20.3634 · Motion · 2020-06-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen das geltende Recht mit den folgenden zwei Verboten zu ergänzen:
1. Verbot des Inverkehrbringens von Rauchtabakerzeugnissen mit einem charakteristischen Aroma;
2. allgemeines Verbot von Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten, die das Suchtpotenzial oder die Toxizität steigern oder die CRM-Eigenschaften (CRM=carcinogenic, mutagenic, reprotoxic = krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) aufweisen.
Diese zwei Anpassungen entsprechen der geltenden Europäischen Richtlinie über Tabakerzeugnisse.
Begründung
Die Hersteller von Tabakerzeugnissen setzen ihren Artikeln absichtlich Substanzen zu, die den Tabakrauch erträglicher machen und das Suchtpotenzial steigern. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind daher seit dem 20. Mai 2020 in den EU-Staaten, in Grossbritannien und in Nordirland Mentholzigaretten und andere Rauchtabakerzeugnisse mit einem charakteristischen Aroma allgemein verboten. Zusatzstoffe, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern, sind bereits seit mehreren Jahren allesamt verboten.
Wegen des Aromas, das die Kehle "betäubt" und den Rauch milder macht, sind der Raucherin oder dem Raucher die Schäden, die sie oder er dem Körper zufügt, viel weniger stark bewusst. So bewirkt die kühlende Wirkung von Menthol zum Beispiel, dass die Raucherin oder der Raucher von Mentholzigaretten dazu tendiert, den Rauch tiefer zu inhalieren. Die beschriebenen Wirkungen - sowie auch der Geschmack - zielen auf junge Menschen; Mentholzigaretten sind bei jungen Raucherinnen und Rauchern verbreitet, und oft beginnt ein junger Mensch das Rauchen mit dieser Zigarettensorte.
Das Verbot gilt auch für die bei den jungen Menschen beliebte Click-Zigaretten (Kapsel mit flüssigem Menthol oder einem anderen Aroma im Zigarettenfilter, die zerdrückt wird, indem man auf den Filter drückt, und deren Inhalt mit dem Rauch inhaliert wird).
Ohne spezifisches Verbot werden zahlreiche junge Menschen in halb Europa künftig mit aromatisierten Zigaretten aus der Schweiz versorgt werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Jugendlichen vor den Auswirkungen des Rauchens ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat daher dem Parlament vorgeschlagen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um den Jugendschutz bei Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten zu verbessern. Das Tabakproduktegesetz ist derzeit in der parlamentarischen Beratung.
Die in einem Produkt verwendeten charakteristischen Aromen haben Einfluss auf die Attraktivität und das Suchtpotenzial von Tabakprodukten. Auch bei elektronischen Zigaretten verbessern charakteristische Aromen das Geschmackserlebnis. Die Verwendung dieser Zusätze erleichtert gerade jungen Menschen den Einstieg in den Nikotinkonsum und kann zu einer Abhängigkeit führen.
Ein Verbot von charakteristischen Aromen, wie es die EU in ihrer Tabakprodukterichtlinie aus dem Jahr 2014 kennt, wurde auch in der Vernehmlassung 2017-2018 zum zweiten Entwurf für ein Tabakproduktegesetz von mehreren Gesundheitsorganisationen gefordert. Der Bundesrat hat dies jedoch nicht aufgenommen, da die Regelung charakteristischer Aromen im Widerspruch zu der vom Parlament gewünschten inhaltlichen Ausrichtung des zweiten Entwurfs gestanden hätte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.