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20.3587 · Interpellation · 2020-06-11

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der an medizinischen Fakultäten verschiedener Schweizer Universitäten praktizierte Numerus clausus wirft zurecht Fragen auf. Der Wunsch, mehr inländische Personen zu Ärztinnen und Ärzten auszubilden, ist weit verbreitet. Die Antworten, die für die Bewältigung der künftigen Bedürfnisse einer unausweichlich immer älter werdenden Bevölkerung nötig sind, scheinen ungenügend. Um die Lücken zu füllen, holt unser Land bereits heute zahlreiche Fachkräfte aus dem Ausland. Diese haben ihre Ausbildung in einem anderen System als dem schweizerischen absolviert. Zahlreich sind die Personen, die sich fragen, ob diese Abhängigkeit nicht zum Vorteil sowohl der Schweiz als auch der Herkunftsländer der Fachkräfte verringert werden könnte. Denn es stellt sich die Frage, ob es ethisch vertretbar ist, Ärztinnen und Ärzte zu "importieren", die ihre Ausbildung dank den Investitionen anderer Länder erworben haben.

Darum stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Welche Universitäten haben den Numerus clausus eingeführt? Würde die Abschaffung des Numerus clausus automatisch dazu führen, dass die Zahl der in der Schweiz ausgebildeten Medizinalpersonen stiege und damit der Ärztemangel in unserem Land geringer würde?

2. Seit wann gibt es den Numerus clausus an diesen Universitäten? Welche Behörde kann den Numerus clausus an den betreffenden medizinischen Fakultäten abschaffen?

3. Wie viele Ärztinnen und Ärzte braucht die Schweiz in den nächsten Jahren und Jahrzehnten? Wie viele können wir an unseren medizinischen Fakultäten ausbilden? Mit welchen Strategien könnte und müsste einem allfälligen Mangel begegnet werden?

4. Was für Programme zur Förderung der medizinischen Ausbildung sind bereits erstellt worden? Wie viel wurde bereits in solche Programme investiert und wer hat sie finanziert? Wie entwickeln sich in der Schweiz die Anzahl der erteilten Diplome in Medizin und die Anzahl Ausbildungsplätze?

5. Wie wird die Qualität der Ausbildung der Medizinalpersonen, die aus dem Ausland kommen, sichergestellt? Unterscheidet sich die medizinische Ausbildung an ausländischen Universitäten stark von derjenigen, die Schweizer Hochschulen anbieten? Sind die Qualitätskriterien zur Erlangung eines Facharzttitels in der Schweiz für Schweizer Ärztinnen und Ärzte gleich wie für im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte?

6. Gibt es medizinische Bereiche, in denen heute mehr Spezialistinnen und Spezialisten fehlen als in anderen? Und wie viele Personen werden künftig voraussichtlich in den verschiedenen medizinischen Fachrichtungen ausgebildet?

7. Den Hausärztinnen und Hausärzten kommt im schweizerischen Gesundheitswesen eine zentrale Rolle zu. Verfügen die Hausärztinnen und Hausärzte, die ihren Titel im Ausland erworben haben, über die gleiche Ausbildung und die gleiche Erfahrung wie diejenigen mit Schweizer Diplom? Gibt es zurzeit genügend Hausärztinnen und Hausärzte? Und werden im Hinblick auf die künftigen Bedürfnisse unserer Bevölkerung in diesem Fachbereich genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Bei der Begrenzung der Anzahl Studienplätze in Medizin handelt es sich um politische Entscheide, die insbesondere mit den hohen Kosten des Medizinstudiums und der beschränkten Anzahl praxisbezogener Ausbildungsplätze in den Spitälern zusammenhängen. Die Selektion der Studierenden wird auf unterschiedliche Weise durchgeführt: An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg findet eine strenge Selektion nach dem ersten Studienjahr statt. Die Universitäten Basel, Bern, Freiburg, Tessin (USI), Zürich sowie die ETH Zürich sehen dagegen einen Numerus Clausus (NC) für die Zulassung zum ersten Studienjahr vor. Der NC in Humanmedizin wird an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich seit 1998 praktiziert; an der ETH Zürich sowie der USI seit dem Start ihrer Studienangebote 2017. Die Kompetenz zur Festlegung eines NC an den kantonalen Universitäten liegt bei den Kantonen beziehungsweise für die ETH beim ETH-Rat.

