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20.3368 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und der Bundesbeschluss über den entsprechenden Verpflichtungskredit sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Mit der Aufnahme der Umfahrung Morges in diese Bundesbeschlüsse werden die planerischen Arbeiten zu diesem dieser Ergänzung des Nationalstrassennetzes wieder aufgenommen.

In seiner Botschaft vom 14. September 2018 führt der Bundesrat aus: "Das ASTRA wird die festgelegte Linienführung im Rahmen eines generellen Projekts weiter vertiefen. Nach heutigem Planungsstand wird der Beginn der Bauarbeiten frühestens 2040 erfolgen."

Die Projektstudie zu dieser Linienführung datiert von 2012. Sollte daraus tatsächlich eine grossräumige Umfahrung resultieren, bleiben für die Anschlüsse mehrere Varianten und auch die Zukunft der heutigen Autobahn durch Morges, die langfristig neu klassiert werden könnte, offen. Die grossen Projekte in Zusammenhang mit der Engpassbeseitigung im Raum Crissier, die Ende 2018 öffentlich aufgelegt wurden, führten zu über hundert Einsprachen. Heutzutage ist eine Erhöhung der Strassenkapazität ohne gewichtige Ausgleichsmassnahmen für die Umwelt nicht mehr denkbar. Der Bau der Autobahnumfahrung muss für die Region einen wesentlichen Nutzen bringen, namentlich für die anderen Formen der Mobilität. Dies sollte mittels einer grundlegenden Neugestaltung des jetzigen Autobahnteilstücks hauptsächlich zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs geschehen.

Ich erlaube mir daher, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:

1. In welcher Planungsphase ist das ASTRA derzeit?

2. Welche Absichten werden bei der Planung verfolgt?

3. Sind die Abklassierung und die Neuklassierung der heutigen Autobahn durch Morges noch aktuell oder sind sie für das ASTRA endgültig vom Tisch?

4. Wie gedenkt das ASTRA die regionalen (technischen und politischen) Akteure in den Planungsprozess einzubinden? Welche Formen des Einbezugs sind vorgesehen und mit welchen Fristen?

5. Prüft das ASTRA angesichts der grossen Belästigungen, die die Autobahn durch Morges heute verursacht, und angesichts des extrem langen Planungshorizonts für die Autobahnumfahrung auch Übergangsmassnahmen für die Region Morges? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Projekt einer Umfahrung von Morges sieht eine Linienführung nördlich von Morges vor, die grösstenteils unterirdisch verläuft. Basierend auf einer Vorstudie erarbeitet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Hinblick auf das generelle Projekt derzeit weitere Studien. Der Kanton Waadt hat beim ASTRA zudem beantragt, parallel dazu nach Lösungen zu suchen, um die Belastungen vom Durchgangsverkehr in Morges weiter zu senken. Gegenwärtig führt das ASTRA mit den Kantons- und Gemeindebehörden Gespräche über die Verteilung der Mehrkosten durch, die bei einer Umsetzung dieser Lösungen entstehen würden. Schliesslich wird der Bundesrat über das generelle Projekt befinden.

2. Gemäss dem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP) ist das Projekt der Umfahrung Morges dem Realisierungshorizont 2040 zugeordnet. Der weitere Planungsverlauf hängt massgeblich von den Resultaten der unter Ziffer 1 erwähnten Untersuchungen zu Inhalten und Kosten des Projekts ab.

3. Die Klassierung der bestehenden Nationalstrasse und der zukünftigen Umfahrung Morges bilden ebenfalls Gegenstand der unter Ziffer 1 erwähnten Studien.

4. Der Bund kann ein Vorhaben dieser Grössenordnung nur realisieren, wenn dieses von den lokalen und regionalen Gemeinwesen befürwortet und unterstützt wird. Das ASTRA hat die betroffenen Gemeinwesen bereits bei der Ausarbeitung der Vorstudie mit einbezogen. Dieser enge Einbezug wird auch bei den weiterführenden Studien erfolgen. Zu diesem Zweck hat das ASTRA bereits Kommissionen einberufen, in denen namentlich die Gemeinden, die Regionen und der Kanton sowie verschiedene Interessengruppen vertreten sind. Auf diese Weise wird den lokalen und regionalen Anliegen bestmöglich Rechnung getragen. Damit besteht im Rahmen der Erarbeitung des Generellen Projekts und des Ausführungsprojekts für die betroffenen Kreise die Möglichkeit, sich in der Anhörung/Mitwirkung einzubringen.

5. Bis zur Realisierung der Umfahrung Morges sieht das ASTRA verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit sowie zur Verminderung der Belastungen vor. Dazu zählen insbesondere die Umnutzung des Pannenstreifens während der Stosszeiten, wie dies bereits auf dem angrenzenden Autobahnabschnitt zwischen Morges und Ecublens praktiziert wird, sowie die Einführung einer dynamischen Signalisation der Höchstgeschwindigkeit. Letztere erlaubt eine Harmonisierung der Geschwindigkeit der Strassenbenutzerinnen und -benutzer und verbessert so den Verkehrsfluss und reduziert die Unfallhäufigkeit.

Antwort des Bundesrates.