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20.3744 · Interpellation · 2020-06-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Mit dem Ziel, die Unternehmenstätigkeit und die Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Bundesrat ein Instrument geschaffen, das raschen und einfachen Zugang zu zinslosen, vom Bund verbürgte "Coronahilfskrediten" ermöglicht. Der allzu einfache Zugang zu diesen Krediten, die die öffentliche Hand in Gesamthöhe von 500 Millionen verbürgt, hat aber auch eine Kehrseite. Wegen der Bundesgarantie tragen die Banken, die die Kredite erteilen, keinerlei Risiko. Dies motiviert nicht gerade zu Abklärungen. Das System beruht zudem auf der Selbstdeklaration der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller.

Langsam, aber sicher kommt nun doch alles ans Licht. In verschiedenen Kantonen wurden Strafverfahren wegen Verdachts auf Missbrauch von Coronakrediten eingeleitet. Beispielhaft sei hier der letzte Fall erwähnt, der in den vergangenen Tagen im Tessin bekannt wurde: Gegen italienische Unternehmer, die auf dem Papier im Mendrisiotto wohnhaft sind, läuft eine Untersuchung, weil sie Kredite beansprucht haben sollen für ihr Unternehmen, gegen das bereits ein Konkursverfahren am Laufen ist. Daraufhin haben sie sich aus dem Staub gemacht.

Laut Pressemeldungen soll es auch Unternehmer gegeben haben, die die Kredite zum Rückkauf verpfändeter Luxuskarossen nutzten.

Der allzu einfache Zugang zu Krediten, für die dann möglicherweise die öffentliche Hand mit Steuergeldern aufkommen muss, verlockt zum Missbrauch und gibt Anlass zu grosser Sorge. Dies gilt insbesondere für das Tessin. Denn im Tessin haben sich im Zuge der Personenfreizügigkeit verschiedene italienische Unternehmen zweifelhaften Rufs angesiedelt.

Die Kredite können noch bis zum 31. Juli beansprucht werden.

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Will der Bundesrat die Banken, die die Coronakredite erteilen, stärker in die Verantwortung nehmen und dazu die Bundesgarantie auch für kleinere Kredite von unter 500 000 Franken auf 85 Prozent begrenzen, wie das bereits der Fall ist für grössere Kredite?

2. Hat der Bundesrat die Absicht, eine Übersicht über alle gewährten Kredite nach Kanton zu veröffentlichen, in der auch die Nationalität der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nach Kanton aufgeführt ist?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die bekannt gewordenen (mutmasslichen) Missbräuche?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Seit dem 26. März 2020 können Unternehmen vom Bund verbürgte Covid-19-Überbrückungskredite in Anspruch nehmen und so ihre Liquidität sichern. Die Überbrückungshilfe wurde bewusst unbürokratisch gestaltet. Nur dank einfachen, schlanken Prozessen und der Kreditgewährung auf Basis von Selbstdeklaration konnten innert Kürze über 134'000 Unternehmen rasch Liquiditätshilfe erhalten. Beteiligt sich die kreditgebende Bank wie bei den Covid-19-Plus Krediten mit 15 Prozent an einem allfälligen Verlust, so nimmt die Bank eine umfassende Kreditprüfung vor. Diese hätte die Vergabe von verbürgten Krediten bis 500 000 Franken an die Unternehmen zeitlich deutlich verlängert und die Hürde zur Kreditvergabe potenziell erhöht, wodurch zahlreiche davon in noch grössere Liquiditätsschwierigkeiten gebracht worden wären.

Covid-19-Kredite konnten bis am 31. Juli 2020 beantragt werden. Die Anzahl neuer Kreditgesuche ist in der ersten Junihälfte stark zurückgegangen. Während zu Beginn des Kreditprogramms über 10'000 Gesuche pro Tag eingegangen sind, hat sich diese Zahl seither auf durchschnittlich 200 bis 300 Gesuche pro Tag reduziert. Eine nachträgliche Erhöhung des von den Banken zu tragenden Teils eines Verlusts würde zu grosser Rechtsunsicherheit führen, wäre mit grossem administrativem Aufwand verbunden und würde in ein bisher sehr gut funktionierendes System eingreifen. Sie würde auch zu einer rechtsungleichen Behandlung der bisherigen und zukünftigen Kreditnehmerinnen und -nehmern führen.

2. Auf der Webseite covid19.easygov.swiss werden Informationen und verfügbare statistische Daten zu den Covid-19-Krediten veröffentlicht und laufend aktualisiert. Unter anderem werden Daten zu den gewährten Krediten und zum Kreditvolumen nach Kanton publiziert. Aussagen zur Staatsangehörigkeit der Begünstigten lassen sich nicht machen. Die Covid-19-Kredite werden gemäss Artikel 3 Absatz 1 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (SR 951.261) Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz gewährt. Entsprechend dem privaten Gesellschaftsrecht, z. B. dem Aktienrecht, knüpft die Verordnung nicht an die Staatsangehörigkeit der am Unternehmen wirtschaftlich Berechtigten an, sondern ausschliesslich an den Schweizer Sitz des Unternehmens. Die Staatsangehörigkeit des/der Inhaber/in der Kreditnehmerin hat deshalb keine Relevanz für die Kreditvergabe und wird nicht erhoben.

3. Bei den schlanken und unbürokratischen Prozessen ist es unvermeidlich, dass ein Missbrauchspotenzial besteht. Um solche Missbräuche einzudämmen und die Risiken für den Bund zu begrenzen, hat das WBF in Zusammenarbeit mit dem EFD und der EFK ein Prüfkonzept zur Missbrauchsbekämpfung entwickelt, welches bei Bedarf aktualisiert wird. Das Prüfkonzept ist auf der Webseite covid19.easygov.swiss/fuer-medien/ veröffentlicht.

Es sind 798 potentielle Missbrauchsfälle bei den Bürgschaftsorganisationen in Abklärung (Stand: 30. Juli 2020). In 229 weiteren Fällen, die abgeklärt wurden, konnte kein Missbrauch festgestellt werden. Bisher wurde erst in 21 Fällen durch die Bürgschaftsorganisationen Strafanzeige erstattet. Diese Statistik umfasst ausschliesslich Verfahren, die von den Bürgschaftsorganisationen geführt werden. Für Verfahren, die von einer anderen Stelle (wie z.B. die Banken) selbständig ausgelöst werden, gibt es gegenwärtig keine Statistik. Gemessen an der grossen Zahl Kredite ist der Anteil potentieller Missbräuche jedoch sehr gering.

Antwort des Bundesrates.