Starlink. Welchen Spielraum haben wir bei der Kontrolle der Satellitenkonstellationen?
20.3353 · Interpellation · 2020-05-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie steht der Bundesrat zur Stationierung von Satellitenkonstellationen?
2. Die Konstellationen wurden einzig von der Federal Communications Commission, einer US-Behörde, gutgeheissen; sie überfliegen aber den ganzen Planeten. Kann die Schweiz intervenieren, um das eigene Territorium zu schützen? Falls ja, wie kann sie dies tun? Falls nein, warum kann sie dies nicht tun?
3. Astronominnen und Astronomen, aber auch Bürgerinnen und Bürger, sind besorgt, dass der Nachthimmel nicht mehr so gut beobachtet werden kann wie früher. Kann der Bundesrat sich vorstellen, sich auf internationaler Ebene für einen besseren Schutz des Nachthimmels einzusetzen?
4. Jeder Satellit emittiert in Richtung Erde elektromagnetische Wellen (und die Anlagen auf der Erde emittieren solche Wellen in die Gegenrichtung). Erlauben das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und die dazugehörige Verordnung eine Kontrolle dieser Emissionen und den Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen?
5. Hat die Schweiz Zugang zu Einzelheiten der verwendeten Technologie? Falls nein, ist sie in Kontakt mit Starlink, um so rasch als möglich diese Einzelheiten zu erfahren?
6. Wurden die Risiken evaluiert, die sich aus der Verwendung der vorgesehenen Technologie für die Bevölkerung ergeben? Falls ja, zu welchen Schlüssen ist man gelangt? Falls nein, sind Studien geplant?
Begründung
Gegenwärtig werden im Weltraum Satellitenkonstellationen stationiert, die zusammen das Satellitennetzwerk Starlink bilden. Mittelfristig ist die Stationierung von 12 000 Satelliten in einer niedrigen Erdumlaufbahn vorgesehen, möglicherweise steigt aber diese Zahl auf 30 000. Dank Starlink soll überall auf der Erde ein Internetzugang hergestellt werden können. Andere Unternehmen erhoffen sich die Bereitstellung ähnlicher Systeme. Diese Stationierungen sind aber aus mehreren Gründen besorgniserregend: Astronominnen und Astronomen befürchten, ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen zu können, und Bürgerinnen und Bürger sorgen sich wegen der Lichtverschmutzung und einer Zunahme elektromagnetischer Wellen.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat fördert die Entwicklung von Raumfahrtsystemen und anwendungen über die Schweizer Beiträge an die Europäische Weltraumorganisation (ESA), an die Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) und an das Programm Galileo/EGNOS der Europäischen Union. Die Entwicklung von Raumfahrtsystemen und -konstellationen in niedriger Umlaufbahn, in mittlerer Umlaufbahn wie bei Galileo oder in geostationärer Umlaufbahn stellt den ständigen Betrieb von Navigations-, Telekommunikations-, Erdbeobachtungs- und meteorologischen Diensten sicher. Der Bundesrat unterstützt Forschungs- und Entwicklungsinitiativen der Schweizer Industrie, einschliesslich solcher im Zusammenhang mit Konstellationen, die weitgehend im europäischen Rahmen durchgeführt werden und einen beträchtlichen sozioökonomischen Nutzen generieren. Dank der technologischen Innovationen der letzten Jahre können nun Konstellationen mit potenziell Tausenden von Satelliten - wie bei Starlink geplant - entwickelt werden, um zusätzliche Dienstleistungen wie den weltweiten Internetzugang anzubieten.
Diese Megakonstellationen bringen jedoch auch neue Herausforderungen mit sich, beispielsweise wirken sie sich auf die astronomischen Beobachtungen aus und der Weltraumschrott und das Kollisionsrisiko nehmen zu. Damit stellen sich auch Fragen zur langfristigen Nachhaltigkeit der Weltraumtätigkeiten. Auf globaler Ebene beteiligt sich der Bundesrat an den Bemühungen im Hinblick auf eine sichere und auch langfristig nachhaltige Nutzung des Weltraums im Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (COPUOS) der Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Damit soll der bedeutende sozioökonomische Nutzen der Weltraumtätigkeiten bewahrt werden. Durch die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der ESA, insbesondere zur Beseitigung von Weltraumschrott und zur Sicherheit im Weltraum, fördert der Bundesrat überdies innovative Weltraumtätigkeiten, die nicht nur Entwicklungen im Zusammenhang mit Konstellationen, sondern auch die nachhaltige Nutzung des Weltraums einschliessen.
2. und 5. Eines der Grundprinzipien des Weltraumvertrags der UNO von 1967 (SR 0.790) - dem die Schweiz sowie 109 weitere Staaten, darunter auch die aktivsten im Weltraumbereich, beigetreten sind - ist die freie Erforschung und Nutzung des Weltraums durch alle Staaten. Entsprechend gilt der Weltraum über einem Staat nicht als Hoheitsgebiet. Da international anerkannt ist, dass ein in einer niedrigen Erdumlaufbahn stationiertes Objekt internationalem Weltraumrecht untersteht, fallen die Satelliten von Megakonstellationen nicht unter den Grundsatz der staatlichen Hoheitsgewalt gemäss internationalem und nationalem Luftrecht.
