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20.3828 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche - positive oder negative - Rolle die Strassenbeleuchtung für die Verkehrssicherheit spielt, dies zu den Stunden mitten in der Nacht, in denen das Verkehrsaufkommen minimal ist. Er soll die Regelungen den Resultaten dieser Untersuchung entsprechend anpassen.

Begründung

Seit der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Moser 09.3285 seinen Bericht "Auswirkungen von künstlichem Licht auf die Artenvielfalt und den Menschen" veröffentlicht hat, gab es eine Reihe internationaler Studien, welche auf die negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf die Umwelt hinweisen. In der Schweiz haben sich die Lichtemissionen innerhalb von 20 Jahren verdoppelt. Im Schweizer Mittelland gibt es seit 1992 keine richtige Nacht mehr. Es ist aber sowohl für die Menschen als auch für die Natur von grundlegender Bedeutung, dass es wieder Nächte gibt, die diesen Namen verdienen.

Viele Schweizer Gemeinden schalten die Strassenbeleuchtung in den Nachtstunden ganz oder teilweise aus oder prüfen ein solches Vorgehen. Dieses Lichterlöschen ist erfreulich und wird von der Bevölkerung begrüsst.

Doch einige Kantone schreiben den Gemeinden weiterhin vor, dass sie die Strassenbeleuchtung während der ganzen Nacht sicherstellen müssen, manchmal eingeschränkt auf die Fussgängerstreifen. Dabei führen sie immer Sicherheitsaspekte an und gewichten diese höher als die inzwischen gut untermauerten umwelt- oder gesundheitsbezogenen Überlegungen, ohne dass eine Interessenabwägung stattfindet.

Dass es in den Abendstunden eine Beleuchtung braucht, wird kaum mehr in Frage gestellt. Umstritten ist jedoch die Beleuchtung mitten in der Nacht. Und genau für diesen Zeitraum fehlen Studien.

Müssen nicht die Fahrerinnen und Fahrer ihre Geschwindigkeit anpassen (nach Art. 32 des Strassenverkehrsgesetzes)? Ist es nicht so, dass die Fahrzeugbeleuchtung der fest angebrachten Strassenbeleuchtung überlegen ist, weil sie sich der Sicht der Fahrerinnen und Fahrer besser anpasst? Besteht nicht die Gefahr, dass die Beleuchtung ein falsches Gefühl von Sicherheit vermittelt und dadurch riskantes Verhalten provoziert (höhere Geschwindigkeit der Fahrzeuge; Fussgängerinnen und Fussgänger, die bei fehlendem Trottoir auf der Strasse gehen oder die an einem Fussgängerstreifen den Vortritt erzwingen wollen; Velos, die nicht mit den erforderlichen Lichtern ausgerüstet sind usw.)? All dies sind Fragen, die die verlangte Studie beantworten muss.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Beleuchtung der Strassen ist mit zunehmendem Motorisierungsgrad der Verkehrsteilnehmenden zu einem zentralen Aspekt der Verkehrssicherheit geworden. Wegen der oftmals geringen Distanz zu angrenzenden Häusern können Strassenbeleuchtungen jedoch auch eine Hauptquelle von unerwünschten Lichtemissionen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für angrenzende Naturräume darstellen.

Der Entscheid, ob und wie eine bestimmte Strasse beleuchtet werden soll, wird durch die zuständige nationale, kantonale oder kommunale Behörde getroffen.

Die Nationalstrassen, welche in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sind heute weitgehend unbeleuchtet. Ausnahmen bilden neuralgische Punkte wie Verzweigungen und Tunnelzufahrten.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in den heute vorhandenen Forschungsberichten eine genügende Grundlage besteht, die es den Behörden erlaubt, eine Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und der Reduktion von unerwünschten Lichtemissionen vorzunehmen. Die kantonalen Tiefbauämter und das Bundesamt für Umwelt haben dazu Entscheidhilfen erarbeitet, welche auch für das Problem der unerwünschten Lichtemissionen sensibilisieren.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.