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Verkehrsunfälle reduzieren. PS-Beschränkung für Auto-Junglenker und Auto-Junglenkerinnen

20.3599 · Motion · 2020-06-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die nötigen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten, um eine PS-Beschränkung für Auto-Junglenker*innen einzuführen.

Begründung

Der Blick auf die Polizeimeldungen zeigt, dass junge, meist männliche Fahrzeuglenkende regelmässig mit stark übersetzter Geschwindigkeit unterwegs sind. Ihr Fehlverhalten sorgt dafür, dass die Gruppe der Junglenker*innen in den Statistiken mit deutlich erhöhtem Unfallrisiko hervorsticht. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung liegt das einerseits an der mangelnden Routine, andererseits an der Selbstüberschätzung sowie dem riskanteren Verhalten. Sind zusätzlich PS-starke Autos mit mehr Kraft und Geschwindigkeit im Spiel, steigt die Gefahr zusätzlich an. Solche leistungsstarken Autos werden von jugendlichen Autolenker*innen zunehmend auch gemietet, teilweise nur für wenige Stunden.

Andere europäische Länder, etwa Italien und Kroatien, kennen deshalb schon seit längerem Leistungsbegrenzungen für Neulenker*innen. Fahranfänger*innen dürfen in Italien im ersten Jahr nur Autos mit einer Leistung von maximal 55 kW respektive 75 PS fahren. In Kroatien gilt unter 25 Jahren eine Beschränkung auf 75 kW oder 102 PS.

Technisch ist eine temporäre Leistungsbegrenzung eines PS-starken Wagens z.B. mittels Plombierung ohne Probleme möglich. Eine Leistungsbegrenzung für Junglenker*innen existiert für das Lenken von Motorrädern bereits heute. Diese Beschränkung soll nun auch für Autolenker*innen eingeführt werden. Bei der Festlegung der Höhe der PS-Beschränkung ist zwischen Autos mit Verbrennungsmotoren und Elektrofahrzeugen zu differenzieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Vermeidung von Unfällen ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit verspricht er sich insbesondere von der Verlängerung der Ausbildungszeit für Neulenkende, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Dadurch soll das erhöhte Unfallrisiko, das auf fehlender Fahrerfahrung, Neigung zur Selbstüberschätzung, riskantem Verhalten sowie Alkoholkonsum beruht, gesenkt werden. Kaum eine Rolle bei Autounfällen von Neulenkenden spielt hingegen die Motorleistung der Fahrzeuge. Die eine Hälfte des Autobestandes der Schweiz hat mehr als 100 kW bzw. 136 PS, die andere Hälfte weniger. Im Jahr 2019 verursachten Lenkende von Personenwagen 1524 Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten. Lediglich 3,6 Prozent dieser Unfälle wurden von Neulenkenden mit einem Fahrzeug verursacht, das 100 kW bzw. 136 PS oder mehr hatte. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Unfälle zu reduzieren, ist eine PS-Beschränkung von Autos der Neulenkenden somit nicht geeignet.

Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat die Massnahme "Beschränkung der Motorisierung" in ihrem letztjährigen Bericht "Sicherheit von jungen Erwachsenen im Strassenverkehr" thematisiert. Sie kommt zum Schluss, dass eine PS-Beschränkung nur geringe positive Effekte hätte (zwischen 0,4 Prozent und 2,5 Prozent Unfallreduktion).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.