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20.3380 · Postulat · 2020-05-06

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend einen Bericht vorzulegen, in dem der Einfluss menschlicher Aktivitäten auf die Verbreitung des Coronavirus und auf das Ausmass der Pandemie analysiert wird. Im Hinblick auf das Auftreten neuer Arten von übertragbaren Krankheiten soll er Massnahmen vorschlagen, um diesen Einfluss zu verringern bzw. bessere Voraussetzungen zu schaffen.

Der Bericht soll namentlich folgende Elemente enthalten:

1. eine Erfassung und Darlegung der auf den Menschen zurückzuführenden indirekten Ursachen für die Verbreitung von Covid-19 auf Grundlage von Studien und Arbeiten unabhängiger Fachleute aus den Bereichen der Umwelt-, der Lebens- und der medizinischen Wissenschaften sowie sonstiger relevanter Expertinnen und Experten;

2. eine Bewertung der Auswirkungen der staatlichen Politik auf gesundheitliche Aspekte, die Risikofaktoren für Komplikationen bei einer Erkrankung an Covid-19 verstärken;

3. eine Bewertung der Auswirkungen des Rückgangs der Biodiversität auf das Risiko der Verbreitung von Krankheiten, insbesondere von Zoonosen, sowie Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen, um diesem Risiko entgegenzuwirken;

4. eine Bewertung der Auswirkungen der Klimaerwärmung auf das Risiko der Verbreitung von Krankheiten sowie Vorschläge für kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen, um diesem Risiko entgegenzuwirken;

5. eine umfassende Liste gesundheitlicher Risiken aufgrund der Klimaerwärmung und des Biodiversitätsverlusts.

Begründung

Aufgrund der Belastung der Naturräume durch menschliche Aktivitäten (Entwaldung, Lebensraumzerstörung, Urbanisierung, Handel mit geschützten Tierarten, Antibiotikaresistenz, Intensivlandwirtschaft, Klimawandel) steigt das Risiko des Auftretens von Zoonosen wie der jetzigen, denn die immer grössere Nähe zwischen Mensch und Tier vereinfacht das Überwinden von Artenbarrieren. Die Massentierhaltung stellt aufgrund der Nähe verschiedener Tierarten zueinander, der grossen Zahl an Tieren in den Betrieben und der enormen Menge an Ausscheidungen dieser Tiere ebenfalls einen erheblichen Risikofaktor da.

Wir können jedoch Massnahmen treffen, um schädliche Folgen abzuschwächen, indem wir die Biodiversität besser schützen und ökologische Prinzipien zur Erhaltung der Gesundheit von Mensch und Tier anwenden.

Um dies zu erreichen, wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht und eine Liste an Massnahmen vorzulegen, durch die eine solche Minderung der Risiken erreicht werden kann.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich des engen Zusammenhangs zwischen dem Zustand der Ökosysteme und der Gesundheit bewusst. Der 2019 von den Bundesämtern für Umwelt (BAFU) und Gesundheit (BAG) gemeinsam herausgegebene Bericht "Umwelt und Gesundheit in der Schweiz" zeigt auf, wie der Schutz der Umwelt unserer Gesundheit nützt. Allein die Biodiversität erbringt - sofern ihr Zustand ausreichend gut ist - eine Vielzahl von Leistungen, die der Gesundheit zugutekommen.

Mit der Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz im Jahr 2012 hat der Bundesrat die Stossrichtungen für die Bemühungen zur langfristigen Erhaltung einer reichhaltigen und gegenüber Veränderungen reaktionsfähigen Biodiversität festgelegt. Die Massnahmen, die seit 2017 im Rahmen des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) umgesetzt werden, konkretisieren dieses Ziel.

Im 2017 genehmigten AP SBS hat der Bundesrat festgehalten, dass sämtliche Massnahmen und Pilotprojekte der Umsetzungsphase I des Aktionsplans im Hinblick auf ihre Wirkung evaluiert werden müssen. Ende 2022 ist dem Bundesrat ein entsprechender Bericht vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Berichterstattung und der übrigen Ergebnisse, die auf nationaler und internationaler Ebene erzielt wurden, wird der Bundesrat 2023 über die Weiterführung des AP SBS entscheiden.

Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat geäusserten Anliegen in seinen Überlegungen und Entscheidungen über die Weiterführung des AP SBS zu berücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.