20.3320 · Postulat · 2020-05-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat (unter Federführung des EJPD und WBF) wird eingeladen so rasch als möglich zusammen mit dem Schweizer Reise-Verband und den Konsumentenschutz-Organisationen Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die der Reisebranche und dem (out-going) Tourismus eine (Überlebens-)Perspektive bieten.
Begründung
Die Reisebranche befindet sich durch die Corona-Krise in einem "Trilemma": Die monatelangen Arbeiten in Form von getätigten Buchungen müssen wieder storniert werden. Die bereits weitergeleiteten Kundengelder an Airlines, Hotels etc. (meist im Ausland) müssen wieder zurückgefordert werden, wodurch sich die Arbeit der Reiseveranstalter und Reisebüros verdoppelt. Gleichzeitig verlieren sie dabei ihren Verdienst. Aufgrund geschlossener Grenzen und unklarer Perspektiven wann welche Reisen wieder möglich sind, bleibt die Nachfrage und das Neugeschäft seit über 2 Monaten komplett aus. Kurzfristige Perspektiven gibt es keine. Gemäss Pauschalreisegesetz sind die Reisebüros verpflichtet die nicht angetretenen Reisen ihren Kunden zurück zu erstatten, wobei dies durch den Umstand stark erschwert wird, dass Airlines ihre Kunden oft mit Gutscheinen abspeisen anstatt die bezahlten Ticketpreise an die Reisebüros (und damit an die Endkunden) zurück zu geben. Es gilt aufgrund dieser Umstände Konkurse zu verhindern, welche die Rückzahlung von Kundenforderungen gänzlich verunmöglichen würden.
Der Rechtsstillstand soll unter Einbezug der relevanten Stakeholder dafür genutzt werden kreative rechtliche und ökonomische Lösungen auszuarbeiten, die das Überleben der Reisebranche mit ihren 1'200 Reisebüros und 8000 Arbeitsplätzen ermöglicht. Es geht dabei nicht um Strukturerhaltung, denn die Strukturbereinigung hat durch Digitalisierung und verändertem Kundenverhalten längst stattgefunden. Sondern es muss darum, gehen, dass es weiterhin Reisebüros und -veranstalter in der Schweiz gibt, die dank Buchungen ihrer Kundschaft Airlines wieder in die Luft bringen und damit den Tourismus ankurbeln. Vom out-going Tourismus profitiert auch der in-coming Tourismus, der z.B. für asiatische oder amerikanische Gäste nur dank internationalen Fluganbindungen funktioniert. Es braucht sowohl den Tourismus aus der Schweiz wie auch in die Schweiz, um eine Flugstrecke wirtschaftlich zu betreiben zu können. Die besondere Situation der Reisebranche erfordert in dieser Krise deshalb auch besonders kreative Lösungsansätze.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Reisebürobranche besonders von der Corona-Krise betroffen ist. So hatten und haben beispielsweise die behördlichen Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf die Aktivitäten der Reisebüros. Ausserdem müssen Reisebüros den Konsumentinnen und Konsumenten bei Annullierungen oder wesentlichen Vertragsänderungen (z.B. der obligatorischen Quarantäne nach der Hin- oder Rückreise) im Einklang mit dem Bundesgesetz über Pauschalreisen den gesamten bereits erhaltenen Betrag schnellstmöglich rückerstatten. Gleichzeitig bekundet die Reisebürobranche grosse Mühe, die von ihr bereits an verschiedene Leistungserbringer geleisteten Zahlungen zurück zu bekommen.
Anfang Juli 2020 hatte der Bundesrat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) deshalb beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen. Eine am 26. August 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene externe Expertise zeigt, dass die bisher vom Bund beschlossenen Massnahmen, insbesondere die Covid-19-Kredite und das Instrument der Kurzarbeitsentschädigung, für die Reisebürobranche eine wichtige Unterstützung darstellen. Sie kommt jedoch zum Schluss, dass ein Grossteil der Unternehmen - bis zu 40 Prozent der betroffenen Unternehmen - Schwierigkeiten haben werden, die notwendigen Restrukturierungs- und Sanierungsmassenahmen umzusetzen und deshalb womöglich Konkurs gehen könnten. Dementsprechend hat der Bundesrat am 26. August 2020 beschlossen, dass der bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll, um der Reisebürobranche mehr Zeit für die Rückzahlungen zu gewähren. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen.
Am 2. September 2020 hat sich der Bundesrat noch mit der Frage auseinandergesetzt, ob im weiteren Verlauf der Corona-Krise eine gezielte Unterstützung von besonders stark betroffenen Unternehmen in verschiedenen Bereichen nötig ist und wie diese ausgestaltet sein könnte. Die Reisebranche gehört dazu. Gemeinsam mit den Kantonen sollen diese Arbeiten fortgesetzt und Lösungen für Härtefälle gesucht werden. Der Bund ist bereit sich finanziell mit Darlehen oder Bürgschaften unter gewissen Voraussetzungen zu beteiligen. Das weitere Vorgehen wird nach erfolgter Prüfung mit den Kantonen beschlossen.
Der Bundesrat hat auch weitere mögliche Sonderlösungen, wie z.B. die Schaffung eines Fonds oder eine Gutscheinlösung für die Rückerstattungen geprüft, aber diese wären sehr komplex und administrativ aufwändig. Zudem fehlt eine gesetzliche Grundlage und es müsste somit ein Gesetzgebungsprozess gestartet werden. Auch im Sonderverfahren für dringliche Geschäfte könnte ein solcher Lösungsansatz frühestens im zweiten Quartal 2021 in Kraft treten. Aufgrund des Zeitdruckes sind diese Lösungsansätze somit nicht zielführend.
In diesem Sinne erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates bereits als erfüllt und beantragt deshalb dessen Ablehnung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.