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20.3882 · Interpellation · 2020-06-19

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Zwar geht hauptsächlich durch die Verstädterung Kulturland verloren. Die Revitalisierung von Bächen und die Schaffung von Überflutungszonen entlang von Wasserläufen sind aber ebenfalls mit dem kompletten oder teilweisen Verlust von Flächen verbunden. Ein Teil der bestehen bleibenden Flächen darf nur noch extensiv bewirtschaftet werden.

Begründung

In seiner Antwort auf meine Interpellation 14.3252 schätzte der Bundesrat die Landwirtschaftsfläche, die wegen der Revitalisierung verschiedener Fliessgewässer oder anderem künftig extensiv bewirtschaftet werden muss oder für die Bewirtschaftung ganz verloren geht, auf 20 000 Hektaren. Die landwirtschaftliche Produktion verringert sich dadurch. Die Coronakrise hat gezeigt, wie wichtig die regionale Produktion ist. Sollte man deshalb gewisse, nicht immer nötige Vorhaben nicht einschränken?

Wie gross ist die Kulturlandfläche, die aufgrund der Revitalisierung und der Schaffung von Überflutungszonen seit 2014 bereits verloren gegangen ist?

Wie gross ist die Landwirtschaftsfläche, die künftig verschwinden wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Grin (14.3252) "Revitalisierung von Fliessgewässern und Verlust von Landwirtschaftsfläche" festgehalten, ist die Sorge ernst zu nehmen, dass durch den Kulturlandverlust langfristig die Versorgungssicherheit beeinträchtigt werden kann. Allerdings ist der Kulturlandverlust vor allem dem ungebremsten Siedlungswachstum zuzuschreiben. In der Schweiz gingen zwischen 1985 und 2009 rund 85 000 Hektaren Kulturland verloren, was im Landesdurchschnitt einem Verlust von 3500 Hektaren pro Jahr oder 1,1 Quadratmetern pro Sekunde entspricht. Rund zwei Drittel dieser verlorenen Böden wurden zu neuen Siedlungsflächen, ein Drittel zu Gehölzen, Wald und übrigen Naturräumen. Von der neusten Erhebung liegen für rund drei Viertel der Landesfläche Ergebnisse vor: Die Ergebnisse zeigen, dass das Landwirtschaftsland zwischen 2009 und 2018 bereits wieder um über 22 000 Hektaren abgenommen hat. Der Kulturlandverlust schreitet also fast ungebremst weiter.

Seit 2014 wurden der intensiven landwirtschaftlichen Produktion kaum Flächen durch den Gewässerraum entzogen. Die zurzeit laufende eigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums ist in vollem Gange. Die beiden Anpassungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) in den Jahren 2016 und 2017 beschleunigten diese Festlegung.

Durch die Festlegung des Gewässerraums muss ein Teil des Kulturlands extensiv bewirtschaftet werden. Aus diesem Grund wurde das Jahresbudget für Direktzahlungen bereits ab 2011 um 20 Millionen Franken aufgestockt, um tiefere Erträge der Landwirtschaft abzugelten. Landwirtschaftsland kann mitunter von Revitalisierungen profitieren, da in der Regel auch die Hochwassersicherheit verbessert wird und landwirtschaftliche Flächen weniger oft durchnässt werden. Extensiv bewirtschaftete Gewässerräume und Revitalisierungen sind zudem für die Widerstandsfähigkeit der Gewässer gegenüber dem Klimawandel essentiell. Sie sind für die Zielerreichung der Strategie Biodiversität der Schweiz von zentraler Bedeutung, zumal die Arten im Lebensraum Gewässer zu den bedrohtesten der Schweiz gehören. Darüber hinaus sind revitalisierte Gewässerstrecken und Gewässerraume für die Naherholung der Bevölkerung unverzichtbar.

Gemäss Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates vom 12. August 2008 zur parlamentarischen Initiative 07.492 "Schutz und Nutzung der Gewässer" werden aufgrund des Gewässerraums in Zukunft etwa 20 000 Hektaren Landwirtschaftsfläche extensiv bewirtschaftet werden müssen. Die effektive Zahl wird vorliegen, wenn die Gewässerraumfestlegung schweizweit abgeschlossen und die Flächen erfasst sind. Voraussichtlich wird dieser Prozess noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass eine extensive Nutzung der Böden deren Produktionsfunktion weder zerstört noch beeinträchtigt. Im Fall einer Versorgungskrise würden diese Böden für den Anbau von Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen. Ein Teil der Böden im Gewässerraum wird allerdings aufgrund von baulichen Massnahmen und Gewässeraufweitungen im Rahmen von Revitalisierungsprojekten für die landwirtschaftliche Nutzung effektiv verloren gehen. Diese Fläche lässt sich zurzeit nicht quantifizieren. Sie dürfte aber im Vergleich zu den Verlusten durch die Siedlungsentwicklung marginal sein.

Antwort des Bundesrates.