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20.3253 · Interpellation · 2020-05-04

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Eine funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU - insbesondere in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verkehr, Grenzschutz, Binnenmarkt und Handel - ist für die Bewältigung von Krisen wie Covid19 zentrale Voraussetzung.

Der Bundesrat wir gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie wird sichergestellt, dass der europäische Binnenmarkt in Bezug auf die angemessene Versorgung mit Schutzausrüstungen und Arzneimitteln funktioniert?

2. Trotz Weisungen aus Brüssel, haben die Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland Schutzmasken für die Schweiz zurückgehalten. Wie können solche eigenmächtigen Exportbeschränkungen künftig vermieden werden? Wie kann sichergestellt werden, dass auch im Krisenfall die bilateralen Verträge eingehalten werden?

3. Das Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten arbeitet an zentralen Fragen bezüglich Pandemien. Die Schweiz ist vom europäischen System des Krisenmanagements im Gesundheitsbereich ausgeschlossen und hat damit keinen raschen Zugriff auf relevante Daten. Wie kann sichergestellt werden, dass die Schweiz künftig Teil dieses europäischen Krisenmanagements ist?

4. Grenzkontrollen sind aufgrund COVid19 in Europa wieder Alltag geworden. Der Schengenraum, der den Bürgern freien Reiseverkehr ermöglicht, ist teilweise suspendiert. Die EU möchte nun mit kleinen Schritten zur vollständigen Personenfreizügigkeit zurückkehren. Wie wird die Schweiz in dieser Koordination einbezogen?

5. Die Schweiz ist auf über 300 000 Grenzgänger aus den Nachbarstaaten angewiesen. Im Gesundheitsbereich ist die Nachfrage nach Grenzgängern besonders hoch. Wie kann sichergestellt werden, dass die Personenfreizügigkeit für Grenzgänger auch bei einer Krise gilt?

6. Die Abstimmung über die Begrenzungsinitiative musste verschoben werden. Dennoch hat die EU die Anwendung der neuen Verordnung über die Medizinalprodukte um ein Jahr aufgeschoben. Wie beurteilt der Bundesrat die Beziehung zur EU und die weitere Zusammenarbeit im Lichte der gegenwärtigen Krise?

7. Die EU organisiert offensichtlich siebzehn europäische Forschungsprojekte, die an den verschiedensten Fragen zum Coronavirus arbeiten. In sechs davon arbeiten Schweizer Forschergruppen mit. In welchem Umfang beteiligt sich die Schweiz an diesen Kosten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der EU-Binnenmarkt hat sich als ein entscheidender Faktor für das Krisenmanagement in Europa erweisen, auch und gerade was die Versorgung mit Schutzausrüstung und Arzneimitteln angeht. Nachdem zu Beginn der Pandemie verschiedene EU-Mitgliedstaaten Exportverbote für bestimmte medizinische Schutzausrüstungen erliessen, führte die Europäische Kommission eine EU-weit geltende Ausfuhrregelung ein. Nach Intervention unter anderem der Schweiz beschloss die Europäischen Kommission, die Ausfuhren in die EFTA-Staaten von der neuen Ausfuhrbewilligungspflicht für medizinische Schutzausrüstung auszunehmen. Der Binnenmarktzugang und die enge Zusammenarbeit mit der EU und den EU-Mitgliedstaaten haben sich damit für die Schweiz als zentral erwiesen.

2. Vorübergehende Ausfuhrbeschränkungen sind sowohl gestützt auf das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen der WTO (GATT) als auch auf das Freihandelsabkommen Schweiz-EU möglich, wenn sie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind. So hat auch die Schweiz analog zur EU im Zusammenhang mit der Pandemie eine Ausfuhrbewilligungspflicht für bestimmte Produkte eingeführt. Weltweit haben verschiedene Länder Ausfuhrbeschränkungen erlassen, die nicht spezifisch gegen die Schweiz gerichtet waren. Die Schweiz hat jeweils unverzüglich interveniert, um die Freigabe blockierter Lieferungen zu erreichen. Dadurch konnten Einfuhrprobleme aus EU-Staaten und aus anderen Ländern gelöst werden. Diese Erfahrungen haben gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes internationales Handelssystem für die Aufrechterhaltung der internationalen Produktions- und Lieferketten ist und dass gute bilaterale Kontakte im Krisenfall ausschlaggebend sind.

