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20.3776 · Postulat · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Asylsuchende

Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle im Asylwesen zu prüfen. Diese Meldestelle soll Ansprechpartner bei Gewalt, Diskriminierung und anderweitigen schwerwiegenden Problemen in den Asylunterkünften sein.

Begründung

Die Vorfälle im Bundesasylzentrum Bässlergut haben gezeigt, dass es in Asylunterkünften zu gewalttätigen Vorfällen kommen kann. Pro Jahr werden laut dem EJPD schweizweit über 400 Ereignisse im Zusammenhang mit tätlichen Auseinandersetzungen rapportiert. Aktuell haben Asylsuchende lediglich die Möglichkeit, sich an eine Person innerhalb des BAZ zu wenden, was eine Hemmschwelle darstellt und keine unabhängige Behandlung garantiert. Asylsuchende müssen Konsequenzen in ihrer Wohnsituation oder im Asylverfahren befürchten, wenn die Beschwerdestelle nicht unabhängig ist. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und die UN Flüchtlingsorganisation UNHCR empfehlen der Schweiz ausdrücklich die Schaffung einer Ombudsstelle. In anderen Ländern gibt es bereits eine Stelle, Asylsuchende in Belgien können sich beispielsweise bei Gewalt und Diskriminierung an eine nationale und unabhängige Ombudsperson wenden. Die Analyse zur Situation von Flüchtlingsfrauen zur Beantwortung des Posulats Feri 16.3407 hat zudem aufgezeigt, dass es Lücken bei der Erkennung und Betreuung von frauenspezifischer Gewalt in Asylzentren gibt. So bestehen insbesondere Lücken bei der der Information und Unterstützung für Geflüchtete sowie bei der Identifikation von Opfern sexueller Gewalt. So schreibt der Bericht wörtlich (S.78):

"Häufig gehen die Gewalterfahrungen in der Schweiz weiter, wo Gewalt durch Familienangehörige oder Zentrumsmitbewohnerinnen und -mitbewohner, aber auch durch Betreuungs- und Sicherheitspersonal in den Unterkünften, medizinisches Personal oder im Rahmen von Zwangsprostitution verübt wird."

Der Bericht stellt zudem fest, dass es beim zuständigen Personal zu einer Abstumpfung gegenüber der vielen Gewalt kommen kann und dass klare Ansprechspersonen fehlen (S.83). Mit einer unabhängigen Beschwerdeinstanz würde also auch die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau insbesondere Artikel 2c und f, Artikel 3 CEDAW entscheidend gestärkt.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass allen Formen von Gewalt gegenüber Menschen jeden Geschlechtes in den Bundesasylzentren vorgebeugt werden muss und dass die Strukturen und Prozesse in Bundesasylzentren die Meldung und Ahndung von Gewaltvorfällen ermöglichen müssen, ohne dass den Asylsuchenden dadurch Nachteile im Asylverfahren erwachsen.

Im Rahmen der Revision des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31, in Kraft seit 1. März 2019) wurde besonderes Augenmerk auf die korrekte und menschenwürdige Unterbringung von Asylsuchenden gelegt. Das neue Betriebskonzept Unterbringung enthält verbindliche Vorgaben für alle entsprechenden Betriebsabläufe sowie Rollen und Verantwortlichkeiten in den Bundesasylzentren, die den Empfehlungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und des UNHCR aus dem Jahr 2017 Rechnung tragen. Insbesondere wurden neue Qualitätsstandards für die Unterbringung und eine regelmässige Qualitätssicherung eingeführt sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern effektive Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um sich über Vorkommnisse und Mängel beschweren zu können. Gestützt darauf wird bis Ende 2020 in jeder Asylregion ein Gewaltpräventionskonzept erstellt und die dafür verantwortliche Person festgelegt.

Weiter sind im Betriebskonzept Unterbringung spezifische Bedürfnisse einzelner Zielgruppen (z.B. Frauen, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Vulnerable) thematisiert und entsprechende Handlungsanweisungen, zum Beispiel zur Vorbeugung von sexueller Gewalt, festgelegt. Wenn Asylsuchende dennoch von Gewaltvorfällen betroffen sind, werden ihnen Gehör und Unterstützung gewährt.

Die Anliegen des Postulates Feri "Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen", 16.3407 vom 9. Juni 2016 sind im Betriebskonzept berücksichtigt und werden durch weiterführende Massnahmen gemäss dem Amtsbericht des Staatssekretariats für Migration (SEM) und dem Bericht des Bundesrates vom 16. Oktober 2019 ergänzt. Bis Ende 2020 werden zum Beispiel verpflichtende Schulungsmodule zur Gewaltprävention, zur Opfererkennung und zum Umgang mit Opfern sexueller Gewalt für Mitarbeitende des SEM und der Leistungserbringer Betreuung, Pflege und Sicherheit durchgeführt. Zudem wird in jedem Bundesasylzentrum bis Ende 2020 ein vertrauliches Meldesystem für Vorfälle oder Verdachtsfälle von Gewalt geschaffen, über welches die Asylsuchenden informiert werden.

Zusätzlich sind mit den Seelsorgenden und der unentgeltlichen Beratung und Rechtsvertretung vom SEM unabhängige Akteure in den Bundesasylzentren tätig. Sie können dem SEM ebenfalls kritische Beobachtungen melden und tun dies in der Praxis auch. Schliesslich besucht die durch den Bundesrat eingesetzte Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) regelmässig unangemeldet Bundesasylzentren, um die Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen.

Mit den dargelegten Strukturen und Prozessen besteht in den Bundesasylzentren ein wirksamer institutioneller Rahmen, in welchem betroffene Asylsuchende Gewaltvorfälle melden können und diese rechtsstaatlich untersucht und wo nötig geahndet werden. Aus Sicht des Bundesrates besteht deshalb kein Bedarf für die zusätzliche Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle.

Die Strukturen und Vorgehensweisen in den Kollektivunterkünften der Kantone, welche Gegenstand der in der Begründung der Postulantin zitierten Analyse zur Situation von Flüchtlingsfrauen sind, liegen hingegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.