20.3425 · Motion · 2020-05-06
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Massnahmen es braucht, damit in der Schweiz mehr Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden
Begründung
Die gesundheitliche Notlage wegen des Coronavirus hat gezeigt, wie wichtig es ist, über genügend Gesundheitsfachleute zu verfügen. Das gilt nicht nur für das Pflegepersonal, sondern auch für die Ärztinnen und Ärzten. Während der schlimmsten Phase der Pandemie mussten verschiedene Kantone einerseits auf Ärztinnen und Ärzte zurückgreifen, die bereits pensioniert sind, ihr Pensum reduziert oder ihre Tätigkeit aufgegeben haben; andererseits stellten die Spitäler Medizinstudentinnen und -studenten (angehende Ärztinnen und Ärzte) ein. Nur so war es möglich, die zahlreichen erkrankten Menschen, deren Krankheitsbild wegen Covid-19 komplex war, zu behandeln. Trotz der Anstrengungen, die in den letzten Jahren unternommen wurden, um den Bedarf an Fachkräften zu decken, werden in der Schweiz noch immer nicht genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet, um den Erfordernissen des Gesundheitssystems gerecht zu werden; vielmehr muss man auf Ärztinnen und Ärzte zurückgreifen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Aus diesem Grund drängen sich in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Universitäten die folgenden Schritte auf:
1. Überprüfung der Aufnahmebedingungen zum Medizinstudium; allenfalls Ersetzen des Numerus Clausus für die Zulassung zum Humanmedizinstudium durch andere Eignungsprüfungen, wie ein mehrmonatiges Spitalpraktikum
2. Erhöhung der Anzahl Medizinstudentinnen und -studenten, die an den Schweizer Fakultäten ausgebildet werden
3. Stärkung der Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt mittels innovativer Konzepte
4. Stärkung der Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte mittels eines ausreichend grossen postgradualen Weiterbildungsangebots und innovativer Konzepte
5. eine angemessene Finanzierung der vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen, indem die Kosten vom Bund, von den Kantonen und von den betroffenen Institutionen gemeinsam getragen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt mit der Motionärin überein, dass die Ausbildung von genügend inländischem Fachpersonal im Gesundheitsbereich von grosser Wichtigkeit ist.
Auf ärztlicher Ebene steht die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten in der Schweiz aktuell im Vordergrund. Die vorgeschlagenen Massnahmen erachtet der Bundesrat aber aus folgenden Gründen als nicht zielführend:
1. Die von der Motionärin vorgeschlagene Änderung der Zulassungsmodalitäten zum Medizinstudium an universitären Hochschulen (UH) mit beschränkten Studienplatzkapazitäten ist aus Sicht des Bundesrates (vgl. Antwort auf die Motion Humbel, 15.3687 "Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium") nicht zielführend. Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat 2017, gestützt auf den Bericht des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR), den kognitiv orientierten Eignungstest (EMS) als geeignetes Instrument zur Selektion der Medizinstudierenden bestätigt. Das "Praktikum" wurde als Selektionsinstrument untersucht, jedoch u.a. aus finanziellen und organisatorischen Gründen verworfen, da dazu jährlich über 3500 durch das Spitalpersonal aufwändig betreute Plätze in den Kantonen zur Verfügung gestellt werden müssten.
2./5. Bund, Kantone und die UH haben mit bereits nachweislichem Erfolg die Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in der Humanmedizin beschlossen: Dank den im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 (BBl 2016 3089) genehmigten zusätzlichen 100 Millionen Franken für projektgebundene Beiträge nach dem Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz (HFKG, SR 414.20) konnte die SHK ein Sonderprogramm "Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" lancieren. Diese Erhöhung erfolgt durch einen Ausbau an den bestehenden Standorten sowie durch neue Studiengänge bzw. Kooperationen an der ETH Zürich, den Universitäten Luzern, St. Gallen und Tessin. Diese Massnahmen sollen dazu führen, dass sich die Anzahl der Master-Diplome in Humanmedizin von knapp 900 im Jahr 2016 nachhaltig auf 1350 im Jahr 2025 erhöhen wird. Diese Erhöhung der Ausbildungskapazitäten wird sowohl den Zugang zum Medizinstudium in der Schweiz erweitern als auch die Abhängigkeit der Schweiz von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischem Diplom verringern. Der Bund wird die UH auch in der Periode 2021-2024 über seine Grundbeiträge sowie die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge gemäss HFKG an den mit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten entstandenen Kosten massgeblich unterstützen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass neben der Erhöhung der Anzahl Abschlüsse weitere Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen notwendig sind. Dies hat der Bericht des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) "Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung" im Jahr 2016 festgehalten: Zu nennen sind beispielsweise ein bedarfsgerechter Fachkräftemix, die Erhöhung der Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten, die Erhöhung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der Grundversorgung oder die weitere Stärkung der Interprofessionalität.
3. Zu den vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Weiterbildung ist festzuhalten, dass der Bund über keine Kompetenzen verfügt, die Weiterbildungsstätten zu verpflichten, eine bestimmte Anzahl der anzubietenden Weiterbildungsstellen festzulegen. Er ist daran lediglich indirekt über seine Kompetenzen im Bereich der Spitalplanung beteiligt.
In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat im Februar 2020 eine Vereinheitlichung der Kriterien für die Spitäler beschlossen (voraussichtliches Inkrafttreten: 1.1.2021; Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung KVV, der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung VKL sowie die Verordnung über die Unfallversicherung UVV). In den Weiterbildungsstätten besteht zurzeit kein Mangel an Assistenzplätzen.
Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG, SR 811.11) macht qualitative Vorgaben betreffend die ärztliche Weiterbildung, legt deren grundsätzliche Dauer fest und stellt dem Bund durch die Akkreditierung und die eidgenössischen Weiterbildungstitel auch ein Mittel zur Überprüfung der Qualität zur Verfügung. Vorbehältlich dessen erfolgt die Ausgestaltung der Lerninhalte und -formate durch die Fachgesellschaften und das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung (SIWF). Der Bund beteiligt sich in spezifischen Arbeitsgruppen mit Stakeholdern des Gesundheitswesens an der Diskussion zur Qualität und zu innovativen Formaten der Weiterbildung.
4. Das Bundesrecht verlangt, dass sich Ärztinnen und Ärzte, solange sie ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben, fortbilden (Art. 40 lit. b MedBG). Der Inhalt der ärztlichen Fortbildung und das Angebot im jeweiligen Fachgebiet werden jedoch sinnvollerweise von SIWF und den Fachgesellschaften gestaltet. Der Bund diskutiert u.a. Fragen der ärztlichen Fortbildung zusammen mit Stakeholdern der ärztlichen Bildung in der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung".
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.