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20.3554 · Interpellation · 2020-06-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 26. Mai 2020 gab es auf dem Swisscom-Netz die vierte grössere Störung dieses Jahr. Alleine in den ersten zwei Monate gab es drei Unterbrüche innerhalb von wenigen Wochen. Betroffen waren neben TV, Internet und Festnetz zeitweise auch die Notfallnummern. Diese Situation ist unbefriedigend und erfordert politische Konsequenzen. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Vorfällen, und erwägt er die Anpassung von Gesetzen oder Verordnungen, um sicherzustellen, dass sich die Situation verbessert?

2. Offensichtlich wurde die Netzstabilität ungenügend priorisiert. Erwägt der Bundesrat, Vorgaben für die Netzstabilität zu machen, bzw. das Kriterium der Netzstabilität explizit in die gesetzlichen Grundlagen und strategischen Ziele einzuführen?

3. Die Umstellung auf die digitale Technologie (IP Telefonie) ermöglicht grosse Einsparungen bei der Infrastruktur. Macht der Bundesrat Vorgaben zur Reinvestition dieser Einsparungen zugunsten der Netzstabilität?

4. Verschiedentlich wurden die Ausfälle mit der Umstellung von Technologien und Systemen begründet. Handelt es sich beim Schritthalten mit der technologischen Entwicklung und den erforderlichen Umstellungen nicht etwa um das Kernbusiness der Swisscom und um einen "Dauerzustand"? Erachtet der Bundesrat diese Begründung als gerechtfertigt?

5. Erwägt der Bundesrat die Einführung von gesetzlichen Grundlagen zur Verpflichtung von Entschädigungszahlungen oder Lockerungen der Kündigungsfristen für die Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen als Anreiz, eine höhere Qualität der Versorgung zu erreichen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1. und 2.) Der Bundesrat legt für die Swisscom strategische Ziele fest und nimmt mit ihr einen regelmässigen Informationsaustausch vor. Das UVEK hat sich denn auch von der Führung der Swisscom über die Netzausfälle informieren lassen und das Bundesamt für Kommunikation hat insbesondere zu den im Fernmeldegesetz geregelten Anforderungen an die Grundversorgung und die Übermittlung von Notrufen einen Bericht zu Handen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) erstellt, welcher von dieser am 1. Juli 2020 veröffentlicht wurde.

Mit der per 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) wird der Bundesrat basierend auf dem neuen Artikel 48a FMG Bestimmungen über die Sicherheit von Informationen und von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten erlassen können. Die Arbeiten zur Konkretisierung entsprechender Vorgaben auf Verordnungsstufe wurden aufgenommen. In der Folge werden mögliche Vorgaben zur Verfügbarkeit, zum Betrieb und zur Sicherstellung redundanter Infrastrukturen zu diskutieren sein. Die Vernehmlassung dazu ist für Mitte 2021 vorgesehen.

Zu 3.) Swisscom hat kürzlich die Umstellung von der bisherigen TDM-Technologie auf die aktuelle IP-Technologie (All-IP) durchgeführt. Damit hat Swisscom gegenüber den anderen Marktteilnehmenden gleichgezogen, welche ebenfalls voll digitalisierte Netze betreiben. Die Umstellung stellt damit einen logischen Schritt in der ständigen Weiterentwicklung der Telecomnetze dar. Der Bundesrat überlässt die Investitionsplanung der Swisscom und den dafür zuständigen Organen.

Zu 4.) Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der rasche technologische Wandel im Telekommunikationsbereich sowie die starke Zunahme des Datenverkehrs dazu führen, dass die Fernmeldedienstanbieterinnen ihre Netze permanent ausbauen und erweitern müssen. Dabei kommen jeweils die aktuellsten Technologien zum Einsatz. In der Praxis werden dadurch in den Fernmeldenetzen unterschiedliche Technologien und Plattformen zeitlich parallel betrieben, was zu einer hohen Komplexität im Betrieb führen kann. Zur Reduktion der Komplexität und der damit verbundenen Risiken streben die Netzbetreiberinnen nach Möglichkeit eine Konsolidierung der eingesetzten Technologien und Plattformen an. Die stete technologische Anpassung ist Sache der Telecomfirmen, weshalb der Bundesrat dazu keine Einschätzung abgibt.

Zu 5.) Zweck des Fernmeldegesetzes ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden (Art. 1 FMG). Diese Zielsetzung soll insbesondere durch einen funktionierenden Dienste- und Infrastrukturwettbewerb erreicht werden. Die Schweiz nimmt betreffend Qualität und Betriebssicherheit der Fernmeldenetze im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein und die Telecomanbieterinnen in der Schweiz nehmen ihre diesbezüglichen Aufgaben eigenverantwortlich und gut wahr.

Mit der vom Gesetzgeber im Rahmen der jüngsten FMG-Revision beschlossenen Publikationspflicht bezüglich Qualität der angebotenen Fernmeldedienste (Art. 12a Bst. b FMG) werden zusätzliche Anreize für einen Qualitätswettbewerb gesetzt. Der Bundesrat erachtet dies als zielführend und erwägt derzeit auf Gesetzesstufe keine darüber hinausgehenden Massnahmen. Er wird jedoch in seiner Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) entsprechende Konkretisierungen dazu vornehmen.

Antwort des Bundesrates.