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20.3649 · Interpellation · 2020-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es kommt immer wieder vor, dass die SBB abrupte Entscheide über die Schliessung von Bedienpunkten fällt, ohne zuvor mit den lokalen Behörden und den Stammkunden gesprochen zu haben. Das ist insbesondere der Fall bei Bahnhöfen zum Verlad von Zuckerrüben oder Holz.

Dem Editorial der SBB-Cargo-News vom Mai war zu entnehmen, dass die SBB beschlossen hat, den Bedienpunkt Vallorbe zu schliessen, der bisher zum Verlad von Holz aus der Region gedient hat.

Die Folgen solcher Entscheide stehen in völligem Widerspruch zu den Absichten des Bundesrates, den Gütertransport auf der Schiene zu stärken und damit die CO2-Emissionen in unserem Land zu reduzieren. Die von solchen Schliessungen betroffenen Güter müssen in der Folge zu einem anderen Bahnhof gefahren werden, was zu mehr Lastwagenkilometern und zu zusätzlichem Verkehr auf den Strassen in manchmal ohnehin schon sehr verkehrsbelasteten Agglomerationen führt.

Bereits 2018 habe ich dem Bundesrat Fragen zur fortgesetzten Schliessung von Verladebahnhöfen für die Holzwirtschaft gestellt und war mit seinen Antworten überhaupt nicht zufrieden. Deshalb möchte ich hiermit noch einmal intervenieren und nachdrücklich auf die Vorbildfunktion des Bundes hinweisen, wenn es um die Umsetzung von Beschlüssen des Parlaments bezüglich der CO2-Emissionen geht.

Nachdem nun das Parlament der Änderung des CO2-Gesetzes zugestimmt hat, muss der Bund seine Vorbildfunktion noch besser wahrnehmen, indem er den bundesnahen Unternehmen wie der SBB CO2-Reduktionsziele vorgibt, die soweit möglich mit der Aufrechterhaltung von regionalen Bedienpunkten zu erreichen sind.

Mit dem Ziel, dass der Bund einen konkreten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leistet, fordere ich den Bundesrat auf:

1. auf weitere Schliessungen von Bedienpunkten zu verzichten, solange nicht mit den lokalen Behörden und den Stammkunden pragmatische und regionalverträgliche Lösungen gefunden sind

2. eine Planung zu erarbeiten über die mittel- und langfristige Beibehaltung der Bedienpunkte

3. auf die in jüngster Zeit angekündigten Schliessungen von Bedienpunkten zu verzichten und stattdessen mit den lokalen Behörden und den Stammkunden pragmatische und regionalverträgliche Lösungen zu finden.

Stellungnahme des Bundesrates

1.Grundsätzlich muss zwischen Aufhebung der kommerziellen Bedienung durch Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. von SBB Cargo) und der Bereitstellung von Freiverladen durch Infrastrukturbetreiberinnen unterschieden werden.

Im Gegensatz zur Pflicht der Infrastrukturbetreiberinnen, die im Konzept für den Gütertransport auf der Schiene erwähnten Anlagen offen zu halten, liegt deren Bedienung in der unternehmerischen Verantwortung der verschiedenen im Schienengüterverkehr tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, so auch von SBB Cargo. Der Bundesrat erwartet gemäss seinen strategischen Zielen für die SBB von SBB Cargo einen unternehmerisch und eigenwirtschaftlich geführten Wagenladungsverkehr.

Für Vallorbe wurde von SBB Infrastruktur kein Antrag zum Rückbau der Anlagen gestellt. Die Anlage steht weiterhin zur Verfügung und kann von Verladern und Eisenbahnunternehmen genutzt werden.

2./ 3. Der vom Interpellanten geforderte mittel- und langfristige Plan, der ein wirksames Zusammenspiel zwischen Anlagen- und Trassenverfügbarkeit sicherstellt und ein effizientes und nachhaltiges Angebot im Schienengüterverkehr ermöglicht, besteht bereits. Die Planungen erfolgen koordiniert unter Führung des Bundes.

Die Entscheidfindung für den Erhalt oder die Schliessung einer Anlage erfolgt über das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene. Dieses Konzept, ein Instrument des Gütertransportgesetzes (GüTG, SR 742.41), wurde vom Bundesrat am 20. Dezember 2017 verabschiedet. Wie bereits in der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation 18.4041 ausgeführt wurde, kann eine Infrastrukturbetreiberin im Konzept enthaltene Anlagen nicht ohne Zustimmung des UVEK schliessen. Infrastrukturbetreiberinnen und Kantone können Anträge zur Schliessung einer Anlage stellen. Im Rahmen dieser Anträge müssen die Antragsteller die Interessen aller von der Anpassung betroffenen Akteure (insbesondere Kantone, Gemeinden, Infrastrukturbetreiberinnen, Eisenbahnverkehrsunternehmen und verladende Wirtschaft) dokumentieren. Der Bund nimmt anschliessend eine Interessenabwägung vor und entscheidet, ob eine Anlage geschlossen werden kann.

Das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene wird in rollender Planung alle vier bis acht Jahre aktualisiert. Dies erfolgt möglichst zeitlich abgestimmt mit dem strategischen Entwicklungsprogramm zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (STEP) und den 4-Jahres-Perioden der Leistungsvereinbarungen mit den Bahninfrastruktur-Betreiberinnen.

Antwort des Bundesrates.