Lexipedia

20.337 · Standesinitiative · 2020-11-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und

Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)

sowie in Anbetracht dessen, dass

- die mit der Covid-19-Pandemie zusammenhängende Gesundheits- und Finanzkrise alle Gesellschaftsschichten unseres Landes betrifft;

- zahlreiche Arbeitnehmende und Arbeitgebende von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind;

- einige von ihnen ihre Stelle oder ihr Unternehmen verlieren werden und so doppelt bestraft sind;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,

- bei den KVG-Versicherern unseres Landes zu intervenieren, damit diese sich gegenüber der gesamten Bevölkerung genauso solidarisch zeigen wie die obersten Bundesbehörden und während dreier Monate auf die KVG-Prämien verzichten;

- mit demselben Solidaritätsgedanken die KVG-Versicherer dazu zu verpflichten, 50 Prozent der über die Jahre angehäuften Reserven aufzulösen und sich mit diesen Mitteln an den Schweizer Gesundheitskosten, die in dieser Pandemie stark gestiegen sind, zu beteiligen;

- dafür zu sorgen, dass es diesen Versicherern untersagt ist, ihre Prämien in den nächsten zwei Jahren aufgrund der Covid-19-Krise zu erhöhen.

Begründung

Covid-19 trat erstmals im November 2019 in China auf und hat sich durch die intensive Reisetätigkeit in unserer globalisierten Welt mittlerweile in der ganzen Welt verbreitet.

Nach China traf die Krankheit auch Europa mit voller Wucht. Als dieser Text verfasst wurde, forderte sie in Italien einen hohen Tribut. Auch Spanien, Deutschland, Belgien, Portugal und die Schweiz wurden hart getroffen.

Das Coronavirus hat unser Land zu historischen Massnahmen gezwungen, die der Bundesrat mit der Ruhe und der Besonnenheit ergriffen hat, die man von ihm erwartet. Er ergriff insbesondere Massnahmen, welche die Wirtschaft bremsten, und er rief - erstmals in Friedenszeiten - die Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.

Diese Pandemie wird das gesamte Gesundheits- und Pflegewesen in die Enge treiben sowohl im Hinblick auf die materiellen als auch auf die personellen Ressourcen. Bleibt zu hoffen, dass sie die Kapazitäten unserer Notfallstationen nicht überlasten wird.

Die Schweizer Bevölkerung, zu Hause und von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen, ist nicht nur mit gesundheitlichen Sorgen, sondern auch mit erheblichen Versorgungs- und Finanzierungsproblemen konfrontiert. Wie in jeder Krise werden die Ärmsten am stärksten betroffen sein.

In diesem Zusammenhang sei der letzte Teil der Präambel unserer Bundesverfassung in Erinnerung gerufen:

" (...) im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen (...) "

Wir fordern die Bundesversammlung dazu auf, in drei unterschiedlichen, aber zusammenhängenden Bereichen dahingehend zu intervenieren, dass

- die KVG-Versicherer aus Solidarität mit der Versichertengemeinschaft während dreier Monate auf die Krankenkassenprämien verzichten;

- dieselben Versicherer 50 Prozent der über die Jahre angehäuften Reserven auflösen und dem Schweizer Gesundheitswesen zur Verfügung stellen, damit dieses die Mehrkosten bestreiten kann, die durch die extreme Inanspruchnahme von Material und Pflegepersonal entstehen - an dieser Stelle sei dem Pflegepersonal für seinen bewundernswerten Einsatz im Kampf gegen Covid-19 gedankt;

- die KVG-Prämien für 2021 eingefroren werden und die Versicherer die aktuelle Gesundheitskrise nicht als Vorwand nutzen dürfen, um die Prämien künftig zu erhöhen.

Krankenversicherer bieten eine Risikodeckung an und müssen dementsprechend den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus dem Eintritt eines Risikos ergeben. Dies ist der Hauptgrund für die Reservenbildung und die Krankenversicherer missbrauchen diesen im grossen Stil, indem sie unverschämt hohe Reserven bilden. Sie sollten daher dazu veranlasst werden, die Hälfte ihrer Reserven aufzulösen, ohne dass dies die Stabilität des KVG-Systems infrage stellt.

Der Zweck der Krankenversicherung besteht darin, mit dem Geld der Versicherten die Gesundheit zu fördern und nicht aus der Gesundheit der Versicherten Geld zu machen.