20.3240 · Postulat · 2020-05-04
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Schaffung eines "Public Innovation Hubs", in Verbindung mit einer Innovationsstrategie für die Verwaltung, vorzulegen. Ziel des Hubs ist die Verknüpfung von "Innovationsschaffern" mit der Verwaltung, damit innovative Ideen geprüft und allenfalls rasch umgesetzt werden können. Der Bericht soll auf folgende Punkte eingehen:
1. Trägerschaft: Der Hub ist interdepartemental auszugestalten. Die Interessen der Kantone werden berücksichtigt.
2. Vernetzung: Der Hub ist als Schnittstelle zwischen Verwaltung auf der einen und Forschung und Tech-Unternehmen auf der anderen Seite zu konzipieren.
3. Funktionsweise: Dank des Hubs sollen innovative Ideen rasch und unkompliziert getestet, wo nötig mit "Pilotnormen" temporär ermöglicht und im Erfolgsfall verwaltungsweit (und gegebenenfalls über alle föderalen Ebenen) verbreitet und implementiert werden können.
Begründung
Liest man die Botschaft 19.078, Legislaturplanung 2019-2023, so findet sich das Wort 'Innovation' 61 Mal im Text. Inhaltlich und organisatorisch ist das Thema Innovation aktuell auf wenige Bereiche limitiert: BFI Botschaft, Horizon Europe, Strategie "Digitale Schweiz", FIFG, Synthese-Index der Innovation. Dabei geht es vor allem um die Innovationsförderung, nicht aber um die "interne Innovation" bei Verwaltungs- und Geschäftsprozessen. Mit einem Innovationshub können die Bundesverwaltung, ihre Ämter und gegebenenfalls kantonale und kommunale Stellen eigenen Innovationen in den Kern-Bereichen der Verwaltungstätigkeit mehr Gewicht verleihen. Der Hub ermöglicht den schnellen und konstruktiven Austausch mit Forschung und Wissenschaft, sowie mit innovativen Unternehmen der Wirtschaft, insbesondere Startups. Allenfalls könnte sich der Hub auch an Innovationen ausländischer Behörden orientieren. Vorteile, Chancen und mögliche Organisationsformen eines Public Innovation Hub in der Bundesverwaltung sollen in diesem Bericht aufgezeigt werden. Um Umsetzungsgeschwindigkeit zu erreichen, sollen Projekte auf der Basis von Pilotprojekt-Normen befristet auf ihre Tauglichkeit getestet werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die wesentlichen Anliegen des Postulates wurden vom Bundesrat in verschiedenen laufenden Arbeiten, teils auch in Zusammenarbeit mit den Kantonen, bereits aufgenommen. Im Bericht wird der Bundesrat diese Arbeiten darstellen und zusätzlich auch erfolgreiche vergleichbare Vorgehensweisen ausländischer Behörden zur Förderung der Innovationsfähigkeit identifizieren und daraus Empfehlungen ableiten. Die geforderte Innovationsstrategie wird der Bundesrat nicht in der Form eines separaten Dokuments erarbeiten. Die Inhalte einer solchen Strategie werden im Rahmen der stetigen Weiterführung der bestehenden relevanten Strategien in diese einfliessen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.