Stand bei Ziel 15 (Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern) der Agenda 2030
20.3530 · Interpellation · 2020-06-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Weltgemeinschaft hat sich mit der Agenda 2030 das Ziel einer Nachhaltigen Welt gegeben. Auch die Schweiz macht mit. Ziel 15 fordert den Erhalt, die Wiederherstellung und die Nachhaltige Nutzung von Ökoystemen. Einige der Unterziele müssen bis 2020 erfüllt sein. Im Länderbericht 2018 wurden einige Ziele als erfüllt angeben, während bei anderen der Trend negativ war.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Erfüllt die Schweiz das Unterziel 15.1 "Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüsswasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete, gewährleisten." oder wir es bis Ende 2020 erfüllen?
2. Erfüllt die Schweiz das Unterziel 15.5 "Umgehende und bedeutende Massnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern" oder wird es bis Ende 2020 erfüllen? [Hier war der Trend im Bericht 2018 negativ]
3. Beim Unterziel 15.8 zu invasiven Neophyten erarbeitet der Bundesrat zurzeit eine Gesetzesänderung. Wird diese ausreichen, um das Ziel erfüllen zu können oder braucht es weitere Anstrengungen?
4. Falls die Schweiz eines der Unterziele nicht erreichen wird: Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um diese schnellst möglichst zu erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Das Unterziel 15.1 der Agenda 2030 entspricht den Aichi-Zielen 11 und 15 des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD, SR 0.451.43). Gemäss dem im Dezember 2018 veröffentlichten sechsten Nationalbericht der Schweiz zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention wurden diese beiden Ziele nicht erreicht. Die durch die verschiedenen Monitoringprogramme festgestellten Lücken deuten darauf hin, dass die Ziele auch im Jahr 2020 nicht erfüllt werden. Der Anteil der Landesflächen, der gemäss Anhang 3 der Strategie Biodiversität Schweiz ausgewiesen ist, ist zwar gewachsen (auf 13,5 %). Allerdings wird der von der CBD vorgegebene Zielwert von 17 Prozent nicht erreicht werden.
2) Die jüngsten Ergebnisse der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz des Bundesamtes für Umwelt (BAFU 2019) zeigen, dass die Aufwertungs- und Pflegemassnahmen wirken. Dennoch setzen die Kantone diese Massnahmen nur bei 21 Prozent der Biotope von nationaler Bedeutung vollständig um (BAFU 2019). Dies reicht nicht aus, um die ökologische Qualität dieser Schutzgebiete zu sichern. Gemäss den Resultaten des Überwachungssystems im Bereich Biodiversität (Stand: 2016) sind in der Schweiz immer noch mehr als ein Drittel der Arten und die Hälfte der Lebensräume bedroht. Der im Länderbericht der Schweiz zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dargestellte negative Trend hält demnach an, und das Ziel wird 2020 nicht erreicht werden.
3) Der Bundesrat hat am 18. Mai 2016 die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Die Ziele dieser nationalen Strategie richten sich nach den Vorgaben international vereinbarter Konventionen. Der Bundesrat hat bis zum 4. September 2019 eine Vernehmlassung über eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) durchgeführt. Die Vernehmlassungsergebnisse werden zurzeit ausgewertet. Ob weitere Anstrengungen zur Zielerreichung notwendig sein werden, wird sich aus der kommenden politischen Diskussion ergeben.
4) Der Bundesrat verfolgt zur Verbesserung von Qualität und Quantität der Lebensräume verschiedene Ansätze: In seiner Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) legte er 2012 als erstes von zehn strategischen Zielen fest, dass die Nutzung natürlicher Ressourcen und Eingriffe in diese nachhaltig zu erfolgen hat. Die Schweiz hält die Forderung nach einer nachhaltigen Nutzung der Biodiversität auch in den Verhandlungen zur Erarbeitung eines neuen globalen Zielrahmens für die Biodiversität nach 2020 im Rahmen der Biodiversitätskonvention aufrecht. 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) gutgeheissen. Dieser umfasst verschiedene Massnahmen und Projekte, um eine weitere Verschlechterung der Qualität der Lebensräume und des Zustands der Arten in der Schweiz zu verhindern sowie die Biodiversität im Interesse und zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zu erhalten und zu fördern. Weiter hat der Bundesrat im Rahmen der sogenannten Sofortmassnahmen die Gelder für Naturschutz und Waldbiodiversität erhöht und im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) Massnahmen vorgesehen, um die Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft wirkungsvoller zu gestalten.
Antwort des Bundesrates.