Lexipedia

20.3842 · Postulat · 2020-06-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat soll aufzeigen, wie eine berufliche Teilzeit-Zweitausbildung für Erwachsene ein fester Bestandteil unseres Berufsbildungssystems werden könnte.

Erwachsene, welche aufgrund ihrer Lebenssituation (beispielsweise aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit, der Betreuung von Angehörigen oder Kindern) keine Vollzeit-Ausbildung absolvieren können, soll es durch die Verlängerung der gesamten Ausbildungsdauer, einer Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit, dem modularen Aufbau von Bildungsgängen, der Einführung von Spezialklassen oder der besseren Anerkennung bestehender Ausbildungen und Kompetenzen vereinfacht werden, eine Zweitausbildung zu absolvieren.

Begründung

Die klassischen Bildungswege zu durchlaufen reicht heute oft nicht mehr aus, um auf dem Arbeitsmarkt zu bestehen. In einigen Branchen herrscht zudem ein Fachkräftemangel, andere Branchen sind durch die Digitalisierung und Automatisierung in einem starken Wandel begriffen. Deshalb sollten organisatorische wie finanzielle Schranken für die Weiterqualifizierung möglichst abgebaut werden.

Einen direkten Hebel gibt es bei der Berufsbildung. Erwachsene sind je nach Lebenssituation (Erwerbsarbeit, Betreuungsaufgaben, Pflege von Angehörigen) auf erhöhte Flexibilität angewiesen. Das betrifft das Zeitmanagement als auch den Aufbau der Bildungsgänge. Spezialklassen für Erwachsene mit angepassten Unterrichtszeiten sind eine Möglichkeit, diesen Bedürfnissen entgegenzukommen, ebenso die Möglichkeit, die Ausbildung in einem grösseren Zeitraum zu absolvieren.

Mit der Möglichkeit, eine berufliche Zweitausbildung in Teilzeit zu machen, wird daher den Bedürfnissen von Wiedereinsteiger/-innen in das Erwerbsleben und Personen, welche das Tätigkeitsfeld wechseln möchten oder müssen besser Rechnung tragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Nach- und Höherqualifizierung von Erwachsenen ist aus wirtschafts-, gesellschafts- und sozialpolitischer Sicht von grosser Bedeutung. Seit 2014 ist der Berufsabschluss für Erwachsene ein Handlungsschwerpunkt der Verbundpartner der Berufsbildung. Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten verbessern Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt auf verschiedenen Ebenen die entsprechenden Rahmenbedingungen und begünstigen so Berufswechsel und berufliche Mobilität Erwachsener. Davon profitieren auch Personen, die eine berufliche Teilzeit-Zweitausbildung absolvieren.

Ausgangspunkt ist das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10), das eine Trennung von Bildung und Qualifikationsverfahren vorsieht. Dies ermöglicht es Bildungsinstitutionen, gezielt auf die Bedürfnisse von Lernenden zugeschnittene Bildungsangebote zu entwickeln, was insbesondere Erwachsenen zugutekommt. In der beruflichen Grundbildung (Sekundarstufe II) kann die Dauer der Bildung für besonders befähigte oder vorgebildete Personen oder Personengruppen verkürzt, für Personen mit besonderen Bedürfnissen verlängert werden (Art. 18 Abs. 1 BBG). Verkürzungen oder Verlängerungen können auch in Form eines Teilzeitpensums vereinbart werden, wenn der Lehrbetrieb bzw. die Bildungsinstitution und die lernende Person einverstanden sind. In der höheren Berufsbildung (Tertiärstufe) sind berufsbegleitende Angebote, welche flexibel auf die individuellen Bedürfnisse der meist berufstätigen Bildungsteilnehmenden abgestimmt werden können, bereits Standard. Für Erwachsene ist es zudem zentral, dass vorhandene Kompetenzen anerkannt und angerechnet werden. Die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen ist im Berufsbildungsgesetz geregelt (Art. 9 Abs. 2 BBG). Die Regelung dient als Grundlage für Zulassungs-, Dispensations- und Verkürzungsentscheide.

Erwachsene sind insbesondere zeitlich auf erhöhte Flexibilität angewiesen, um eine Ausbildung berufsbegleitend absolvieren und um sie mit allfälligen familiären Betreuungsaufgaben vereinbaren zu können. Auch stellen sich Finanzierungsfragen. Im Rahmen der Initiative "Berufsbildung 2030" sind verschiedene Projekte im Gange, welche die Rahmenbedingungen für Erwachsene weiter verbessern. Die Verbundpartner gehen in diesen Projekten beispielsweise die Optimierung der Prozesse der Anrechnung von Bildungsleistungen an oder suchen nach Wegen, wie mehr erwachsenengerechte Angebote bereitgestellt werden können. In der beruflichen Grundbildung ist die Optimierung der Finanzierung der direkten und indirekten Bildungskosten ein wichtiges Projekt. Die Kantone prüfen dabei ihre Stipendien- und Darlehenssysteme sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie kantonale Berufsbildungsfonds. In der höheren Berufsbildung erhalten Absolvierende der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen bereits heute 50 Prozent der Kurskosten vom Bund vergütet und werden so finanziell entlastet.

Der Bundesrat begrüsst diese Massnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation Erwachsener. Sie sind auch wichtig in Zusammenhang mit der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Das Anliegen der Postulantin erachtet er aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen und der laufenden Arbeiten als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.