Ein weiterer Grundsatz des Weltraumvertrags besagt, dass die Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger der Genehmigung und ständigen Aufsicht durch den zuständigen Vertragsstaat bedürfen. In den USA genehmigt die Federal Communications Commission (FCC) Tätigkeiten wie jene von Starlink, die vom amerikanischen Unternehmen SpaceX durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um ein nationales Verfahren, an dem die übrigen Staaten, einschliesslich der Schweiz, nicht beteiligt sind.
Ausserdem sind die Staaten gemäss dem Vertrag völkerrechtlich verantwortlich für ihre nationalen Tätigkeiten im Weltraum, unabhängig davon, ob es sich um staatliche Stellen oder nichtstaatliche Rechtsträger handelt, und sorgen dafür, dass nationale Tätigkeiten nach Massgabe dieses Vertrags durchgeführt werden.
Die FCC ist auch für die Genehmigung des verfügbaren Frequenzspektrums für den vorgeschlagenen Dienst zuständig. Die Zuteilung der Frequenzspektren wird zuerst im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) ausgehandelt. Die ITU ist weltweit verantwortlich für die Koordination der Orbitpositionen und die Verwendung der Frequenzen neuer Satellitennetzwerke und der dazugehörigen Bodenstationen sowie für deren Anerkennung und Schutz auf internationaler Ebene. Werden Funkanwendungen bestimmter Staaten durch neue Satellitennetzwerke gestört, können sie auf diesen Koordinationsprozess Einfluss nehmen. Das Projekt Starlink verursacht keine Interferenzen mit Schweizer Funkanwendungen und liefert keine Funkdienste auf Schweizer Boden. Die Schweiz ist folglich im Hinblick auf die Nutzung des Funkspektrums nicht von Starlink betroffen und auch nicht über seine technologischen Besonderheiten informiert.
3. Werden Satellitenkonstellationen wie Starlink in die Umlaufbahn gebracht, sorgt dies bei den terrestrischen Observatorien, die von der internationalen und auch der schweizerischen Wissenschaftsgemeinschaft intensiv genutzt werden, für Besorgnis. Dies gilt beispielsweise für die American Astronomical Society oder die Europäische Südsternwarte (ESO), an der sich die Schweiz beteiligt. Gespräche mit Unternehmen wie SpaceX sind im Gange, um eine akzeptable Lösung zu finden. Bei den optischen Teleskopen sei der Einfluss auf die Beobachtungen gering, insbesondere bei langen Beobachtungszeiten am Anfang und Ende der Nacht. Hier ist zu erwähnen, dass das Unternehmen SpaceX kürzlich öffentlich bekanntgegeben hat, dass es das Äussere der sich im Bau befindlichen Satelliten anpassen werde, damit sie weniger sichtbar sind. Die Funksignale, die von dieser Art Konstellation ausgesendet werden, könnten jedoch Beobachtungen im Radiowellenbereich beeinträchtigen. Aktuell prüft die ESO technische Lösungen, mit denen das Rauschen aufgrund der durch die Satelliten verursachten Interferenzen vermindert werden kann. Eine der bevorzugten Lösungen wäre die Schaffung von Zonen, in denen Funkstille herrscht, rund um die betroffenen Observatorien.
4. Die von Satelliten abgestrahlten Funksignale sind auf der Erde wegen der grossen Distanz äusserst schwach. Um sie noch mit genügender Qualität zu empfangen, braucht es Richtfunkantennen, wie z.B. die Parabolantennen, die zum Empfang von Satelliten-TV nötig sind. Sollen für die Internetnutzung (es gibt auch andere Anbieter als Starlink) Signale zurück in den Weltraum gesendet werden, braucht es ebenfalls Richtfunkantennen. Deren Strahlung wird durch das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die darauf basierende Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) begrenzt. Die Sendeantennen sollten derart installiert werden, dass sich niemand in deren Antennenstrahl begeben kann. Ausserhalb sind die Belastungen gering. Für die Bewilligung und Kontrolle sind die Kantone oder Gemeinden zuständig.
6. Mit der zunehmenden Anzahl Satelliten im Weltall steigt auch das Risiko von Abstürzen auf die Erde. Jedoch ist bei der Grösse der Starlink-Satelliten davon auszugehen, dass diese in der Erdatmosphäre komplett verglühen und keine Trümmer auf die Erde stürzen. Sollte dies dennoch geschehen, ist die Nationale Alarmzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz beauftragt, die Bevölkerung vor dieser Gefährdung zu warnen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Nationale Alarmzentrale mit internationalen Organisationen (wie der ESA) vernetzt.
Antwort des Bundesrates.