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20.3691 · Motion · 2020-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Grundlagen zu schaffen, damit der heute nur auf explizites Verlangen hin ausgestellte IV-Ausweis, der den Bezug einer Hilflosenentschädigung (HE) bestätigt, automatisch ausgestellt wird (analog zu Personen mit IV-Rente). Dies namentlich für folgende Personengruppen:

1. Kinder mit einer HE,

2. Erwachsene, die eine HE, aber keine IV-Rente erhalten,

3. Personen im AHV-Alter, die eine HE erhalten.

Begründung

Ausweise, die eine Behinderung attestieren, haben in der Praxis zwei Bedeutungen: Erstens gewähren private Institutionen Vergünstigungen beim Vorweisen. Entgegen der Antwort des Bundesrats auf die Frage Lohr 20.5303 gehen diese Vergünstigungen teilweise deutlich über diejenigen für Kinder ohne Behinderungen hinaus (z.B. freier Eintritt eines begleitenden Elternteils). Zweitens kann der Ausweis speziell bei Kindern, welche keine sichtbare Behinderung haben (z.B. Autismus), für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung von Bedeutung sein.

Ursprünglich existierte nur der IV-Ausweis, der ausschliesslich Erwachsenen mit IV-Rente automatisch zugestellt wurde. Seit den Abklärungen der Verwaltung für 13.3084 Lohr erhalten auch Personen mit einer HE einen IV-Ausweis, allerdings nur auf explizites Verlangen. Ein sehr grosser Teil der Betroffenen ist jedoch über den Umstand, dass der HE-Ausweis bereits heute erhältlich ist, nicht informiert und kann dieses Angebot entsprechend nicht in Anspruch nehmen.

Mit dieser Motion wird die Praxis für beide Bezugsgründe eines IV-Ausweises harmonisiert, indem die Zustellung automatisch erfolgt. Damit wird die private Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erleichtert und eine Gleichstellung zwischen Personen mit IV-Rente und solchen mit einer HE erreicht. Der Bundesrat hat in diesem Bereich bereits Handlungsbedarf erkannt und in der Antwort auf die Frage 20.5059 Roth Offenheit signalisiert, die Ausweisabgabe für Beziehende von AHV-Renten mit einer HE zu prüfen. Diese Praxisänderung soll nun im Sinne der Betroffenen so rasch wie möglich umgesetzt werden. Eine besondere Bedeutung hat die Neuregelung für Kinder, die seitens IV keinen anderen Ausweis erhalten können. Bei Erwachsenen wird der administrative Aufwand dadurch in Grenzen gehalten, indem der Ausweis nur dann automatisch ausgestellt wird, wenn nicht gleichzeitig schon eine IV-Rente bestätigt wurde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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