20.3940 · Motion · 2020-09-01
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum Jahr 2025 eine Steuer auf alle Einweg-Kunststoffverpackungen für Getränke und Reinigungsmittel einzuführen, die weniger als 25 Prozent rezyklierten Kunststoff enthalten. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden für die Verbesserung des Recyclings von Kunststoff aufgewendet.
Eine Minderheit der Kommission (Jauslin, Bourgeois, Imark, Page, Paganini, Rösti, Wasserfallen Christian) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Mit einer solchen Kunststoffsteuer soll das Recycling von Kunststoff gefördert werden. Die Steuer sollte einen ausreichenden Anreiz bieten, damit bei den Verpackungsherstellern und deren Kundinnen und Kunden eine Lenkungswirkung erzielt wird.
Das Recycling von Kunststoff wird nur zunehmen, wenn die Nachfrage nach rezykliertem Kunststoff steigt. Heute ist dieses Recycling stark vom Ölpreis abhängig. Wenn die Ölpreise sehr niedrig sind, ist es für rezyklierten Kunststoff fast unmöglich, konkurrenzfähig zu sein. Wenn diese tiefen Preise zu lange andauern, gefährden sie den gesamten Kunststoff-Recyclingkreislauf.
Es ist wichtig, die Industrie dazu anzuregen, rezyklierten Kunststoff in ihre Verpackungen zu integrieren. Dies geschieht bereits mit PET und PE, aus denen sogar Flaschen aus 100-prozentigem R-PET oder R-PE hergestellt werden.
Im März 2019 beschloss die Europäische Union, alle Hersteller von Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff zu verpflichten, 25 Prozent rezyklierten Kunststoff zu verwenden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Förderung der Abfallvermeidung sind zwei Kernmassnahmen, um die Schonung unserer natürlichen Ressourcen voranzutreiben.
Verwaltungsintern werden im Bereich der Kunststoffe denn auch bereits verschiedene Aufträge des Parlaments bearbeitet. So werden die Anliegen von vier teilweise bereits überwiesenen Postulaten in einem gemeinsamen Bericht behandelt (18.3196 Po. Thorens Goumaz, 18.3496 Po. Munz, 19.3818 Po. Flach, 19.4355 Po. CVP-Fraktion). In Bearbeitung ist auch die Motion UREK-N (18.3712) "Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden". Die im Erstrat bereits angenommene Motion Dobler (20.3695) "Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren" verlangt eine schweizweit koordinierte und flächendeckende Sammlung von Kunststoffabfällen sowie deren hochwertiges Recycling. Auch die Parlamentarische Initiative "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" der UREK-N (20.433) berücksichtigt wesentliche Anliegen der vorliegenden Motion bereits. Sie fordert unter anderem, dass Hersteller und Händler verpflichtet werden können, Verpackungen aus kreislauffähigen Materialien zu verwenden und die Abfälle möglichst stofflich zu verwerten. Der Bundesrat hat zudem das UVEK beauftragt, unter Einbezug von WBF und EFD, dem Bundesrat bis spätestens Ende 2022 Vorschläge für spezifische Massnahmen zur Ressourcenschonung zu unterbreiten, dies unter anderem auch unter Berücksichtigung der Kunststoffstrategie der EU.
Mit Annahme der vorliegenden Motion würde die Wahl des Instruments für die Verbesserung des Kunststoffrecyclings bei Verpackungen vorweggenommen und privatwirtschaftliche, freiwillige Massnahmen würden erschwert werden.
Der Bundesrat möchte die bereits laufenden Arbeiten ergebnisoffen fortführen. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.