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Stärkung der Milizpolitik. Anrechnung der Tätigkeit von Milizpolitikerinnen und Milizpolitikern an Weiterbildungen im Hochschulbereich

20.3508 · Postulat · 2020-06-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz bzw. den Hochschulen und dem Schweizerischen Gemeindeverband zu prüfen, wie Mitglieder der Gemeindeexekutive ihre im Amt erworbenen Kompetenzen an Aus- und Weiterbildungen im Hochschulbereich (CAS, DAS, MAS z.B. im Bereich Public Administration; MBA, EMBA) anrechnen lassen können. Es geht insbesondere um:

1. die Prüfung von standardisierten Verfahren zur Anrechnung der im Milizamt erworbenen Kompetenzen an die formale Bildung im Hochschulbereich

2. die Festlegung der Kriterien (Voraussetzungen) zur Anrechenbarkeit der Kompetenzen von Milizpolitikerinnen und Milizpolitikern

Begründung

Das Milizsystem ist neben dem Föderalismus und der direkten Demokratie ein Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Dank dem Milizsystem bleibt die Politik in der Schweiz bürgernah. Doch es wird zunehmend schwierig, Personen für ein Milizamt zu gewinnen. Das Jahr der Milizarbeit 2019 des Schweizerischen Gemeindeverbands hat gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Ein Engagement in der Gemeindeexekutive ist aufwändig. Das Entgelt ist nicht selten bescheiden. Insbesondere für ambitionierte Berufsleute zwischen 25 und 40 Jahren, die einen Stellenwechsel oder eine Führungsposition anstreben, ist ein Milizamt ein "Wettbewerbsnachteil" gegenüber jenen, die sich nicht für das Gemeinwohl engagieren und Zeit in eine berufliche Weiterbildung investieren können. Dieser Nachteil kann beseitigt und das Milizamt gleichzeitig aufgewertet werden, indem Politikerinnen und Politiker ihre Tätigkeit in einer Gemeindeexekutive an Lehrgängen von Schweizer Hochschulen anrechnen lassen können. Denn das Amt selber ist eine Form von Aus- und Weiterbildung. So erwirbt eine Person während ihrer Tätigkeit in der Gemeindeexekutive viele Fähigkeiten und Kompetenzen: Führung, Verhandlung, Kommunikation etc., die in der Berufswelt und für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtig sind. Wenn Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker die Möglichkeit hätten, ihre Tätigkeit an Lehrgängen von Hochschulen anrechnen zu lassen (in Form von Praktika oder ECTS-Punkten), würde dies dazu beitragen, ein Milizamt attraktiver zu gestalten und mehr Personen für ein Milizamt zu gewinnen. So wie Hochschulen die militärische Führungsausbildung für Weiterbildungen anrechnen, sollen sie auch Erfahrungen in der Gemeindeexekutive berücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der exekutiven und legislativen Miliztätigkeit auf allen Ebenen des politischen Systems. Er teilt auch das Grundanliegen der Postulantin für eine gebührende Anrechnung und Anerkennung der auf unterschiedliche Art und Weise erworbenen Kompetenzen innerhalb des Bildungssystems (vgl. auch Antwort des Bundesrats auf das Postulat Buffat, 18.3347). Dadurch kann eine flexible Laufbahngestaltung gefördert und der Anreiz zum lebenslangen Lernen gestärkt werden.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) gehören Kompetenzen, die ausserhalb der strukturierten Bildung erworben worden sind, zur sogenannten informellen Bildung (Art. 3 Bst. d). Dazu gehört auch die Miliztätigkeit und das Engagement in Gemeindeexekutiven. Diese können nicht per se, sondern lediglich im Hinblick auf existierende formale Bildungen angerechnet werden. Im Tertiärbereich sind die jeweiligen Anbieter dafür zuständig. In der höheren Berufsbildung liegt die Aufnahme "sur dossier" und die Anrechnung von Bildungsleistungen und erworbenen Kompetenzen in der Zuständigkeit der jeweiligen Prüfungskommission bzw. höheren Fachschule. Bei den eidgenössischen Prüfungen können z.B. Teile der Prüfung bzw. bei modularen Vorbereitungen einzelne Module "angerechnet" werden.

Im Bereich der Hochschulbildung gilt das Prinzip der Hochschulautonomie. Weder der Bundesrat noch die Schweizerische Hochschulkonferenz können den Hochschulen branchenspezifische Anrechnungen vorschreiben. Jede Hochschule bestimmt eigenständig, inwiefern sie Praxiserfahrungen bei der Zulassung und Anrechnung zu ihren Aus- und Weiterbildungsangeboten berücksichtigen kann. Einige Hochschulen sehen Einzelfalllösungen vor, andere kennen ausführliche "VAE"-Verfahren (Validation des Acquis de l'expérience), so etwa die Pädagogischen Hochschulen, die Universitäten Genf und Lausanne sowie die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO). Letztere werden für grundständige Bachelor- und Masterstudiengänge angewendet (formale Bildung).

Im Bereich der Weiterbildung (nichtformale Bildung) konzipieren die Hochschulen ihre Angebote (CAS/DAS/MAS sowie sonstige Weiterbildungsangebote) praxisorientiert und oft in enger Zusammenarbeit mit Akteuren der Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Dabei steht es dem von der Postulantin erwähnten Schweizerischen Gemeindeverband ebenso wie anderen Organisationen frei, direkt mit den Hochschulen Möglichkeiten für abgestimmte Angebote oder Anrechnungen abzuklären. Die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) steht dem Schweizerischen Gemeindeverband zur Vermittlung von Kontakten zu den Hochschulen zur Verfügung.

Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Postulantin aus den genannten Gründen als grundsätzlich erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.