3. Nach Ausbruch der Coronavirus-Pandemie hat die EU der Schweiz auf Anfrage rasch einen partiellen Zugang zum EU-Dispositiv zur Bekämpfung von Gesundheitsgefahren gewährt. Diese ad hoc Teilnahme umfasst nur diejenigen Instrumente, die für die COVID-Thematik relevant sind und ist auf die Dauer der Krise befristet. Eine institutionalisierte Kooperation u.a. mit dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten ECDC ist Teil des angestrebten Gesundheitsabkommens Schweiz-EU (GesA), das seit 2018 im Entwurf vorliegt. Es konnte noch nicht abgeschlossen werden, da die EU die Unterzeichnung des GesA mit dem institutionellen Abkommen verknüpft.

4. Die temporäre Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum erfolgte im Einklang mit den Vorgaben des Schengener Grenzkodex. Die "Schengen-Regeln" gelten also weiterhin. Sie bieten den notwendigen Spielraum für nationale Schutzmassnahmen. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen des EU-Dispositivs aktiv an der gemeinsamen Krisenbewältigung. So nimmt sie mehrmals wöchentlich an den virtuellen Experten- und Ministertreffen zum Thema Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen teil, wo Informationen über nationale Lockerungsschritte ausgetauscht sowie die Koordinationsmassnahmen und Leitlinien der EU Kommission diskutiert werden. Zudem ist sie in regem Kontakt mit ihren Nachbarstaaten zu Fragen der koordinierten, schrittweisen Aufhebung der Einreiserestriktionen.

5. Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat frühzeitig Massnahmen erlassen, um die grenzüberschreitende Reisetätigkeit auf das Nötigste zu beschränken. Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) ermöglicht es, Massnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeitsrechte, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, zu ergreifen, wie die Wiedereinführung von Einreisebeschränkungen. Trotz dieser Massnahmen hat das FZA geholfen, die Verfügbarkeit des benötigten Personals sicherzustellen, insbesondere im Gesundheitswesen. Durch eine Intensivierung der namentlich auch hochrangigen Kontakte zwischen der Schweiz und der EU bzw. den EU-Staaten und insbesondere den Nachbarstaaten wurde die Koordination sichergestellt und der Einsatz von Personen aus wichtigen Berufsgruppen garantiert.

6. Die Coronakrise hat zur Verschiebung verschiedener europapolitischer Geschäfte geführt, so auch bei der Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative. Die EU hat die Verschiebung der Abstimmung zur Kenntnis genommen. Der Entscheid der EU, die Anwendung der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) um ein Jahr bis Mai 2021 zu verschieben, wurde im Sinne einer Priorisierung der Pandemiebekämpfung getroffen. Es ist noch zu früh, um die konkreten Auswirkungen dieser Krise auf die Beziehungen Schweiz-EU abzuschätzen. Die letzten Monate haben jedoch gezeigt, wie wichtig der EU-Binnenmarkt für die Bewältigung der Krise in Europa ist. Als Motor der wirtschaftlichen Erholung dürfte er in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Damit bleibt das Interesse der Schweiz an einem garantierten und institutionalisierten Marktzugang hoch. Was das institutionelle Abkommen betrifft, so hat die Priorisierung des Krisenmanagements den Druck der EU im Hinblick auf einen raschen Abschluss vorübergehend verringert. Ihre Position bleibt jedoch unverändert: Sie erwartet Lösungsvorschläge der Schweiz für die drei noch zu klärenden Punkte.

7. Die genannten Forschungsprojekte werden im Rahmen des EU Rahmenprogrammes Horizon 2020 gefördert. Die Schweiz beteiligt sich finanziell gemäss einem Beteiligungsschlüssel basierend auf dem BIP-Verhältnis zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedsstaaten am Budget von Horizon 2020. Die Massnahmen gegen die Covid-19 Pandemie haben nicht zu einer Erhöhung des Globalbudgets von Horizon 2020 geführt, wodurch auch keine zusätzlichen Kosten bei einer Beteiligung von Schweizer Forschenden an diesen Massnahmen entstehen. Damit können sich Forschende in der Schweiz im Rahmen von Horizon 2020 an europäischen Forschungsprojekten beim Kampf gegen das Coronavirus beteiligen.