20.3239 · Motion · 2020-05-04
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, als befristete Sondermassnahme, den Zugang zur Unterstützung von Innovationsprojekten durch die Innosuisse für Schweizer KMU zu erleichtern. Dafür sollen die Rahmenbedingungen bezüglich der Eigenbeteiligung der Unternehmen an den Projektkosten flexibilisiert werden, sodass Schweizer KMU, die mit einem Forschungspartner ein Innovationsprojekt umsetzen wollen, der geforderte Cash-Beitrag einmalig erlassen werden kann.
Begründung
Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie zieht gravierende wirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Baldmöglichst müssen daher Massnahmen ergriffen werden, um unsere KMU bei der Bewältigung der anstehenden wirtschaftlichen Krise zu unterstützen. Die Innovationskraft von Schweizer Unternehmen ist für ihre Wettbewerbsfähigkeit zentral. Damit die schwierige Wirtschaftslage, KMU nicht daran hindert, in Innovationstätigkeiten zu investieren, soll die bundesseitige Innovationsförderung einen direkten kurz- und mittelfristig wirksamen Beitrag leisten und die Innovationsfähigkeit von KMU gezielt unterstützen. Damit sollen die KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in dieser schwierigen Phase stärken und Arbeitsplätze sichern können.
Unter den regulären F&E-Förderbedingungen der Innosuisse müssen die Unternehmen einen Anteil von mindestens 50 Prozent der Gesamt-Projektkosten übernehmen und davon zehn Prozent des bewilligten Bundesbeitrages als Cash-Beitrag an die Arbeitsleistung des Forschungspartners einbringen. Dieser Cash-Beitrag schmerzt innovationswillige KMU gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sehr und kann der Grund dafür sein, auf ein Innovationsprojekt zu verzichten. Der einmalige Erlass dieses Cash-Beitrags stellt daher ein einfaches, konkretes Mittel dar, um die Innovationsbereitschaft von KMU zu stärken. Bereits in Reaktion auf den starken Franken 2015 zeigten ähnliche Sondermassnahmen gute Erfolge.
Die Mittel sind ausreichend im Budget einzustellen, sodass auch andere Förderinstrumente der Innosuisse, wie die Innovations-Checks, keinesfalls geschwächt, sondern vielmehr gestärkt werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Als Folge der Coronavirus-Epidemie hat der Bundesrat bis Mitte Mai 2020 umfassende Massnahmen im Umfang von insgesamt über 60 Milliarden Franken verabschiedet. Mit diesen Massnahmen sollen Lohnfortzahlungen und Liquidität von solventen Unternehmen gesichert, sowie Massenentlassungen verhindert werden. Sie stehen auch für von der Coronakrise betroffenen KMU mit laufenden oder geplanten Innovationsprojekten zur Verfügung. Der Erlass des Cash-Beitrages von Unternehmen in Innovationsprojekten Innosuisse ist in Ausnahmefällen bereits heute möglich.
Der Bundesrat beobachtet laufend die wirtschaftliche Lage. Die weitere Entwicklung wird zeigen, ob es zusätzliche Massnahmen braucht. Die Annahme der Motion würde das Resultat dieser Bedarfsprüfung vorwegnehmen. Das Anliegen des Erlasses des Cash-Beitrages kann zudem bereits heute erfüllt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.