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Wiederherstellung des freien Personenverkehrs. Werden die Kriminellen, die in Italien auf freien Fuss gesetzt wurden, demnächst in die Schweiz kommen?

20.3493 · Interpellation · 2020-06-03

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

"Nachdem wir diese Personen mit viel Aufwand verhaftet haben, nach all den Risiken, kommt jetzt diese Massnahme, die ich als Straferlass bezeichnen würde. Dadurch wird ein ganzes System in Frage gestellt. Es ist schon äusserst schwierig geworden, wenn man erreichen will, dass die Verurteilten die ganze Strafe absitzen, aber diese neue Massnahme sorgt faktisch dafür, dass Personen, die weniger als 18 Monate absitzen müssen, freikommen, und sie ermöglicht den Hausarrest für Personen, die in den meisten Fällen noch nicht einmal einen festen Wohnort haben." So äusserte sich Stefano Paoloni, der Generalsekretär der italienischen Polizeigewerkschaft SAP, als am 16. März 2020 das Gesetzesdekret der italienischen Regierung publiziert wurde.

In Italien herrscht Besorgnis, da infolge der Schwierigkeiten, die es bei der Bewältigung der Covid-19-Lage gab, gefährliche Personen de facto einfach aus den Gefängnissen entlassen wurden. Entsprechend herrscht auch in der Schweiz - insbesondere im Tessin - die Befürchtung, dass diese Personen nach Aufhebung der systematischen Grenzkontrollen bald die Grenze überschreiten könnten, um so der italienischen Justiz zu entgehen.

Angesichts dieses beunruhigenden Szenarios frage ich den Bundesrat:

1. Kennt er diesen Beschluss der italienischen Regierung?

2. Hat die italienische Regierung die Regierungen der Nachbarländer offiziell über diesen Beschluss informiert?

3. Teilt er die Sorge, dass diese Kriminellen bald die Grenzen - von denen viele faktisch nicht mehr bewacht werden - überschreiten könnten, um in die Schweiz zu kommen und so der italienischen Justiz zu entgehen?

4. Falls ja, welche Massnahmen wird er ergreifen, um diese Entwicklung zu verhindern oder sie zumindest zu begrenzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass in Italien im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Pandemie Verurteilte von der Haftanstalt in den Hausarrest wechseln konnten, wo sie unter Aufsicht der zuständigen Behörden standen. Diesem Entscheid lagen gesundheitspolitische Überlegungen (virale Pandemie und überbelegte Haftanstalten) zugrunde. Dem Bundesrat ist auch das italienische Gesetzesdekret vom 10. Mai 2020 bekannt, wonach jeder Fall gesondert daraufhin zu beurteilen sei, ob die in den Hausarrest verlegten Personen wieder in die Haftanstalten verbracht werden können, sofern es die gesundheitliche Lage der Gefängnisinsassen und der jeweils in Frage stehenden Person erlaubt. Es liegen indessen keine Zahlen darüber vor, wie viele Personen bis heute in die reguläre Haft rückgeführt worden und wie viele im Hausarrest verblieben sind.

2. Die italienische Regierung hat den Bundesrat über den Beschluss nicht informiert.

3. + 4. Die zuständigen Schweizer Behörden, sowohl auf Ebene des Bundes als auch auf kantonaler Ebene, waren während der Coronakrise zu jeder Zeit unvermindert wachsam. Die Tessiner Kantonspolizei beispielsweise arbeitet regelmässig mit den Migrationsbehörden zusammen, um hinsichtlich möglicher Verbindungen von Personen mit der Schweiz prüfen zu können, ob diese Gegenstand einer Polizeioperation sind. So konnten bereits mehrere Verbindungen festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang ist es von grundlegender Bedeutung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verstärken. Wie in der Antwort auf die dringliche Interpellation Amaudruz 19.4398 vom 4. Dezember 2019 (Dringende Massnahmen gegen die grenzüberschreitende Kriminalität) und auf die Motion Amaudruz 19.4511 vom 19. Dezember 2019 (Massnahmenpaket gegen die grenzüberschreitende Kriminalität) erwähnt, ist die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität eine Priorität für die Schweiz. Die zuständigen Behörden (Polizei- und Einwanderungsbehörden des Bundes und Zollbehörden, kantonale Polizei- und Migrationsbehörden) sind an der Zusammenarbeit beteiligt. Diese reicht vom strategischen und operativen Informationsaustausch, der Organisation gemischter Streifen bis hin zur Unterstützung bei dringenden grenzüberschreitenden operativen Massnahmen. Auf lokaler Ebene unterstützt und erleichtert das italienisch-schweizerische Kooperationszentrum für Polizei- und Zollangelegenheiten (CCPD) in Chiasso die Zusammenarbeit. Hinzu kommen die Kontakte, die fedpol auf europäischer Ebene (Europol) und auf internationaler Ebene (Interpol) unterhält.

Gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) kann fedpol zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern präventiv Einreiseverbote verfügen. Auch das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann gegen ausländische Staatsangehörige Einreiseverbote verhängen (Art. 67 Abs. 2 Bst. AIG), wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, dass diese gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz oder im Ausland verstossen haben oder diese gefährden.

Antwort des Bundesrates.