3./4. Im 2011 veröffentlichten Bericht des Bundesrats "Strategie gegen den Ärztemangel und zur Förderung der Hausarztmedizin" wurde zur Sicherstellung des Ärztebestandes und der Verringerung der Auslandsabhängigkeit in der Gesundheitsversorgung ein Bedarf von 1200 bis 1300 Abschlüssen pro Jahr eruiert. Mit dem von Bund und Kantonen 2017 genehmigten Projekt "SPHM - Sonderprogramm Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin" soll bis 2025 die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin von 900 im Jahr 2016 auf mindestens 1300 pro Jahr erhöht werden. Dafür wurden vom Bund mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2017-2020 insgesamt 100 Millionen Franken in Form von projektgebundenen Beiträgen zur Verfügung gestellt. Das Projekt läuft plangemäss: Die Kapazitäten wurden 2019 im Vergleich zu 2016 um 354 Bachelor- und 88 Masterstudienplätze erhöht. 2020 sollen weitere 182 Masterstudienplätze zur Verfügung stehen. Die Bachelor- und Masterabschlüsse stiegen von 878 bzw. 786 im Jahr 2013 auf 1087 bzw. 995 im Jahr 2018. Der Bund wird sich auch nach 2020 über Grund- sowie Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) an den mit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten verbundenen Kosten beteiligen.

5./7. In der Schweiz kann den Arztberuf nur ausüben, wer im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen ist (Art. 33a Medizinalberufegesetz; MedBG, SR 811.11). Die Ausbildungsqualität von Ärztinnen und Ärzten aus der EU/EFTA wird gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen (SR 0.142.112.681) / EFTA (SR 0.632.31) und die entsprechende Richtlinie der Europäischen Union (RL 2005/36/EG vom 7. September 2005, Abschnitt 2; Art. 24 ff.) sichergestellt. Für die Facharztausbildung, auch in der Allgemeinmedizin (Hausärztin/Hausarzt), enthält die EU-Richtlinie spezifische Bestimmungen (Art. 25 i.V.m. Anhang V, insb. 5.1.4). Die Gleichwertigkeit der jeweiligen Ausbildung wird gegenseitig anerkannt. Inhaberinnen und Inhaber von anderen ausländischen Diplomen müssen in der Schweiz nach Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms und bestandener eidgenössischen Prüfung einen eidgenössischen Facharztabschluss erwerben, um den Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben zu können.

Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte in der Wahl ihres Fachgebietes frei. Die Frage der Koordination der ärztlichen Weiterbildung ist Gegenstand der Arbeiten des Gremiums "Koordination der ärztlichen Weiterbildung" und ein Thema der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" jeweils unter der Leitung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass neben der Erhöhung der Anzahl Abschlüsse weitere Optimierungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen notwendig sind, wie beispielsweise die Erhöhung der Berufsverweildauer von Ärztinnen und Ärzten, die Attraktivität der Arbeitsbedingungen in der Grundversorgung oder die weitere Stärkung der Interprofessionalität (vgl. Bericht WBF/EDI "Gesamtsicht Aus- und Weiterbildung Medizin im System der Gesundheitsversorgung", 2016).

6. Die Versorgungslage der klinischen Fachgebiete in den einzelnen Kantonen ist unterschiedlich. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan der Kantone in der Gesundheitspolitik ist bei einer systematischen Unterversorgung in einem klinischen Fachgebiet berufen, im Dialog und in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und anderen wichtigen Organisationen des schweizerischen Gesundheitswesens (zum Beispiel Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF) geeignete Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.

Antwort des Bundesrates.

Numerus clausus und Aussichten in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten | Lexipedia | Lexipedia