20.3495 · Motion · 2020-06-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten bzw. Massnahmen zu ergreifen, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen wertvollen Leistungen von Biomasseanlagen (erneuerbarer Strom, erneuerbare Wärme, erneuerbare Treibstoffe, Klimaschutz, Naturdünger, geschlossene Nährstoffkreisläufe und andere Umweltleistungen) sind in einem interdisziplinären Ansatz die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Energie-, Gasversorgungs-, CO2- und Landwirtschaftsrecht) so anzupassen, dass in der Schweiz der Weiterbetrieb der bestehenden Biomasseanlagen gewährleistet und ein rascher Zubau effektiv und effizient unterstützt wird.
Begründung
Biomasseanlagen erbringen wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen: Sie produzieren Gas, Strom und Wärme aus Hofdünger und Grüngut oder Holz, sie leisten einen Beitrag zur Eliminierung der Winterstromlücke, reduzieren Treibhausgasemissionen und tragen dazu bei, dass im Sinne der Kreislaufwirtschaft Nährstoffkreisläufe geschlossen werden. Neben diesen Leistungen generieren sie eine beachtliche Wertschöpfung in der Schweiz mit Ressourcen, welche hier vorhanden sind. Die Potenziale an Biomasse sind gross. Heute werden erst knapp 5 Prozent des Hofdüngers energetisch genutzt. Auch viel potenzielles Energieholz ist heute ungenutzt. Damit Biomasseanlagen erhalten und ausgebaut werden, müssen sie über verschiedene Gesetzgebungen unterstützend gefördert werden, und zwar über jeweils diejenige Politik zu deren Zielerreichung sie einen Betrag leisten.
Biomasseanlagen weisen relativ hohe Betriebskosten aus. Deshalb sind im Rahmen einer Nachfolgelösung für Einspeisevergütungen für Biomasseanlagen einmalige Investitionsbeiträge keine Lösung. Werden nur diese als Förderinstrument angeboten, hätte dies für die Biomasseanlagen zur Folge, dass bestehende Anlagen abgestellt und keine neuen Anlagen zugebaut würden. In der Schweiz würde ein grosser Rückschritt im Bereich Klimaschutz und Ausbau erneuerbarer Energien gemacht. Daher sind als Ersatz oder Teilersatz der bestehenden Förderung ämterübergreifend Finanzierungsinstrumente zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass Investitionen in diese für die Erreichung der Ziele der Klimapolitik und der Energiestrategie 2050 wichtigen Anlagen ausgelöst werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Biomasse ihren festen Platz im Mix der erneuerbaren Energien unseres Landes hat. Diese Energie ist nicht nur CO2-neutral, sondern im Falle der Schweiz auch nachhaltig, da sie ausschliesslich aus bereits genutzten organischen Reststoffen gewonnen wird. Da die Produktion von Energie aus Biomasse das ganze Jahr über konstant ist und bei Bedarf auch teilweise auf den Winter konzentriert werden kann, hat sie den Vorteil, andere erneuerbare Energien wie die Sonnenenergie zu ergänzen und so zur Energieversorgung der Schweiz beizutragen. Aus diesem Grund sieht der Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0), der sich bis zum 12. Juli 2020 in der Vernehmlassung befand, Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten für stromproduzierende Biomasseanlagen vor. Diese Massnahme soll sowohl für neue als auch für erweiterte oder renovierte Biomasseanlagen gelten.
Auch andere derzeit laufende Rechtsetzungsprojekte wie die Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; 20.022) und die Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) beinhalten Fördermassnahmen für Biomasseanlagen.
Der Bundesrat wird die in der Motion dargelegten Anliegen im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des EnG eingehend prüfen. Er möchte dieser Überprüfung jedoch nicht vorgreifen. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.