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20.3543 · Postulat · 2020-06-08

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob die Weisungen vom 21. Juni 2019 über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung sich als ausreichend erwiesen haben und angemessen umgesetzt wurden, sodass zukünftigen Krisen - unabhängig davon, ob sie Gesundheit, Wirtschaft, Sicherheit oder Technologie betreffen - begegnet werden kann. Zudem wird er beauftragt, neue Massnahmen zu prüfen, falls Schwächen und Lücken festgestellt wurden.

Begründung

Die Schweiz muss aus der Coronakrise ihre Lehre ziehen. Der Bundesrat hat zu Recht strenge Massnahmen getroffen, die es ermöglichten, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig den sozialen Zusammenhalt zu wahren. Das Coronavirus hat jedoch auch die Lücken und die Langsamkeit des Systems sowohl in gesundheitlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht offengelegt. Um in Zukunft wirksamer handeln zu können, sollte geprüft werden, ob die verordneten Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise sinnvoll waren oder ob andere Massnahmen hätten ergriffen werden können.

Verliefen die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den im Einsatz stehenden Krisenstäben nach den Grundsätzen der guten Regierungsführung, die unserem Rechtsstaat zugrunde liegen? Hat die Lageverfolgung den einzelnen Departementen erlaubt, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, bevor der Bundesrat seine Beschlüsse fasste? Wurde die Entscheidungskette eingehalten? Entsprach die Kommunikation zwischen den Krisenstäben den Weisungen über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung?

Diese Beurteilung des Krisenmanagements ist unverzichtbar, weil sie es der Schweiz ermöglichen wird, im Falle einer neuen Krise in Zukunft besser vorbereitet zu sein. Wenn Schwächen oder Mängel festgestellt werden, müssen wir sie durch geeignete Lösungen beheben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Weisungen vom 21. Juni 2019 über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung wurden im Anschluss an die Strategische Führungsübung 2017 erlassen. Sie berücksichtigen die Resultate der Auswertung dieser Übung.

Während der Covid-19-Pandemie kamen diese Weisungen zum ersten Mal in einer realen Krise zur Anwendung. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei damit beauftragt, bis Ende 2020 einen Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements vorzulegen. Der Bericht wird in enger Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen von Bund, Kantonen und Dritten erarbeitet. Er soll es erlauben, Lehren aus der Covid-19-Krise zu ziehen und allenfalls Empfehlungen zu formulieren. Der Auswertungsbericht wird die mit diesem Postulat gestellten Fragen beantworten. Die Schlussfolgerungen des Berichts werden im Übrigen in die neue Gesamtplanung der grossen Übungen einfliessen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.