Wirtschaftliches Gender-Monitoring im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise
20.3902 · Postulat · 2020-06-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang der COVID-19 Krise ein wirtschaftliches Gender-Monitoring einzurichten.
1. Erhebung geschlechterspezifische Daten zur Nutzung konjunkturstützender Instrumente: Kurzarbeit, Kreditvergabe, à-fonds-perdu Beiträge. Die Daten werden wo anwendbar getrennt nach beantragt (Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen) und verordnet (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen).
2. Eine Studie in Auftrag zu geben zum Führungsverhalten in öffentlichen Organisationen und privaten Unternehmen während und nach der Krise und dies in geschlechterspezifischen Daten zu erheben.
a. Mitarbeitende auf Kurzarbeit plus Abbau Überzeit (evtl. plus Ferien beziehen) mit gleichbleibender Auftragslast.
b. Organisatorische Unterstützung/Koordination für Mitarbeitende im Home-Office.
c. Organisatorische Unterstützung/Koordination für Mitarbeitende mit Betreuungspflichten.
d. Ressourcenallokation, resp. Priorisierung und Effektivität von freiwilligen Chancengleichheitsprogrammen und Aktivitäten im Bereich Gleichstellung und Diversity.
Begründung
Um eine ungleiche Lastenverteilung bei der Bewältigung der Krise sowie der folgenden wirtschaftlichen Einbussen zu verhindern und wo nötig Massnahmen zu ergreifen braucht es zuerst überhaupt Daten, die ein wirtschaftliches Monitoring der Krise und der konjunkturellen Entwicklung ermöglichen. Nur so kann die Politik evidenzbasierte Entscheidungen treffen und nicht nach Bauchgefühl argumentieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ergriff während der Coronavirus-Krise zahlreiche, historisch ausserordentlich umfangreiche Massnahmen, um die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern, Selbständige aufzufangen und Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Bei der Ausarbeitung und Umsetzung dieser Sondermassnahmen richtete sich der Bundesrat nach dem Bedarf. Bestehende Instrumente der sozialen Absicherung wurden gezielt erweitert und ergänzt, um bspw. auch befristet Angestellte, Arbeitnehmende auf Abruf oder Selbständigerwerbende besser abzusichern und damit Härtefälle zu vermeiden.
Bei den Anspruchsvoraussetzungen wurde in keiner Massnahme nach Geschlecht oder anderen soziodemografischen Merkmalen unterschieden.
Das Postulat 20.3878 Schneider Schüttel "Covid-19-Krise - geschlechterspezifische Auswirkungen" verlangt, dass im Rahmen einer Analyse die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise geschlechterspezifisch auszuwerten sind. Der Bundesrat hat jenes Postulat zur Annahme beantragt und ist bereit, die geschlechterspezifischen Auswirkungen der Krise und der ergriffenen Massnahmen in diesem Rahmen bestmöglich zu analysieren.
Bei der Erhebung von Daten ist die Verwaltung gehalten, sich auf die für den rechtskonformen Vollzug relevanten Informationen zu beschränken. Um dem Tempo und dem Ausmass der Krise gerecht zu werden und einen raschen Zugang zu den finanziellen Mitteln sicher zu stellen, wurde bei der Kurzarbeitsentschädigung im Rahmen der Vereinfachung des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens vorübergehend auf eine Einzelerfassung der Anspruchsberechtigten verzichtet. Hingegen sind bei Sozialleistungen, die an Einzelpersonen ausgerichtet werden wie bspw. Arbeitslosenentschädigung oder beim Erwerbsersatz, die Bezügerinnen und Bezüger identifizierbar, womit entsprechende Daten grundsätzlich auch nach Geschlecht auswertbar sind. Bei Leistungen die an Unternehmen ausgerichtet werden, ist dies nicht oder nur teilweise der Fall. Die Covid-19-Kredite werden gemäss Artikel 3 Absatz 1 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung (SR 951.261) Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz gewährt. Das Geschlecht des/der Geschäftsführer/in oder Inhaber/in wird nicht erhoben.
Den zweiten im Postulat genannten Punkt, die Durchführung einer ausführlichen Studie zum Führungsverhalten, erachtet der Bundesrat nicht als Bundesaufgabe. Mit der Analyse von Führungsverhalten und dessen Entwicklung in unterschiedlichen Organisationen beschäftigen sich beispielsweise Unternehmens- und Personalberatungsfirmen und die betriebswirtschaftliche Forschung. Würde überdies auch der Bund eine Erhebung zum Führungsverhalten durchführen, würde dies bei den Unternehmen zusätzliche administrative Belastung für das Ausfüllen von Formularen auslösen, ohne wirklich einen Mehrwert zu generieren. Die mittelfristigen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf neue Arbeitsformen wie beispielsweise die Telearbeit werden sich unter anderem gestützt auf bestehende Erhebungen, wie bspw. die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung oder das Schweizerische Haushaltspanel, wissenschaftlich untersuchen lassen. Bis Ende 2022 wird ein Monitoringbericht über die relevanten Entwicklungen im Kontext der Digitalisierung des Arbeitsmarktes erstellt. In diesem Bericht wird ebenfalls die Entwicklung der Telearbeit untersucht, wobei auch auf allfällig unterschiedliche Entwicklungen nach Geschlecht eingegangen werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.