umfassende Studie vorgelegt und sich in ihrem Fazit sehr positiv zur Schaffung von Tagesschulen im Sinne einer modernen Familienpolitik geäussert, einer Familienpolitik, die die Erwartungen der Familien an die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, aber auch die Erziehungs- und Sozialisierungsbedürfnisse erfüllt.

Die Tagesschulen steigern die Qualität im Bildungswesen und erhöhen die Chancengleichheit, da die Kinder von professionellem Personal betreut und beaufsichtigt werden, und zwar während der Unterrichtszeit wie auch in der Freizeit.

Die Tagesstruktur besteht aus Unterrichtssequenzen am Vormittag und am Nachmittag, einer ausgewogenen Mahlzeit am Mittag, Zeit für die Hausaufgaben unter der Obhut von Betreuungs- oder Lehrpersonen, Erholungsphasen, aber auch aus kulturellen oder sportlichen Aktivitäten. Bei den meisten bestehenden Modellen wurde die Mittagspause gekürzt, damit die Kinder ihre Unterrichtslektionen rascher absolvieren und am Nachmittag von individuellen Fördermassnahmen profitieren können.

Da sich das Berufsleben somit besser mit dem Familienleben vereinbaren lässt, ermöglicht die Tagesschule insbesondere eine bessere Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt.

In der Tat weist die Schweiz einen der höchsten Anteile von Teilzeit arbeitenden Frauen auf. Diese Rate stellt in Europa fast einen Rekord dar, der sich insbesondere durch die Schwierigkeit, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren, aber auch durch eine sehr traditionelle, geschlechterbezogene Rollenverteilung erklärt. Gemäss "Foraus" (2019) hat die Schweiz 5,75 Milliarden Franken in die universitäre Bildung von 50 000 Frauen investiert, die anschliessend nicht berufstätig waren und sich zu Hause um die Familie kümmerten. Wenn man alle Mütter im Erwerbsalter mit einer Tertiärausbildung berücksichtigt, die ihre Laufbahn im Zeitpunkt der Mutterschaft unterbrochen haben, hat der teilweise oder vollständig Rückzug vom Arbeitsmarkt aufgrund einer Geburt Kosten von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr zu Folge, verbunden mit Steuerverlusten von 250 Millionen Franken (Jeanrenaud und Kis 2008). Der durchschnittliche Einkommensverlust beträgt für den Rest der Berufslaufbahn jährlich 21,7 Prozent. Das ist fast eine halbe Million Franken pro Frau (Policy Brief "Elternzeit", Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen [EKFF], 2020).

Avenir Suisse stellt in diesem Punkt ein schweizerisches Paradox fest: Der Staat investiert in die Bildung von neuen Generationen, zwängt aber gleichzeitig einen institutionellen Rahmen auf, der von einer traditionellen Familie herkommt, in der praktisch nur der Mann das Geld nach Hause bringt. Aber: Ein Ausbau der Berufstätigkeit von Frauen mit Kindern hätte eine allgemeine Steigerung des Arbeitsvolumens zur Folge, die das Wachstum fördern würde. Damit könnte man auch das Ausscheiden der Baby-Boomer aus dem Erwerbsleben kompensieren, ohne im grossen Stil auf die Einwanderung zurückgreifen zu müssen. Die Arbeitskräfte sind vorhanden, sie sind qualifiziert, und es sind weder zusätzliche Infrastrukturen noch Integrationsprogramme nötig.

Schliesslich erlaubt das System auch eine bessere Integration der Kinder und eine qualitativ hochwertige Betreuung: Gemäss einer Studie der EKFF sind in der Schweiz 40 Prozent der Kinder im Schulalter über Mittag und nach der Schule sich selbst überlassen (Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, S. 33, EKFF, 2009).

In den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Bern, Zug, Aargau (Baden) und Wallis laufen mehrere Pilotprojekte. 2016 lancierte die Stadt Zürich das Pilotprojekt Tagesschule 2025 an sechs Schulen. Der Erfolg war so gross, dass die Gemeinde das Konzept auf 23 weitere Einrichtungen ausdehnen wollte. Dieses Vorhaben wurde im Juni 2018 in einer Volksabstimmung mit 77 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.

Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vor 17 Jahren hat der Bund die Schaffung von 63 000 Betreuungsplätzen mit insgesamt 393 Millionen Franken unterstützt (Bericht des BSV vom 31. Januar 2020). Dabei handelt es sich um ein eigentliches Impulsprogramm, von dem die grosse Mehrheit der Familien profitiert und von dem alle beteiligten Akteure (Wirtschaft, Bildung, Sozialbereich) übereinstimmend sagen, dass es sich um einen echten Erfolg für die Vereinbarung von Berufs- und Privatleben handelt.

Zur Umsetzung einer modernen Familienpolitik in der Schweiz, die den Ansprüchen von Gesellschaft und Wirtschaft gerecht wird, ist es jedoch nach wie vor ungenügend.

Deshalb muss der Bund mit einem Finanzhilfeprogramm zugunsten der Kantone und der Gemeinden, die Tagesschulen anbieten möchten, einen politischen Impuls setzen. Das Parlament hat mit Artikel 116 der Bundesverfassung dazu die Kompetenz. Auf diese Bestimmung stützt sich auch das KBFHG.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als prioritäre Aufgabe seiner Familienpolitik, wie er dies im Familienbericht 2017 (www.bsv.admin.ch > Sozialpolitische Themen > Familienpolitik > Grundlagen > Familienberichte) ausgeführt hat. Aus diesem Grund führt der Bund zwei befristete Programme zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch, dies unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen primären Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden in diesem Bereich.

Mit dem Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung verfolgt der Bund seit 17 Jahren die Zielsetzung, dass in der Schweiz ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot aufgebaut wird. Mit dem Programm wird die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder sowohl im Vorschul- wie auch im Schulalter unterstützt. Das Parlament hat 2018 das Impulsprogramm ein drittes Mal um vier Jahre verlängert und hierfür Mittel von 124.5 Mio. Franken zur Verfügung gestellt. Bis Januar 2020 konnten rund 64'000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, davon fast 27'000 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. Darin enthalten sind Plätze, die in Ganztagesschulen geschaffen wurden.

Seit dem 1. Juli 2018 verfolgt der Bund mit einem neuen Förderprogramm zudem das Ziel, dass die Betreuungskosten für Kinder berufstätiger Eltern gesenkt werden. Ebenso sollen die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern angepasst werden. Hierzu sieht das Programm Projektunterstützungen vor, um den Aufbau innovativer Betreuungsangebote zu fördern. Dazu zählen auch - wie in der Botschaft des Bundesrates explizit ausgeführt - unterschiedliche Formen von Tagesschulen. Der Bundesrat erachtet die laufenden Fördermassnahmen des Bundes in seinem Zuständigkeitsbereich somit als zielführend und ausreichend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.