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20.3777 · Motion · 2020-06-18

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, seine Rekrutierungspolitik in Bezug auf das gesamte Bundespersonal klar am Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten.

Begründung

Angesichts der verheerenden Auswirkungen von Covid-19 haben die politischen Behörden (insbesondere der Bundesrat) und alle politischen Kreise zu Solidarität aufgerufen. Das hat bei den zahlreichen Arbeitskräften, die in der Schweiz wohnen und die um ihre berufliche Zukunft bangen, Hoffnungen geweckt.

So wird mit verschiedenen Aufrufen versucht, die Schweizerinnen und Schweizer bei ihren Entscheidungen zu einem "Vorrang für die Schweiz" zu bewegen: Sie sollen lokale Produkte konsumieren, ihre Ferien in der Schweiz verbringen sowie die regionale Wirtschaft mit ihren kurzen Transportwegen bevorzugen, damit die Rezession nach Covid-19 überwunden werden kann - und zwar gemeinsam.

Diesbezüglich muss der Bund als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einnehmen und sich solidarisch zeigen. In den Augen der Bevölkerung wäre es unangemessen, wenn sich die Behörden selber nicht an das halten, was sie der Bevölkerung und den KMU empfehlen.

Daher fordert diese Motion den Bundesrat eindringlich dazu auf, sich vorbildhaft und solidarisch zu zeigen und auf die Worte Taten folgen zu lassen. Er soll bei der Rekrutierung des gesamten Bundespersonals das Prinzip des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer anwenden, dies in Übereinstimmung mit Artikel 121a Absatz 3 der Bundesverfassung.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Um die Chancen aller in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine Beschäftigung in der Bundesverwaltung zu gewährleisten, werden sämtliche offenen Stellen über das Stellenportal der Bundesverwaltung in den drei Amtssprachen öffentlich ausgeschrieben (vgl. Art. 7 BPG; Art. 22 Abs. 1 BPV). Die Bundesverwaltung schreibt im Jahr durchschnittlich 3'000 Stellen zur Wiederbesetzung aus.

Der Anteil der Bundesangestellten mit Schweizer Pass ist traditionsgemäss hoch. Er lag für die Jahre 2016 - 2019 bei über 95 Prozent. Von den rund 4 Prozent der in der Bundesverwaltung angestellten Ausländerinnen und Ausländer verfügen rund 70 Prozent über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung und sind damit ein fester Bestandteil des schweizerischen Arbeitsmarktes.

Im Weiteren werden alle von der Ausschreibepflicht betroffenen offenen Stellen der Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2015 mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche (sieben Arbeitstage) vor der öffentlichen Ausschreibung den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zugänglich gemacht. Damit wird die vom Bundesrat am 11. Februar 2015 im Rahmen der Steuerung der Zuwanderung und in Ergänzung der Fachkräfteinitiative beschlossene Massnahme umgesetzt. Sie gewährt den in der Schweiz gemeldeten Arbeitsuchenden einen Informationsvorsprung mit dem Ziel, vermehrt inländische Arbeitskräfte einzustellen und die Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen in den Arbeitsmarkt zu verbessern (vgl. Art. 22 Abs. 3 BPV).

Schliesslich hat der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt werden soll (vgl. Art. 53a ff. AVV). Seit dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr (Schwellenwert) speziell der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Auf den 1. Januar 2020 wurde dieser Schwellenwert zudem auf 5 Prozent gesenkt. Die Bundesverwaltung setzt auch diese Massnahme um (vgl. Art. 22 Abs. 4 BPV).

Eine verbreitete und systematische Bevorzugung schweizerischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne der Forderung des Motionärs würde zudem das geltenden Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union (EU) verletzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.