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20.3249 · Motion · 2020-05-04

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit es Apotheken erlaubt ist, serologische Tests durchzuführen, mit denen nachgewiesen werden kann, ob eine Person mit dem Covid-19-Erreger infiziert wurde.

Begründung

Neben den diagnostischen Tests, bei denen mittels Nasenabstrich festgestellt wird, ob bei einer Person das neue Coronavirus vorhanden ist, können demnächst auch serologische Tests verwendet werden. Mit diesen Tests sollen Antikörper im Blut nachgewiesen werden und damit die Personen identifiziert werden, die infiziert wurden, allenfalls sogar ohne dass sich Krankheitssymptome gezeigt haben.

Mit serologischen Tests liesse sich der Prozentsatz der Personen in der Bevölkerung, die bereits Covid-19 hatten, besser schätzen. Zudem könnte es damit eine Klärung geben bei Spezialfällen, in denen ein Verdacht auf eine Infektion besteht, die diagnostischen Tests aber zu einem negativen Ergebnis geführt haben. Die Tests könnten weiter Hinweise dafür liefern, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich Erkrankte gut erholen, die Immunität von Patientinnen und Patienten gegenüber dem Virus könnte erforscht werden, und die Wirkung der Behandlungen könnte besser beurteilt werden.

Apotheken sind niederschwellige Anlaufstellen im Gesundheitswesen. Sie könnten einen sinnvollen Beitrag leisten im gemeinsamen Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus, wenn es ihnen erlaubt wäre, serologische Tests durchzuführen. Eine solche Dienstleistung wäre sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Forschung von Nutzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Nach aktuellem Wissensstand ist nicht bekannt, ob die nachgewiesenen Antikörper einen Schutz vor dem Virus bieten. Zudem bieten insbesondere Schnelltests, die ein sofortiges Resultat ermöglichen, eine oft nicht zufriedenstellende Qualität. Solche Tests sind daher für die individuelle Diagnostik zurzeit nicht geeignet. Serologische Tests sind derzeit primär Gegenstand von Forschungsarbeiten, um ihren Nutzen genauer zu ermitteln sowie um Empfehlungen zu ihrem Einsatz zu erarbeiten.

Stehen dereinst geeignete serologische Tests für die individuelle Diagnostik zur Verfügung, können die nötigen Testkapazitäten durch die bestehenden Laboratorien sichergestellt werden. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Ausweitung des Testangebots durch Apotheken nicht notwendig ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.