20.3225 · Motion · 2020-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Botschaft vorlegen, mit welcher der gesetzliche Ferienanspruch um zwei Wochen für alle erhöht wird und das Rentenalter für Frau und Mann auf Alter 67. Weitere Reformen des Rentensystems sollen auf der Basis dieser Eckwerte gemacht werden.
Begründung
Wie werden die Produktivitätsgewinne, die eine Gesellschaft erwirtschaftet, auf die Generationen verteilt? Durch das aktuell sehr hohe Rentenversprechen, das nicht finanziert ist, besteht die Gefahr das grosse Teile des Produktivitätswachstums einseitig nur der Rentenfinanzierung zugutekommen und nicht der heute aktiven Generation. Das strapaziert die Solidarität der Generationen. Wir brauchen Lösungen für alle und nicht nur Lösungen, die umverteilen.
Der Vorschlag dieser Motion reduziert die in den nächsten Jahren stark wachsende Finanzierungslücke der AHV um etwa die Hälfte und entspricht einer spürbaren Anpassung des Mindestumwandlungssatzes im BVG, ohne dass er gesenkt wird, von rund 0,5 Prozent, ohne dass die künftigen Rentnerinnen und Rentner Einbussen in Kauf nehmen müssen. Und ohne Erhöhung von Abgaben auf Löhnen oder einer höheren MWST! Gleichzeitig wirkt die Massnahme auch effektiv gegen den demografiebedingt stark wachsenden Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt und berücksichtigt ausgewogen die Bedürfnisse der verschiedenen Generationen. Der Vorschlag verschafft uns zudem auch Zeit, um die weiteren erforderlichen Massnahmen in AHV und BVG sorgfältig anzugehen. Die Lösung ist einfach und schnell umsetzbar. Alle profitieren von den Produktivitätsgewinnen in unsere Volkswirtschaft. Wer arbeitet, profitiert von einem höheren Ferienanspruch und bleibt länger fit auf dem Arbeitsmarkt, die Rentnerinnern und Rentner profitieren von sicheren Renten. Die Mehrkosten fallen für die Wirtschaft gleichzeitig geringer aus als durch eine Anhebung von Lohnbeiträgen und MWST.
In der Arbeitswelt gibt es immer mehr Termindruck. Immer öfters fehlt eine klare Trennung von Arbeit und Freizeit aufgrund der dauernden Erreichbarkeit. Diese Faktoren führen dazu, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sich einer höheren Belastung und Stress ausgesetzt fühlen. In dieser Situation ist Erholung von der Arbeit immer wichtiger. Indem man die Ferien für alle unter Alter 50 auf 6 Wochen und für diejenigen ab 50 auf 7 Wochen bei gleichem Lohn erhöht, bekommen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr Erholungszeit zugesprochen, werden weniger krank und weniger Menschen scheiden frühzeitig aus dem Arbeitsprozess aus. Im Gegenzug und unter Berücksichtigung der demografischen Alterung der Gesellschaft wird das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben, ohne dass sich dadurch die Lebensarbeitszeit erhöht. Das heisst, Junge und Familien haben mehr Ferien, während ältere Arbeitnehmer mehr Erholungszeit geniessen, dafür gehen wir zwei Jahre später in Rente.
Per Stichtag wechseln alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in das neue System. Eine Übergangsgeneration ab Alter 55 erhält die Wahlfreiheit, im bestehenden System zu bleiben, kann aber freiwillig auch ins neue System wechseln. Dies ist dadurch gerechtfertigt, dass viele Menschen ab 55 ihre Planung für die Pensionierung bereits gemacht haben, was nicht auf jüngere Menschen zutrifft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Da in den letzten 20 Jahren trotz hohem Reformbedarf alle Reformen der AHV und 2. Säule gescheitert sind, ist es für den Bundesrat prioritär, dass ein mehrheitsfähiger Kompromiss über die notwendigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV und Sicherung der Renten gefunden wird.
Der Bundesrat hat am 28. August 2019 die Botschaft zur Stabilisierung der AHV verabschiedet. Die Botschaft sieht unter anderem eine Angleichung des Rentenalters der Frauen an dasjenige der Männer vor, sowohl in der AHV als auch in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Je schneller sich das Parlament auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss für die AHV 21 einigt, desto schneller wird sich die finanzielle Situation der AHV stabilisieren. Mit den Massnahmen der Reform AHV 21 kann der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden. Angesichts des wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund der Covid-19 Krise ist eine zeitnahe und erfolgreiche Reform der 1. Säule wichtiger denn je. Im Rahmen der BVG-Reform, die derzeit ausgearbeitet wird, wird der Bundesrat auch über das weitere Vorgehen zum Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge entscheiden.
Eine heute vorgeschlagene generelle Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre könnte die Opposition gegen eine Reform verstärken und mithin ihren Erfolg und damit die notwendige Stabilisierung der AHV gefährden. Auch die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" wurde von der Stimmbevölkerung mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Ausserdem ist zwischen dem gesetzlichen Ferienanspruch von Arbeitnehmenden gegenüber ihrem Arbeitgeber und dem Rentenalter kein Zusammenhang ersichtlich. Eine Kompensation eines höheren Rentenalters durch die Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs würde tendenziell die Arbeitnehmenden favorisieren. Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige, die auch der Beitragspflicht unterliegen, könnten nicht direkt von der Kompensationsmassnahme profitieren. Zudem profitiert bereits heute eine Vielzahl von Arbeitnehmenden von einem erhöhten vertraglichen Ferienanspruch.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.