20.3313 · Motion · 2020-05-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, welche gewährleistet, dass die Mehrausgaben in der allgemeinen Krankenversicherung, die den Krankenkassen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie erwachsen, weder 2021 noch 2022 zu Prämienerhöhungen führen dürfen.
Begründung
Während die einen Krankenkassen die Mehrkosten aufgrund der Corona-Virus-Pandemie mit ihren Rückstellungen ausgleichen wollen, um eine Prämienerhöhung abzuwenden, haben andere Kassen gedroht, dass die voraussehbaren hohen Kosten zu Prämienerhöhungen führen werden.
Die Krankenkassen-Prämien sind aber heute schon hoch, übersteigen aufgrund des Kopfprämiensystems vor allem in vielen Familien 10 Prozent des Haushaltsbudgets und sind bis in den Mittelstand ein Problem.
Die Familien sind durch die Corona-Virus-Pandemie ohnehin schon sehr stark psychisch und existenziell belastet. Es kann nicht sein, dass sie und Menschen im unteren und mittleren Lohnsegment nach der schwierigen Zeit mit der Pandemie aufgrund der Erhöhung der Krankenkassenprämien auf Dauer zusätzliche existentielle Sorgen haben.
Die Mehrausgaben der allgemeinen Krankenversicherung, die den Krankenkassen aufgrund des Corona-Virus-Pandemie erwachsen, dürfen deshalb weder 2021 noch 2022 zu Prämienerhöhungen führen. Sie sollen bei Krankenkassen mit gut dotierten Reserven teilweise aus den Rückstellungen und teilweise vom Bund und bei kleinen Kassen vom Bund im Rahmen der Corona-Unterstützungsmassnahmen ausgeglichen werden.
Die Zusatzkosten aufgrund der Corona-Virus-Pandemie müssen von den Krankenkassen klar ausgewiesen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die vorliegende Motion vertritt fast dasselbe Anliegen wie die Motion 20.3202 (Keine Überwälzung der Corona-Kosten auf die Prämienzahlenden). Gegenwärtig lassen sich die Auswirkungen der Pandemie nicht beziffern. Die künftige Entwicklung der Krankheit ist unbekannt, und es sind noch nicht alle Leistungen abgerechnet, die in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht wurden und werden. Es ist noch zu früh, um die Konsequenzen der Pandemie für die Gesundheitskosten und damit für die Prämien abzuschätzen.
Die Prämien werden für ein Jahr genehmigt (Art. 27 Abs. 4 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung; KVAV, SR 832.121) und müssen die Kosten des Jahres decken, in dem sie zur Anwendung gelangen. Wir können nicht heute verfügen, dass die Prämien in den nächsten zwei Jahren nicht erhöht werden, weil wir die künftige Kostenentwicklung nicht kennen. Für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Gesetzgeber das System der Prämienverbilligung eingeführt. Er wollte auch die Familien vermehrt entlasten: Ab 2021 müssen die Kantone für untere und mittlere Einkommen die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und diejenigen der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Als die Versicherer im Sommer 2019 die Prämien für 2020 festlegten, waren sie nicht in der Lage, das Auftreten der Pandemie vorherzusehen. Deren Kosten konnten daher nicht in die Berechnung der diesjährigen Prämien einfliessen. Die Reserven, zu deren Bildung die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind, sind jedoch genau zur Bewältigung solcher Situationen bestimmt. Die Mindestreserven, über die die Versicherer verfügen müssen, sind so definiert, dass die Zahlungsfähigkeit auch bei aussergewöhnlichen, besonders kostenintensiven Ereignissen gewährleistet ist. Ein Pandemieszenario, das als Grundlage für den Pandemieplan des BAG dient, wird bei der Berechnung der Mindestreservesätze berücksichtigt. Die Versicherer verfügen derzeit über Reserven, die ihnen ermöglichen sollten, die Pandemie zu bewältigen.
Am 4. Mai 2020 nahm der Ständerat das Postulat 20.3135 (Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger klären) seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an. Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Auswirkungen der Pandemie auf die verschiedenen Träger der durch COVID-19 verursachten Kosten (Bund, Kantone, Versicherer und Versicherte) zu analysieren. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der entsprechende Bericht abgewartet werden muss, bevor weitere Massnahmen getroffen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.