20.3561 · Motion · 2020-06-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen in Bundesbesitz und mit Versorgungsauftrag für die Bevölkerung (insbesondere Post, Swisscom und SBB) anzupassen:
Der Bund verlangt als Eigentümer der Unternehmen keine Ausschüttung einer Dividende. Allfällige Gewinne des Unternehmens werden in die Sicherung und den Ausbau der Grundversorgung reinvestiert.
Begründung
Post, Swisscom und SBB haben den gesetzlichen Auftrag, flächendeckend und in hoher Qualität sowie zu angemessenen Preisen Grundversorgungsleistungen zu erbringen. Gleichzeitig erwartet der Bundesrat von den Unternehmen die Ausschüttung von Gewinnen (Post und Swisscom). Dieser Ausschüttungszwang ist ein Fehlanreiz, der im Widerspruch zum Grundversorgungsauftrag steht. Die Erwartung des Bundesrates, dass die Betriebe dem Bund Gewinne ausschütten, erhöht zudem den Druck auf die Arbeitsbedingungen in den Betrieben und verstärkt Zielkonflikte mit anderen öffentlichen Interessen (Klima- und Umweltschutz, bezahlbarer Wohnraum, Datenschutz usw.). Der Sinn und Zweck des Service public ist in erster Linie die Sicherstellung einer guten Versorgung für die ganze Bevölkerung, nicht die Finanzierung des Staatshaushaltes.
Gleichzeitig steht der Service public aufgrund technologischer Fortschritte und veränderter Bedürfnisse im Wandel, umso dringlicher ist es, dass gleichwertige Angebote für die ganze Bevölkerung garantiert sind. Die Reinvestition von Gewinnen in die Sicherung und den Ausbau der Grundversorgung trägt dazu bei, diesen Veränderungen Rechnung zu tragen. Denn der Service public stärkt die Chancengleichheit und Kohäsion und darf niemanden ausschliessen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat stimmt mit dem Motionär überein, dass die Reinvestition von Gewinnen der bundesnahen Unternehmen in die Sicherung und den Ausbau der Grundversorgung dazu beiträgt, die Grundversorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit modernen und erschwinglichen Dienstleistungen zu sichern. Die Erhaltung der Investitionsfähigkeit dieser Unternehmen im erforderlichen Ausmass ist ein wesentliches Interesse des Bundes als Haupt- oder Alleinaktionär dieser Unternehmen.
Gemäss den Grundsätzen der Corporate Governance steuert der Bund die bundesnahen Unternehmen mit strategischen Zielen, wobei die gesetzlichen Grundlagen den Rahmen setzen. Die strategischen Ziele widerspiegeln die Interessen des Bundes als Eigner dieser Unternehmen. Für die Umsetzung der Ziele sind die Unternehmen verantwortlich.
Die Dividendenpolitik von Post und Swisscom wird in den strategischen Zielen thematisiert. Der Bundesrat erwartet eine Dividendenpolitik, die dem Grundsatz der Stetigkeit folgt und die Erfordernisse einer nachhaltigen Investitionstätigkeit sowie einer risikogerechten und branchenüblichen Eigenkapitalquote berücksichtigt. Diese Vorgabe bietet Handlungsspielraum: So hat der Bundesrat im Frühling 2020 dem Antrag des Verwaltungsrats der Post nach einer deutlichen Reduktion der Dividende entsprochen. Angesichts der grossen Herausforderungen der Post sollen mehr Mittel im Unternehmen verbleiben.
Die rund 1,6 Milliarden Franken, die Swisscom jährlich in den Ausbau, den Unterhalt und die Wartung der Netzwerk-Infrastruktur in der Schweiz investiert, sind ausreichend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Infrastruktur des Unternehmens und der Grundversorgungsdienste sicherzustellen. Gleichzeitig ist Swisscom eine börsenkotierte Aktiengesellschaft mit fast 70'000 Aktionären, die eine risikogerechte Abgeltung für das eingesetzte Eigenkapital erwarten. Der Wert und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens hängen unmittelbar von der Rendite des Eigenkapitals ab. Ein Verbot von Dividendenzahlungen würde die Renditechancen deutlich reduzieren und damit der Kapitalmarktfähigkeit von Swisscom schaden. Es würde ausserdem ein Fehlanreiz geschaffen, die erwirtschafteten Mittel um jeden Preis zu investieren, ungeachtet der betrieblichen Notwendigkeit. Daran besteht weder aus Sicht der Mitarbeitenden noch der Kunden ein Interesse. Es würde auch dem Ziel einer erschwinglichen und leistungsfähigen Grundversorgung zuwiderlaufen.
Die SBB, die jährlich mehr als 2,5 Milliarden Subventionen erhält, verfügt über keine freien Mittel für die Ausrichtung einer Dividende.
Die Einnahmen aus der Gewinnausschüttung der bundesnahen Unternehmen (Voranschlag 2020: 812 Mio.) sind im Voranschlag und Finanzplan budgetiert. Jede Reduktion dieser Einnahmen muss entweder durch eine Erhöhung anderer Einnahmen (Steuern) oder eine Reduktion der Ausgaben mit einem Leistungsabbau bei anderen vom Bund mitfinanzierten Aufgaben ausgeglichen werden.
Der Bundesrat erachtet daher ein Verbot von Dividendenzahlungen der bundesnahen Unternehmen als ungeeigneten Weg, um die Qualität der Grundversorgungsdienste in der Schweiz zu sichern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.