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20.3477 · Postulat · 2020-06-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat am 8. Mai seine Bodenstrategie verabschiedet, die bis 2050 den Netto-Null-Verbrauch der Ressource Boden festschreibt. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen über die konkreten, ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen der in der Bodenstrategie verabschiedeten Zielsetzungen sowie der vorgesehenen Massnahmen, die zur Zielerreichung vorgesehen sind. Dabei ist auch darzulegen, ob Anpassungen anderer Strategien des Bundes, wie Sachpläne usw. erforderlich und vorgesehen sind und welche Gesetzesanpassungen sich ergeben, um die festgelegten Zielsetzungen zu erreichen. Weiter ist aufzuzeigen, welche Anpassungen an der föderalen Architektur der Schweiz notwendig sind und welche Kompetenzverschiebungen sich innerhalb der drei Staatsebenen konsequenterweise aufdrängen.

Begründung

Mit der am 8. Mai vom Bundesrat verabschiedeten Bodenstrategie beabsichtigt der Bundesrat ein nachhaltiges und integrales Management der Ressource Boden. Im Wesentlichen zielt die Strategie aber lediglich auf eine statische Bewahrung und den Schutz des Bodens ab. Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird. Überbauen von Boden soll zwar weiterhin möglich sein, gehen dabei aber Bodenfunktionen verloren, müssen diese an einem anderen Ort durch Bodenaufwertung kompensiert werden.

Die Konsequenzen einer solchen strategischen Vorgabe sind enorm und es ist daher naheliegend, dass das Parlament wissen muss, wie diese Vorgabe umgesetzt werden soll und welches die konkreten ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Umsetzung sein werden. Schliesslich schränkt die Strategie den Handlungsspielraum künftiger Generationen massiv ein, sie verteuert Grundbesitz substanziell und sie führt zu einem Nutzungskonflikt, zu dessen Regelung eine Interessensabwägung (z.B. Bevölkerungswachstum und Ernährungssicherheit) notwendig ist. Daher ist es bedeutsam allen politischen Akteuren transparent aufzuzeigen, welche Konsequenzen diese einseitige Verschiebung der Interessenlage auf alle anderen Bereiche von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik hat.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem in der Bodenstrategie formulierten Ziel, ab 2050 netto keinen Boden mehr zu verbrauchen, sollen die Bodenfunktionen langfristig sichergestellt werden. Der Handlungsspielraum künftiger Generationen wird nicht durch die Bodenstrategie eingeschränkt, sondern dann, wenn ein fortlaufender Netto-Bodenverbrauch die Leistungen des Bodens kontinuierlich verringert. Schliesslich beschränken sich die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft an die Ressource Boden nicht nur auf die Bodenfläche als Baugrund. Boden erbringt eine Vielzahl an lebenswichtigen Leistungen - beispielsweise für die Lebensmittelproduktion, zur Reinigung von Trinkwasser, zum Rückhalten von Niederschlagsspitzen oder in Zusammenhang mit dem Klimawandel (Kohlenstoffspeicher, Kühlleistung in Städten). Ein mit Beton oder Asphalt versiegelter Boden verliert diese Basisleistungen endgültig und dient nur noch als Träger von Lasten oder Bauwerken.

Die Bodenstrategie basiert auf der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrates und ist ein Auftrag aus dem vom Bundesrat 2017 verabschiedeten Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz. Das Ziel, ab 2050 netto keinen Boden mehr zu verbrauchen, steht im Einklang mit dem globalen Nachhaltigkeitsziel (SDG), die Landdegradation bis 2030 zu stoppen. Dabei ist die Strategie Nachhaltige Entwicklung das hauptsächliche Instrument zur Umsetzung der SDG in der Schweiz. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es selbstverständlich, dass den Anliegen der Wirtschaft Rechnung getragen wird.

Das Erreichen der Ziele der Bodenstrategie garantiert also den Erhalt des Handlungsspielraums künftiger Generationen, indem die Leistungen der endlichen Ressource Boden im Sinne aller Nachhaltigkeitsdimensionen aller Akteure - inklusive der Wirtschaft - weiterhin zur Verfügung steht.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein Spannungsfeld zwischen Siedlungswachstum und Erhalt des Bodens besteht, was auch im vorliegenden Postulat angesprochen wird. Ursache dafür ist jedoch nicht die Bodenstrategie. Vielmehr will die Bodenstrategie aufzeigen, wie ein solcher Zielkonflikt angegangen werden kann. Ganz im Gegensatz zu einer statischen Bewahrung des Bodens, soll die unterschiedliche Bodenqualität bei raumplanerischen Entscheiden gewichtet werden. Es soll also beispielsweise möglich sein, den Verbrauch von Boden minderer Qualität durch die Wiederherstellung von weniger Fläche an hochqualitativem Boden andernorts zu kompensieren.

Die Bodenstrategie formuliert bereichsspezifische Ziele und strategische Stossrichtungen, formuliert jedoch keine Massnahmen. Es ist daher nicht möglich, den Forderungen des Postulates nachzukommen. Die ökonomischen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen noch nicht definierter, späterer Massnahmen können zum heutigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden. Für allfällig künftig formulierte Massnahmen werden deren Auswirkungen und Konsequenzen jedoch überprüft und dargelegt. An der föderalen Architektur der Schweiz werden keine Anpassungen vorgenommen; entsprechend ergeben sich keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der drei Staatsebenen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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