20.3392 · Motion · 2020-05-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine umfassende Lösung zu präsentieren, wie die ausserordentlichen Leistungen des Bundes während der Coronakrise und die kommenden Steuerausfälle durch die Coronakrise in den Rechnungen des Bundes behandelt werden sollen.
Insbesondere muss der Bundesrat aufzuzeigen, wie das geschätzte 40 Milliarden Franken-Loch im Ausgleichfonds in den kommenden 6-8 Jahren abgebaut, wie die Steuerausfälle von geschätzt 5 Milliarden Franken pro Jahr aufgefangen und welche Massnahmen für die Sicherung der Sozialwerke 1. und 2. Säule gesichert werden sollen.
Auflage: Die erfolgreiche Schuldenbremse darf nicht ausgeschalten werden.
Begründung
Der Bundesrat hat sich zu den wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Coronakrise sehr besorgt geäussert.
So soll die Bundeskasse durch ausserordentliche Leistungen mit rund 40 Milliarden Franken belastet werden, welche in einen Ausgleichsfond transferiert werden. Dieser Ausgleichfond ist gemäss gesetzlichen Grundlagen in 6- 8 Jahren wieder auszugleichen. Zudem erwartet der Bundesrat aufgrund der bevorstehenden Rezession Steuerausfälle von rund 5 Milliarden Franken pro Jahr. Der Ausgleichsbeitrag sowie die Steuerausfälle werden den Bund in den kommenden Jahren somit mit rund 10 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich belasten. Da nur rund 40 Prozent des Bundesbudgets ungebunden ist, würden sich ohne eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die gebundenen Bundesausgaben alles auf die Bereiche Armee, Landwirtschaft, Bildung, usw. konzentrieren. Es kann nicht sein, dass sich an der ausserordentlichen Belastung des Bundes durch die Coronakrise, nicht alle Bereiche daran beteiligen müssten. Deshalb muss der Bundesrat eine Gesamtsicht machen und dem Parlament die gesetzlichen Grundlagen für allfällige Korrekturen der gebundenen Ausgaben unterbreiten.
Zusätzlich werden durch die bevorstehende Rezession unweigerlich auch unsere Sozialwerke massiv darunter leiden. Der Bundesrat ist angehalten, dem Parlament eine Lösung für die Stabilisierung unserer wichtigen Sozialwerke der 1. und 2. Säule zu unterbreiten. Dabei soll er einerseits auf beschlossene Luxusausgaben zurück kommen als auch neue Lösungen ausarbeiten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden bisher ausserordentliche Ausgaben von 31 Milliarden beschlossen. Dazu kommen Bürgschaften und Garantien von 40 Milliarden für Überbrückungskredite und 1,3 Milliarden für Flugunternehmen, welche in der Zukunft zu weiteren Ausgaben führen könnten. Aktuell zeichnet sich ab, dass die bisher vom Parlament bewilligten Ausgaben nicht in allen Bereichen voll ausgeschöpft werden. Insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung und beim Corona-Erwerbsersatz dürften Kreditreste anfallen.
Im ordentlichen Haushalt schlagen sich die konjunkturbedingt tieferen Einnahmen nieder. Im Jahr 2020 ist mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit im einstelligen Milliardenbereich zu rechnen. Die Schuldenbremse kann jedoch eingehalten werden, da ein konjunkturbedingtes Defizit zulässig ist. Das Gesetz verlangt deshalb keine Kompensation des Defizits aus dem ordentlichen Haushalt.
Die ausserordentlichen Ausgaben werden Ende 2020 zu einem hohen Defizit und zu einem Schuldenanstieg führen. Entsprechend wird auch das Amortisationskonto, die Statistik der Schuldenbremse für den ausserordentlichen Haushalt, einen hohen Fehlbetrag ausweisen. Dieser muss gemäss der geltenden Ergänzungsregel zur Schuldenbremse innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden (Art. 17b FHG; SR 611.0), das Parlament kann aber in besonderen Fällen die Amortisationsfrist erstrecken.
Ein zu rascher Abbau der Neuverschuldung würde im Bundeshaushalt einen übermässigen Spardruck auslösen und damit die konjunkturelle Erholung gefährden. Der Bundesrat will deshalb Ende Jahr auf Basis einer finanzpolitischen Gesamtschau entscheiden, wie die Corona-Schulden abgebaut werden sollen. Dazu wird eine Änderung des Finanzhaushaltgesetzes nötig sein. Die grundsätzliche Stossrichtung der Schuldenbremse soll jedoch nicht geändert werden.
Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Finanzperspektiven der Sozialwerke hängen stark von der Dauer und der Art der der wirtschaftlichen Erholung ab. Das BSV geht bei der Berechnung der Finanzperspektiven bis 2030 davon aus, dass die Folgen der Pandemie auf die Schweizer Wirtschaft und auf den inländischen Arbeitsmarkt vorübergehender Natur sein werden und sie die Finanzen der Sozialversicherungen nur kurzfristig beeinträchtigen dürften. Einbussen erwartet das BSV insbesondere in den Jahren 2020-2024. Allerdings können sich auch kleine Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben in den Folgejahren dauerhaft auf die Niveaus der Fonds auswirken. Eine Übersicht über die aktuellen Finanzperspektiven der einzelnen Sozialversicherungshaushalte hat das BSV am 2. Juli 2020 veröffentlicht (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-79694.html).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.