20.3440 · Postulat · 2020-05-06
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert aufzuzeigen, wie er den Schutzbereich von Artikel 185 Absatz 3 Bundesverfassung definiert und daraus seine Notrechtskompetenzen begründet. Insbesondere soll klargestellt werden, ob immer ein sicherheitspolitisches Anliegen vorliegen muss oder auch andere politische Ziele alleine genügen.
Begründung
Den Aufsichtskommissionen obliegen die Pflicht, vor Genehmigung der Kredite die Rechtsgrundlage der Kredite zu prüfen. Die Sondersession hat aufgezeigt, dass die Fragen rund um die Rechtsgrundlagen der gesprochenen Kredite praktisch ausgeblendet beziehungsweise in Bezug auf die Anwendung von Notrecht völlig uneinheitlich beantwortet wurden, was - entgegen der Intention des Verfassungsgebers - auf einen unzulässigen Paradigmenwechsel der einst als Generalklausel polizeilicher Natur verfassten Regelung hindeutet. Es muss gewährleistet und sichergestellt sein, dass die Rechtsgrundlagen der Kredite auch in einer Krisensituation einwandfrei geklärt sind, bevor den Finanzkommissionen weitere Kreditbegehren vorgelegt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.