20.3555 · Interpellation · 2020-06-09
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Gemäss der Bundesratsbotschaft zum Rüstungsprogramm 1992 sollten der Personal- und Sachaufwand für die F/A-18 C/D pro Jahr 49 Millionen Franken (teuerungsbereinigt: 61 Mio) kosten. Auch im Abstimmungsbüchlein der damaligen Abstimmung wird diese Kostenschätzung aufgeführt. Im Jahr 2018 beliefen sich die Kosten pro Flugstunde eines F/A-18 Kampfjets auf 50 750 Franken; hochgerechnet auf die 5676 Flugstunden also auf über 288 Millionen Franken. Der Bundesrat hat sich also mindestens um den Faktor 4.7 (teuerungsbereinigt) verschätzt. Dazu stellen sich folgende Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Falschinformation im Abstimmungsbüchlein vom 6. Juni 1993 und der Botschaft zum Rüstungsprogramm 1992?
2. Wie erklärt sich der Bundesrat diese massive Kostenüberschreitung?
3. Wie viel Geld wurde seit der Beschaffung in technische Upgrades, Kampfwerterhaltung und Nachrüstungen (z.B. im Rahmen von Rüstungsprogrammen) der F/A-18 C/D investiert?
4. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die F/A-18 C/D seit der Beschaffung (Kosten für alle Flugstunden, technische Upgrades, Kampfwerterhaltung, Nachrüstungen, Personalressourcen, etc.)?
5. Welche zusätzlichen Kosten fielen aufgrund der Beschaffung der F/A-18 C/D an (z.B. Immobilieninvestitionen)?
6. Sind in diesen Kosten die Kosten für Munition und Schiesstrainings mit Raketen und Bordkanonen enthalten? Wenn nein, wie hoch sind die Kosten dafür?
7. Welches sind die ungefähren Kosten für die Kampfflugzeuge, welche im Rahmen von Air2030 beschafft werden?
8. Wie kann der Bundesrat bei einer neuen Kostenschätzung garantieren, dass die Kosten im versprochenen Rahmen bleiben?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Verpflichtungskredit für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge dem Parlament mit der Armeebotschaft 2022 beantragt wird. Dies unter der Voraussetzung, dass der Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge am 27. September 2020 vom Volk angenommen wird. In der Armeebotschaft 2022 werden nebst den Beschaffungsausgaben auch die geschätzten jährlichen Ausgaben für den Betrieb über 30 Jahre enthalten sein. Beschaffung und Betrieb der Kampfflugzeuge werden aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert und gehen nicht zulasten anderer Bundesaufgaben.
Die Fragen der Interpellantin beantwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Die genannten Dokumente wurden vor fast 30 Jahren erstellt und ihre Erarbeitung kann nicht mehr im Detail nachvollzogen werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kostenschätzungen nach dem damaligen Wissensstand erfolgten.
2. Zu Beginn der 1990er-Jahre stand noch nicht das gleich umfangreiche Datenmaterial wie aktuell zur Verfügung. Bei der damaligen Schätzung fehlte im Gegensatz zu heute ein adäquater Vergleichswert zu einem ähnlich komplexen System wie dem F/A-18 C/D mit einer Betriebsdauer von mehr als 20 Jahren.
3. Seit der Beschaffung der F/A-18 C/D wurden Verpflichtungskredite im Rahmen der ordentlichen Rüstungsprogramme von rund 2 Milliarden Franken durch das Parlament bewilligt. Darin sind beispielsweise die Beschaffung von Luft-Luft-Lenkwaffen wie auch die 2017 vom Parlament genehmigte Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 -C/D-Flotte enthalten.
4. Die Betriebsausgaben der F/A-18 C/D-Flotte über die gesamte Nutzungsdauer werden sich aufgrund der langjährigen Erfahrung voraussichtlich auf rund das Doppelte der ursprünglichen Beschaffungsausgaben belaufen. Darin enthalten sind auch die in der Antwort zur Frage 3 aufgeführten Verpflichtungskredite.
5. In den Jahren 1994 bis 1996 wurden in drei Etappen diverse Bauten für den F/A-18 C/D im Umfang von total knapp 240 Millionen Franken durch das Parlament genehmigt. Darunter fallen beispielsweise Investitionen für das Simulator-Gebäude oder Einsatzinfrastrukturen auf den betroffenen Militärflugplätzen.
6. Der Bedarf an F/A-18 C/D spezifischer Munition wird dem Parlament - wie sämtliche Munition der Armee - in der Armeebotschaft als Rahmenkredit Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung beantragt. Für Besonderheiten betreffend Luft-Luft-Lenkwaffen wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.
7. Das Parlament hat für die Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge ein Kostendach von maximal 6 Milliarden Franken definiert (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018).
Angaben zu Betriebsausgaben sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, solange weder der Typ noch die Anzahl der neuen Kampfflugzeuge bestimmt sind. Als Faustregel dürften die über 30 Jahre aufgerechneten Betriebsausgaben etwa doppelt so hoch ausfallen wie die Beschaffungsausgaben. Diese Erkenntnis stützt sich auf die Erfahrungen beim Betrieb der Schweizer Kampfflugzeuge, im Besonderen der F/A-18-C/D-Flotte, über die letzten Jahrzehnte.
8. Die Betriebsausgaben werden auf Basis der Offerten der Kandidaten sowie der Erfahrungen des VBS mit dem Betrieb von Systemen der Armee berechnet.
Antwort des Bundesrates.