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20.3792 · Interpellation · 2020-06-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Italien entschied bekanntlich einseitig und nur mit Blick auf die eigenen Interessen, seine Grenzen am 3. Juni wieder zu öffnen. Und sofort fing es damit an, unzulässigen und inakzeptablen Druck auf die Schweiz auszuüben, damit auch diese ihre Grenzen wieder öffnet.

Der Bundesrat hat, wie zu erwarten war, genau einen Wimpernschlag lang Widerstand geleistet. Ende Mai hatte er für die Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums eine Aufhebung der Beschränkungen für die Einreise in die Schweiz auf den 6. Juli angekündigt. Am 5. Juni, also zwei Tage nach der Öffnung der Grenzen durch Italien, verkündete er in einer 180°-Wendung die Wiedereinführung des unbeschränkten freien Personenverkehrs mit Italien (wie auch mit dem Rest der EU) auf den 15. Juni. Dies obschon am selben Tag in der Lombardei 402 neue Ansteckungen mit dem Coronavirus gemeldet wurden.

Anderswo trifft man andere Entscheidungen. Der EU-Mitgliedstaat Dänemark beispielsweise öffnet seine Grenzen erst am 31. August wieder für die anderen Schengen-Staaten. Das Grossbritannien der Nach-Brexit-Ära wiederum hat beschlossen, zwei Wochen Quarantäne einzuführen für einreisende Personen.

Kürzlich haben verschiedene Fachleute die späte Schliessung der Grenze zu Italien kritisiert: Hätte man früher gehandelt, wäre es möglich gewesen, die Pandemie in Schach zu halten.

Ich frage den Bundesrat:

1. Warum will er, nachdem er die Grenze zu Italien sträflicherweise zu spät geschlossen hat, sie jetzt zu früh wieder öffnen, obschon die gesundheitliche Lage in der Lombardei nicht unter Kontrolle ist?

2. Welches Interesse hat die Schweiz an einer überstürzten Öffnung der Grenze zu Italien, da doch der gegenwärtige Zustand der "Halbgeschlossenheit" es wenigstens ermöglicht zu verhindern, dass täglich Tausende von italienischen Unternehmen und Arbeitskräften für Schwarzarbeit ins Tessin einreisen, worunter die lokale Wirtschaft stark leidet, und da diese "Halbgeschlossenheit" die grenzüberschreitende Kriminalität faktisch zum Erliegen gebracht hat?

3. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass der EU-Mitgliedstaat Dänemark beschlossen hat, seine Grenzen erst am 31. August für die Schengen-Staaten zu öffnen, von ein paar wenigen Ausnahmen abgesehen?

4. Beabsichtigt der Bundesrat, Gesundheitskontrollen einzuführen für Italienerinnen und Italiener, die in die Schweiz einreisen, dies aufgrund der Tatsache, dass die Lage in der Lombardei in Bezug auf die Ansteckungen mit dem Coronavirus noch nicht stabil ist?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. Höchste Priorität für den Bundesrat hat der Schutz der Schweizer Bevölkerung vor dem Coronavirus. In der jetzigen Phase der Pandemie ist dies mit vorbeugenden gesundheitlichen Massnahmen (inkl. den bereits lange geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln) besser sichergestellt, als mit Binnengrenzkontrollen. Ziel des Bundesrates war es auch, so rasch wie möglich wieder Normalität herzustellen, im Privaten, im Sozialen und auch im Arbeitsleben, und er wollte die volkswirtschaftlichen Schäden minimieren. Dazu gehörte die Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit und der Reisefreiheit im ganzen Schengen-Raum. Diese schrittweise und auf die epidemische Entwicklung abgestimmte Rückkehr zur Normalität war eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz.

Wie der Bundesrat zudem bereits in seiner Antwort auf die Ip. 20.3482 Farinelli ("Auswirkungen der geschlossenen Grenzübergänge und der Grenzkontrollen auf die Kriminalität") ausgeführt hat, waren es nicht die Einreisebeschränkungen und Binnengrenzkontrollen allein, sondern das weitgehende Erliegen des gesamten öffentlichen Lebens in weiten Teilen Europas, das nicht nur an der Grenze, sondern landesweit zu einem Rückgang der Kriminalität geführt hat. Daher kann kein Rückschluss von der Massnahme der Grenzschliessung auf die Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität in einer normalen Lage gezogen werden.

3. Der Bundesrat beobachtet die Lage im gesamten Schengen-Raum laufend und nimmt im Rahmen seiner Schengen-Assoziierung an koordinierenden Sitzungen von EU-Gremien teil. Er hat zur Kenntnis genommen, dass viele Schengen-Staaten die Binnengrenzkontrollen und die Einreisebeschränkungen an ihren Binnengrenzen inzwischen weitgehend oder ganz aufgehoben haben, was bezüglich den Einreisebeschränkungen auch bei Dänemark der Fall ist.

4. Die epidemiologische Situation in der Lombardei und in Italien hat sich in einem Masse stabilisiert, dass sie unterhalb jener Schwelle liegt, bei der grenzsanitarische Massnahmen im Sinne einer Quarantäne nötig wären (über 60 Neuinfektionen pro 100 000 Personen in den letzten 14 Tagen bzw. wiederholt Einreisen von infizierten Personen in die Schweiz in den letzten vier Wochen). Sollte sich die Situation verschlechtern, könnten solche Massnahmen aber auch gegenüber Italien / der Lombardei ins Auge gefasst werden.

Antwort des Bundesrates.