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20.3492 · Interpellation · 2020-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Auswirkungen der Coronakrise auf die Wirtschaft und das Bildungssystem werden sich auch auf den Lehrstellen- und Arbeitsmarkt übertragen und im schlimmsten Fall ein drastischer Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit nach sich ziehen. Stefan Wolter, Bildungsökonom der Universität Bern, rechnet mit dem Verlust von insgesamt 14 000 bis über 23 000 Lehrstellen bis 2025, je nach Schwere der Rezession. Das bedeutet auch, dass die Konkurrenz unter den Jugendlichen stark zunehmen wird.

1. Wie hoch schätzt der Bundesrat den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ein?

2. Um allfälligen Auswirkungen der Corona-Pandemie effizient entgegentreten zu können setzte der Bund die "Task Force Perspektive Berufslehre 2020" ein. Welche konkreten Strategien sieht diese Task Force vor?

3. Welche finanziellen Massnahmen zur Abfederung der Jugendarbeitslosigkeit und des Lehrstellenverlustes sind vorgesehen?

4. Wie gedenkt der Bundesrat die entstehenden Mehrkosten bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu decken?

5. Wäre die Schaffung eines nationalen Berufsbildungsfonds zur Finanzierung von Lehrstellen ein Lösungsansatz?

6. Erachtet es der Bundesrat als problematisch, dass durch Scherenbildung, verpasster Schulstoff oder entfallene Prüfungen ein Stigma entstehen könnte für Jugendliche und junge Erwachsene mit Abschluss 2020?

7. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat zur zukünftigen Sicherstellung der Chancengleichheit in der Bildung im Distance Learning vor?

Stellungnahme des Bundesrates

1. In diesem Jahr ist mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zu rechnen. Diese war Ende Juni 2020 mit 3,3 Prozent 1,4 Prozentpunkte höher als Ende Juni 2019 (1,9%). Die Situation dürfte sich nächstes Jahr aber wieder schrittweise entspannen: Erfahrungen aus vergangenen Krisen zeigen, dass Jugendliche überdurchschnittlich stark von konjunkturellen Aufschwüngen profitieren. Es ist daher zu erwarten, dass sich die Jugendarbeitslosigkeit bei einer Erholung der Wirtschaft wieder zurückbilden wird.

2./3. Die Task Force beobachtet in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Lage auf dem Lehrstellenmarkt und die Situation der Lehrabgängerinnen und -abgänger. Grundlage dazu sind monatliche Erhebungen bei den kantonalen Berufsbildungsämtern und OdA. Dieses Monitoring hilft, frühzeitig Tendenzen und allfälligen Handlungsbedarf zu erkennen. Zudem macht die Task Force bewährte Massnahmen wie Lehrstellenförderung oder Coaching sichtbar und trägt zur Vernetzung der Akteure bei. Für die Finanzierung von Massnahmen in den Bereichen Lehrstellenmarkt und Jugendarbeitslosigkeit stehen entsprechende Instrumente bereits zur Verfügung. Mit dem Förderschwerpunkt "Lehrstellen Covid-19" kann der Bund, gestützt auf das Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) und im Rahmen bestehender Kredite, Vorhaben von Kantonen und OdA zum Erhalt und zur Schaffung und Besetzung von Lehrstellen, zur Erarbeitung neuer Ausbildungsmodelle oder zur Vermeidung von Lehrvertrags-Auflösungen unterstützen und bis zu 80 Prozent der Kosten übernehmen. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit stehen den kantonalen Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) gemäss Artikel 2 der Verordnung des WBF über die Vergütung von arbeitsmarktlichen Massnahmen (SR 837.022.531) mehr finanzielle Mittel für die Beratung und Unterstützung der arbeitslosen Personen zur Verfügung, wenn die Arbeitslosigkeit steigt. Ausserdem können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die einen Arbeitsausfall erleiden und weiterhin Lernende in ihrer Ausbildung unterstützen, Kurzarbeitsentschädigung erhalten.

4. Die Entschädigung der Kantone für den Vollzug der ALV wird anhand der gemeldeten Stellensuchenden berechnet. Diese Bezugsgrösse dient auch als Grundlage für die Berechnung der kantonalen Plafonds für arbeitsmarktliche Massnahmen. So wird sichergestellt, dass die Mehrkosten aufgrund der steigenden Jugendarbeitslosigkeit durch den Fonds der ALV gedeckt werden können.

5. Ein nationaler Berufsbildungsfonds zur Finanzierung von Lehrstellen ist nicht zielführend. Einerseits werden in Lehrbetrieben im Durchschnitt die Ausbildungskosten durch Erträge aus der produktiven Arbeit der Lernenden vollständig gedeckt. Andererseits zeigt eine aktuelle Expertise des eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (EHB), dass Subventionen an Lehrbetriebe eine bescheidene Wirkung auf die Zahl der Lehrstellen entfalten, jedoch verhältnismässig hohe Kosten verursachen. Es wird auch befürchtet, dass Betriebe, die sich durch Subventionen neu zu einer Ausbildung bewegen liessen, Lernende als billige Arbeitskräfte einsetzen könnten, so dass die Qualität der Ausbildung nicht gewährleistet wäre.

6. Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben sich im Frühling 2020 auf die Durchführung der diesjährigen Qualifikationsverfahren geeinigt. Dies ermöglichte es den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern, trotz Auswirkungen der Corona-Pandemie auch 2020 ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes, vollwertiges eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest zu erhalten.

7. Das Eidgenössische Departement für Wirtshaft, Bildung und Forschung hat bereits 2017 Aktionsfelder und Massnahmen definiert, welche geeignet sind, die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen. Die Berufsbildung setzt diese Massnahmen zusammen mit den Verbundpartnern im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" um. Für den gezielten Mitteleinsatz hat der Bund den Förderschwerpunkt "digitalinform.swiss" eingerichtet. Er kann so Projekte sichtbar machen und vernetzen, die Verbundpartner bei Massnahmen unterstützen und bis zu 60 Prozent der Kosten übernehmen.

Antwort des Bundesrates.