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20.3372 · Interpellation · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat 2017 das Pariser Klimaübereinkommen ratifiziert. Am 28. August 2019 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null absenken soll. Gemäss ihrer langfristigen Klimastrategie verfolgt die Schweiz zur Verminderung des Treibhausgasausstosses eine aktive Politik. Sie leistet ihren Beitrag, um das internationale Ziel, die Begrenzung der Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad, zu erreichen.

Zudem hat der Bundesrat 2018 die Strategie "Digitale Schweiz" verabschiedet, damit unser Land die Möglichkeiten der Digitalisierung optimal nutzt. Die Digitalisierung ist aber auch einer der vier Schwerpunkte der aussenpolitischen Strategie 2020-2023. Darin werden die Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung aufgezeigt.

Angesichts der oben erwähnten Prioritäten und aufgrund des Klimanotstands bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche strategischen und operativen Massnahmen werden getroffen, um die Erreichung der Klimaziele mit der Entwicklung von Informationstechnologien und digitalen Anwendungen zu vereinbaren?

2. Aufgrund der aktuellen Gesundheitskrise sind wir gezwungen, einige unserer Angewohnheiten in Frage zu stellen. So müssen wir zum Beispiel unsere Mobilität auf ein absolutes Minimum reduzieren. Wir stellen gleichzeitig fest, dass die Digitalisierung in einigen Bereichen eine geeignete Alternative darstellt, um die Klimaerwärmung zu bekämpfen. Muss man daher eine Politik ins Auge fassen, die Prioritäten (oder Grenzen) festlegt betreffend Ausrüstung, Dienste, Nutzung und Methoden im digitalen Bereich?

3. Wie viel Energie wird zurzeit in der Schweiz für digitale Anwendungen verbraucht? Wie sieht es in 10, 20 und 30 Jahren aus? Inwiefern sind diese Vorhersagen mit der Klimapolitik vereinbar?

4. Wie werden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt vor dem Hintergrund der starken Zunahme von Datenzentren und der Bereitstellung neuer Telekommunikationsinfrastrukturen berücksichtigt?

5. Welche Massnahmen werden in Betracht gezogen, um für elektronische Geräte eine zirkuläre und stärker regional verankerte Wirtschaft weiterzuentwickeln, um so die Lebensdauer des Materials zu verlängern und um die Abfallreduktion, -verarbeitung und -rezyklierung zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Der Bundesrat hat das Postulat 19.4497 Munz "Digitalisierung und 5G im Einklang mit den Klimazielen" zur Annahme empfohlen. In Erfüllung dieses Postulats soll eine vertiefte Analyse durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Telekommunikation UVEK zum Sachverhalt des Energieverbrauchs digitaler Technologien erstellt werden. Auch die Chancen, z.B. im Bereich Klima, sollen in diesem Rahmen reflektiert werden, denn Digitalisierung und die Nutzung von Daten bieten eine Vielzahl an Instrumenten und Innovationen, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Bevölkerung zu sensibilisieren. Das besagte Postulat ist im Parlament hängig.

Zu 2) Im Rahmen der laufenden Aktualisierung der Strategie "Digitale Schweiz" des Bundesrates ist vorgesehen, die Digitalpolitik des Bundes im Lichte der Covid-19-Pandemie zu analysieren. Dabei wird auch auf Fragen wie die vom Interpellanten gestellte eingegangen werden.

Zu 3) Der Schweizer Elektrizitätsverbrauch wird typischerweise nach Sektoren (Industrie, Dienstleistungen etc.), nicht aber nach Technologie erhoben, weswegen keine spezifischen Aussagen bezüglich der Informationstechnologie als solche getroffen werden können. Mit modellbasierten Analysen wurde der Elektrizitätsverbrauch für den Verwendungszweck Information, Kommunikation und Unterhaltung im Jahr 2018 auf circa 3083 GWh (5.4 Prozent des Schweizer Elektrizitätsverbrauchs) geschätzt. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zu den Energieperspektiven der Schweiz wird auch die Wirkung der Digitalisierung auf den Energieverbrauch berücksichtigt. Die Massnahmen des Aktionsplanes zur Strategie "Digitale Schweiz" umfassen unter anderem die Entwicklung von Rahmenbedingungen und Aktivitäten, die den Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützen und die Energieeffizienz in der Schweiz verbessern.

Zu 4) Hinsichtlich der Entwicklung des Elektrizitätsverbrauches der rückwärtigen Infrastruktur, insbesondere der Rechenzentren, sind dem UVEK zurzeit keine gesicherten Vorhersagen bekannt. Im Jahr 2014 betrug dieser gemäss einer Studie des Bundesamtes für Energie BFE 1660 Gigawattstunden (GWh). Diese Erkenntnisse werden in einer bis Herbst 2020 laufenden Studie aktualisiert. Darüber hinaus werden Massnahmen bezüglich des Strombedarfs von Rechenzentren im Rahmen des Programms EnergieSchweiz ergriffen; so wird das Label "effiziente Rechenzentren" unterstützt. Des Weiteren sei auf die Antwort zu Ip. Molina 19.4137 verwiesen. Im Rahmen der aktuellen Strategie "Digitale Schweiz" wird zudem bis Ende 2020 ein erster Bericht zu Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Umwelt publiziert.

Zu 5) Die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) verbietet, ausgediente elektronische Geräte via Kehrichtabfuhr oder Sperrgutsammlung zu entsorgen. Händler sind verpflichtet, diese Geräte gratis zurückzunehmen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Revision der VREG (Vernehmlassung bis 20. August 2020) soll die Möglichkeit der Wiederverwendung von noch funktionstüchtigen oder reparaturfähigen Geräten stärken. Die Studie des Bundesamts für Umwelt BAFU von 2018 "Weiter- und Wiederverwendung von elektrischen und elektronischen Geräten" zeigt, dass aus Umweltsicht bei den meisten Geräten die Reparatur dem Neukauf vorzuziehen ist. Die vom Bundesrat am 22. April 2020 beschlossene Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV; SR 730.02) stellt in Übereinstimmung mit den entsprechenden EU-Verordnungen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und von Reparaturanleitungen. Die vermehrte Wiederverwendung und Reparatur von Geräten stärkt die lokale Kreislaufwirtschaft.

Antwort des Bundesrates.