Stecken radikale Muslime und ausländische Geldgeber hinter der Moschee Tulipan in Reinach?
20.3780 · Interpellation · 2020-06-18
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Mitte Mai 2020 haben im aargauischen Reinach die Bauarbeiten für eine der grössten Moscheen der Schweiz begonnen. Die Baubewilligung für die geplante "Tulipan"-Moschee wurde in Rekordzeit erteilt - auch weil die Bauherrin, die Albanisch-Islamische Gemeinschaft, stets versicherte, den 5 Millionen Franken teuren Bau durch Spenden der eigenen Mitglieder zu finanzieren. Die renommierte Islam-Expertin Saïda Keller-Messahli zweifelt diese "offizielle Version" an und verweist auf starke Indizien, die auf ausländische Geldgeber hindeuten.
Diese beunruhigenden Informationen werfen wichtige Fragen an den Bundesrat auf:
1. Liegen dem Nachrichtendienst des Bundes und anderen Behörden Informationen vor, die eine Finanzierung der "Tulipan"-Moschee in Reinach AG aus dem Ausland bestätigen?
2. Gemeindevertreter von Reinach AG sprachen im Zusammenhang mit der "Tulipan"-Moschee begeistert von einem "Brückenschlag zwischen Religionen und Kulturen". Die Nähe der Bauherren zu radikal-islamischem Gedankengut war ihnen offensichtlich nicht bekannt bzw. wurde erfolgreich vor ihnen verborgen. Werden Gemeindevertreter bei laufenden Moschee-Bauprojekten seitens des Bundes informiert, wenn nachrichtendienstliche und öffentlich zugängliche Informationen vorliegen, dass Bauträgerschaften Strömungen nahe stehen, die im Konflikt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen?
3. Falls die Antwort zu Frage 2 ja ist: Weshalb war es möglich, dass die Nähe der Bauherren zu radikal-konservativen Auslegungen des Islams den Gemeindevertretern von Reinach nicht bekannt war?
4. Falls die Antwort zu Frage 2 nein ist: Welche Massnahmen ergreift der Bund, um den Infrastruktur-Ausbau radikal-islamischer Gruppen zu stoppen und um deren Finanzierungsquellen offen zu legen?
5. Welche Massnahmen ergreift der Bund, um die Errichtung von Moscheen in der Schweiz zu verhindern, in denen gegen die Demokratie, Religionsfreiheit und Menschenrechte agitiert wird?
6. Laut offiziellen Angaben der türkischen Behörde befindet sich auch ein "Türkisch-islamischer Verein" im selben Gebäude an der Hauptstrasse in Reinach AG, wo die "Tulipan"-Moschee gebaut werden soll. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der türkische Staat in der Schweiz als Strippenzieher, Vernetzer, "Imam-Exporteur" und Financier erzkonservativer Islam-Auslegung in der Schweiz operiert und welche Massnahmen ergreifen Sie dagegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Einleitend hält der Bundesrat fest, dass er sich zu konkreten Fällen nicht äussern kann. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:
1. und 2. Gemäss dem Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121) ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) nicht dazu befugt, Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz zu beschaffen oder zu bearbeiten. Die einzige Ausnahme ist, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Organisation oder Person ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Das Vorliegen einer radikalen Gesinnung bei Mitgliedern einer bestimmten Organisation allein genügt somit nicht.
Der NDB arbeitet eng mit den kantonalen Polizeibehörden zusammen. Liegen dem NDB oder den Polizeibehörden konkrete Anhaltspunkte vor, die vermuten lassen, dass eine Organisation oder eine Person ihre Rechte nutzt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen, werden die zuständigen Behörden informiert. Der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene ist in den letzten Jahren optimiert worden und funktioniert gut. Mit der Zusammenarbeitsmethode Tetra (Terrorist Tracking) koordinieren und optimieren die in der Terrorismusbekämpfung engagierten Behörden von Bund und Kantonen ihre Arbeit.
3. bis 6. Den Sicherheitsbehörden des Bundes fehlen heute die gesetzlichen Grundlagen, die ihnen erlauben würden, ohne konkrete Hinweise auf eine Bedrohung der Sicherheit der Schweiz oder auf einen Straftatverdacht die Quellen der Finanzierung von religiösen Einrichtungen in der Schweiz zu erfassen. Der Bundesrat ist sich der Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften für die innere Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen, bewusst. Grundrechtseinschränkungen, die nur an muslimische Gemeinschaften anknüpfen, wären allerdings diskriminierend und damit verfassungswidrig (Art. 8 Abs. 2 BV).
In einem Bericht vom Juni 2017 empfahl die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung des Bundes (KGGT) eine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister für Vereine mit einem erhöhten Risiko von Terrorismusfinanzierung und die Führung einer Mitgliederliste für im Handelsregister eingetragene Vereine. Mit der am 26. Juni 2019 verabschiedeten Botschaft zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (BBl 2019 5451) schlug der Bundesrat vor, diese von der KGGT empfohlenen Massnahmen umzusetzen. Der Nationalrat hat am 2. März 2020 entschieden, auf die Vorlage des Bundes nicht einzutreten.
Wie bereits in seiner Stellungnahme vom 20. November 2019 zur Motion 19.4005 (Stopp der Ausbreitung des radikalen Islams in der Schweiz) der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei festgehalten, ist der Bundesrat der Meinung, dass mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Einrichtungen nötig ist. fedpol prüft zurzeit in Zusammenarbeit mit dem NDB weitere rechtliche Möglichkeiten, um die Finanzierung von religiösen Einrichtungen, welche Gewaltextremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, zu erkennen und zu verhindern.
Antwort des Bundesrates.