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20.3676 · Interpellation · 2020-06-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat nachstehende Sachverhalte zu erörtern und Fragen zu beantworten:

1. Welche Forschungsgebiete und folglich Innovationen und Wirtschaftszweige rund um ICT, Sicherheit und Cyber, Pharmaindustrie, Gesundheit/Life-Science, Energie, Logistik, Versorgung sowie Maschinenbau etc. würde der Bundesrat erstens als systemrelevant oder zweitens mindestens als gewichtig genug erachten, dass aktiv Rahmenbedingungen so gesetzt werden müssten, dass die genannten Gebiete und Tätigkeiten nicht an ausländische Mitbewerber übergehen?

2. Welches sind die Kriterien, die rechtfertigen würden, dass wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so setzen/beeinflussen, dass Schlüsseltechnologien und Innovationen sowie relevante Wirtschaftszweige in der Schweiz verbleiben werden?

3. Wie müssten Rahmenbedingungen entsprechend verbessert werden?

Begründung

Nicht erst seit COVID-19 bedaure ich, dass es uns nicht umfassend gelingt, Schlüsseltechnologien - und Innovationen sowie teilweise entsprechende Unternehmen "in der Schweiz zu behalten". Es interessiert daher, welche Rahmenbedingungen, aus der Sicht des Bundesrats gesetzt werden müssten, damit "Innovation und Kontrolle" im eigenen Land verblieben und somit nachhaltig zur Prosperität der Schweiz beitragen könnten.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1)

Der Bundesrat hat sich im Nachgang zur Finanzkrise 2007/2008 eingehend mit dem Thema "too-big-to-fail" systemrelevanter Unternehmen auseinandergesetzt. Dabei hat er zwei Kriterien definiert, welche kumulativ erfüllt sein müssen, damit ein besonderer staatlicher Schutz angebracht ist. Erstens muss das Unternehmen Leistungen erbringen, auf die eine Volkswirtschaft nicht verzichten kann. Zweitens muss ausgeschlossen werden können, dass andere Marktteilnehmer die systemrelevanten Leistungen des Unternehmens innerhalb nützlicher Frist ersetzen können. Der Bundesrat hat festgehalten, dass die systemrelevante Funktion von Infrastruktursektoren (bspw. Strom- oder Schienennetz) sowie weiteren Sektoren (bspw. Pharmaindustrie) im Regelfall genügend rasch durch den Markt substituiert werden oder mit vertretbarem Aufwand durch eine Auffanggesellschaft sichergestellt werden können. Die beiden Kriterien erfüllen somit ausschliesslich die systemrelevanten Banken sowie die systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen, welche daher entsprechend reguliert sind. In seinem Bericht vom 13. Februar 2019 in Erfüllung der Postulate 18.3376 Bischof und 18.3233 Stöckli hat der Bundesrat zudem festgehalten, dass die grosse Mehrheit der Unternehmen, welche kritische Infrastrukturen bereitstellen, sich bereits in Besitz des Staates befindet (Bund, Kanton, Gemeinde). Hinsichtlich Forschung und Innovation beobachtet der Bundesrat die Entwicklung neuer Technologien kontinuierlich. Bei Bedarf ergreift er die erforderlichen Massnahmen, um die Kompetenzen in bestehenden Institutionen und mittels etablierten Prozessen in der Schweiz zu stärken.

Zu 2 und 3)

Für den Wohlstand der Bevölkerung ist es zentral, dass Unternehmen in der Schweiz über ausgezeichnete Rahmenbedingungen verfügen, welche es ihnen erlauben, erfolgreich zu wirtschaften, Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig zu investieren. Der Schweiz ist es durch eine gute Standortpolitik immer wieder gelungen, sehr innovative und technologisch fortgeschrittene Unternehmen anzuziehen und auch langfristig zu halten. Die etablierten Organe der Innovationsförderung unterstützen den Transfer neuer Technologien von den Hochschulen in die Wirtschaft und tragen dazu bei, dass innovative Ideen in der Schweiz umgesetzt werden.

Damit die Schweizer Wirtschaft auch in Zukunft agil und innovativ bleibt, ist es dem Bundesrat ein grosses Anliegen auf eine gezielte Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken. Entsprechende Massnahmen wird er dem Parlament in Erfüllung der Mo. Germann 19.3043 unterbreiten.

Im Bereich der Gesundheit/Life Science sowie pharmazeutischen Industrie hat der Bundesrat Ende 2018 beschlossen, den seit 2013 bestehenden Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie fortzuführen. Dieser will durch konkrete Massnahmen die Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie weiter verbessern. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 wird der Bundesrat die entsprechenden Massnahmen bis 2025 beschliessen und die Öffentlichkeit darüber orientieren.

Antwort des Bundesrates.