20.3254 · Interpellation · 2020-05-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Für 90 Prozent aller gehörlosen Menschen ist die Gebärdensprache die Erstsprache, und die Zweitsprache ist die geschriebene offizielle Landessprache ihrer Wohnregion. Während der Coronakrise war es für Gehörlose ebenso unabdingbar und dringend wie für den Rest der Bevölkerung, Gesundheitsinformationen zu erhalten. Leider wurden Pressekonferenzen des Bundesrates erst zu einem späten Zeitpunkt in Gebärdensprache übersetzt, und noch immer kommt die Gebärdensprache in zahlreichen Kantonen nicht zum Einsatz. Dies führt zu einer Informationslücke, die eine Gefahr für Einzelne und die Gemeinschaft darstellt. Rufen wir uns in Erinnerung, dass 10 000 vollständig Gehörlose in der Schweiz leben und 600 000 Schwerhörige.
Die Coronakrise stellt für gehörlose Menschen eine enorme Herausforderung dar. Das Tragen von Atemschutzmasken verunmöglicht das Lippenlesen, und beim Homeschooling stellen sich grosse Schwierigkeiten; Gehörlosen stellen sich Tag für Tag spezifische Probleme, für die noch keine Lösung gefunden worden ist.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum wurden Pressekonferenzen des Bundesrates erst zu einem späten Zeitpunkt in Gebärdensprache übersetzt?
2. Welche Ressourcen stehen der Bundesverwaltung zur Verfügung, damit sie sich mit dem Ziel, auf Gehörlose zugeschnittene Informationen bereitzustellen, beraten lassen kann?
3. In welcher Form arbeitet der Bundesrat zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit Gehörlosenkreisen zusammen?
4. Welche Gesundheitsrichtlinien bezüglich Information, Testung und gesundheitliche Unterstützung gehörloser Menschen wurden den Kantonen kommuniziert?
5. Welche Rückmeldungen hat der Bundesrat in Bezug auf das Homeschooling gehörloser Kinder, deren Schule oder Institution während der Krise geschlossen waren?
6. Welche spezifische Unterstützung haben Familien mit einem gehörlosen Kind, das unter damit zusammenhängenden Beeinträchtigungen lebt, erhalten?
7. Wie gedenkt der Bundesrat, den Schwierigkeiten zu begegnen, die sich gehörlosen lippenlesenden Menschen stellen, wenn grossflächig Atemschutzmasken getragen werden?
8. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Anerkennung der Gebärdensprache als Landessprache es gestattet hätte, schon vor der Krise über die notwendigen Werkzeuge zu verfügen, um während der Gesundheitskrise auf die besonderen Bedürfnisse gehörloser Menschen einzugehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Für den Bundesrat ist die Information der Bevölkerung zu den Entscheiden des Bundesrates während der Coronakrise zentral. Daher hat die Bundeskanzlei in Bezug auf Simultanübersetzungen der Medienkonferenzen des Bundesrats und von Übersetzungen in die Gebärdensprache eine Kooperation mit der SRG gesucht. Die SRG-Konzession hält in Art. 15 "Menschen mit Sinnesbehinderungen" fest, dass ein Angebot an Gebärdensprache zu ihrem Grundauftrag gehört, wobei die SRG den konkreten Umfang im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit den Betroffenenverbänden vereinbart. Diese Leistungsvereinbarung überlässt die weitere Auswahl der Angebote, welche in die Gebärdensprache übersetzt werden, den Programmverantwortlichen in der jeweiligen Sprachregion. Im Fall der Corona-Krise erfolgte die Umsetzung in den drei Sprachregionen aus praktischen Gründen unterschiedlich rasch. Seit Mitte März bieten RSI (16. März), SRF (17. März) und RTS (19. März) die Medienkonferenzen des Bundesrates zur Coronakrise in Gebärdensprache an und übersetzen die Inhalte simultan in die jeweilige Landessprache. Da diese Übersetzungen in dieser Krisenzeit eine wichtige Dienstleistung für die Bevölkerung sind, für die SRG aber einen erheblichen Zusatzaufwand bedeuten, hat die Bundeskanzlei entschieden, sich an den Übersetzungsleistungen rückwirkend ab dem 1. April 2020 zu 50 Prozent im Rahmen eines Kostendaches von bis zu einer halben Million Franken finanziell zu beteiligen.
2. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB unterstützt die Bundesverwaltung dabei, Informationen in einer für Menschen mit Behinderungen zugänglichen und verständlichen Form zur Verfügung zu stellen. Während der Coronakrise hat das EBGB die Übersetzung von Informationen - insbesondere zu den Massnahmen zum Schutz der Gesundheit, aber etwa auch zu den wirtschaftlichen Massnahmen - in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache koordiniert und die Übersetzungen durch spezialisierte Übersetzungsdienste organisiert.
3. Je nach Behinderung ist es möglich, dass sich die Krankheit und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen auf Menschen mit Behinderungen spezifisch auswirken. In Bezug auf diese Situationen standen die zuständigen Bundesstellen in Kontakt mit den Behindertenorganisationen.
4. Die spezifische Herausforderung beim Schutz der Gesundheit von gehörlosen Menschen ist der Zugang zu verständlichen Informationen dar. Um diesen zu gewährleisten, erhielten die zuständigen kantonalen Stellen, die Organisationen für Menschen mit Behinderungen sowie die Branchenverbände die laufend aktualisierten Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus in den drei nationalen Gebärdensprachen sowie in Internationaler Gebärdensprache zugestellt. Das EBGB steht zudem in Kontakt mit den Behindertenorganisationen, um allfälligen behinderungsspezifischen Handlungsbedarf bei der Bewältigung der Pandemie frühzeitig zu erkennen.
5. Die Kantone hatten während der Zeit ohne Präsenzunterricht ein reduziertes Angebot in den (Sonder-)Schulen für Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf aufrechterhalten. Zwischen 2 Prozent und 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf haben je nach Kanton diese Angebote in Anspruch genommen. Weder die Sonderschulen noch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen waren geschlossen, allerdings waren die Dienstleistungen wegen den Vorsichtsmassnahmen eingeschränkt. Alle Schülerinnen und Schüler im Home-Schooling wurden von den Lehrpersonen betreut, soweit möglich abgestimmt auf ihre individuellen Bedürfnisse.
6. Die Kantone und die Lehrpersonen unterstützten die Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, von Hotlines über Hausbesuche bis hin zu Betreuungsangeboten in den (Sonder-)Schulen. Eltern von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, die eine Sonderschule besuchen, erhielten unter den in der Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) [RS 830.31)] festgehaltenen Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung.
7. Eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske besteht nicht. Das Verwenden einer Maske wird nur in Situationen empfohlen, in denen der gebotene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Der Schweizerische Gehörlosenbund verweist zudem im Zusammenhang mit der Pandemie auf die üblichen Kommunikationsregeln mit gehörlosen Menschen, insbesondere den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschern.
8. Der Bundesrat wird sich 2021 im Bericht zu den gleichlautenden Postulaten 19.3668, 19.3670, 19.3672 und 19.3684, "Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprache und konkreter praktischer Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe", umfassend zur Frage der Anerkennung der Gebärdensprache äussern, unter Berücksichtigung der Situation von gehörlosen Menschen während der COVID-19-Pandemie.
Antwort des Bundesrates.