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20.3409 · Motion · 2020-05-06

Finanzdepartement

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Eignerstrategien darauf hinzuwirken, dass die öffentlichen Unternehmen des Bundes "Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten" als Zuschlagskriterium bei ihren Beschaffungen aufnehmen.

Begründung

Der Werkplatz Schweiz ist in den kommenden Jahren massiv gefordert. Er steht für verlässliche und sichere Lieferketten. Das ist ein entscheidendes Kriterium gerade bei der Beschaffung durch öffentliche Unternehmen. Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen erwähnt die verschiedenen Zuschlagskriterien. Diese Liste ist nicht abschliessend. Im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der Schweiz können weitere Kriterien angewendet werden. Dabei ist auch die Praxis anderer Länder mitzuberücksichtigen. In Zeiten unsicherer internationaler Verbindungen ist die Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten ein zentrales Kriterium. Dieses kann unter Umständen auch die Vorgabe eines inländischen Fertigungsanteils einschliessen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie in seiner Antwort auf die Motion 20.3245 Mitte-Fraktion und Motion 20.3268 Häberli-Koller sowie dem Postulat 20.3433 Reimann dargelegt, unterstützt der Bundesrat das Anliegen von Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung und von krisenresistenten Versorgungsketten. Der Bundesrat schlägt bei der Beantwortung der erwähnten Vorstösse vor, auf Basis einer Gesamtschau die Bedeutung der internationalen Vernetzung der Schweiz zu beleuchten (vgl. Antwort des Bundesrats zu Postulat 20.3433 Reimann), dies auch bezüglich der Infrastruktur und allen weiteren Bereichen, in welchen der Bundesrat kritische Ausland-Abhängigkeiten identifiziert.

Es liegt im eigenen Interesse der betroffenen Unternehmen, über sichere und verlässliche Lieferketten zu verfügen. Der Bundesrat ist aber bereit, das Thema im Rahmen seiner Eignergespräche mit den öffentlichen Unternehmen nochmals anzusprechen und sie auf dessen Bedeutung aufmerksam zu machen.

Massnahmen, welche zu einer stabilen und krisenresistenten Bedarfsdeckung beitragen, sind im öffentlichen Beschaffungswesen bereits heute möglich und werden von allen öffentlichen Auftraggeberinnen nach den Erfahrungen der weltweiten Pandemie künftig vermehrt beachtet werden. Der Bundesrat wird über die Beschaffungskonferenz des Bundes BKB und die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB entsprechende Grundlagen oder Instrumente für alle öffentlichen Auftraggeberinnen des Bundes zur Verfügung stellen und wird im Rahmen seiner Eignergespräche die öffentlichen Unternehmen ebenfalls darauf hinweisen. Massnahmen zur gezielten Förderung der lokalen Entwicklung, wie beispielsweise Vorgaben bezüglich inländischer Anteile, sind jedoch nicht mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen internationaler Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vereinbar.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.