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20.3944 · Interpellation · 2020-09-07

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, für die Saat 2021 die Verwendung des Insektizids "Gaucho" wieder zu bewilligen, um unsere Zuckerrübenkulturen zu schützen.

Obwohl dieses Insektizid kontrovers diskutiert wird, muss es wieder bewilligt werden, denn die Kulturen leiden dieses Jahr unter einem besonders hohen Befall von Blattläusen. Diese übertragen Vergilbungsviren. Die Zuckerrübenernte ist in Gefahr, und der diesjährige Ertrag wird um die Hälfte geringer ausfallen. Der Zuckergehalt wird ausserdem von 19 auf 13 Prozent sinken.

Wenn die Schweizer Zuckerrübe nicht mit diesem Insektizid geschützt wird, sind die Zuckerunternehmen in Gefahr und wird die Schweiz Zucker importieren müssen. Der importierte Zucker wird im Ausland unter Verwendung dieses Insektizids produziert worden sein.

Die Bewilligung für die erneute Verwendung dieses Insektizids muss auf drei Jahre beschränkt werden. In dieser Zeit wird die landwirtschaftliche Forschung eine neue Sorte entwickeln, die gegen die Krankheit resistent ist. Es ist ausserdem zu erwähnen, dass die Verwendung dieses Insektizids keine negativen Auswirkungen auf die Bienen hat, da die Zuckerrübe vor der Blüte geerntet wird.

Die Verwendung dieses Insektizids liegt also im Interesse der Schweiz und ihrer Selbstversorgung.

Begründung

Die Zuckerrübenkulturen werden regelmässig von Vergilbungsviren befallen, die von Blattläusen übertragen werden. Dieses Jahr ist der Befall mit diesen Blattläusen so stark, dass die Produzentinnen und Produzenten mit einem sehr hohen Rückgang des Ertrags rechnen: Dieser wird sich auf 30 bis 40 Tonnen pro Hektare belaufen, anstatt auf die sonst üblichen 80 bis 90 Tonnen. Ausserdem dürfte der Zuckergehalt von 19 auf 13 Prozent sinken, wobei der Grundpreis für die Zuckerrübe auf der Grundlage eines Minimalgehalts von 16 Prozent bestimmt ist.

Die Verwendung des gewiss kontrovers diskutierten Insektizids "Gaucho" muss auf drei Jahre beschränkt werden - in dieser Zeit wird die landwirtschaftliche Forschung eine neue, gegen die Krankheit resistente Sorte finden können.

Die Bienen sind nicht betroffen, da die Zuckerrübe vor der Blüte geerntet wird. Der Schweizerische Verband der Zuckerrübenpflanzer setzt sich ausserdem für den bestmöglichen Schutz der Bienen ein: Er ist mit der Lösung einverstanden, während einem oder zwei Jahren jeweils nach der Ernte keine Nutzpflanze anzubauen, die eine Blüte trägt und somit für die Insekten schädlich wäre.

Schliesslich ist zu erwähnen, dass Frankreich dieses Insektizid für seine Produzentinnen und Produzenten ab nächstem Jahr unter gewissen Bedingungen bewilligt hat.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der besorgniserregenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Diese Situation gefährdet die wirtschaftliche Rentabilität der Zuckerproduktionskette in der Schweiz. Zurzeit ist es nicht möglich, in der Schweiz ohne wirksamen Schutz gegen Zuckerrübenschädlinge und namentlich gegen die Blattläuse, die die Viröse Vergilbung übertragen, wirtschaftlich rentabel Zuckerrüben anzubauen. Diese Situation hat Belgien und Österreich dazu veranlasst, ab 2019 Ausnahmebewilligungen zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit "Gaucho" zu erteilen. Das französische Parlament hat einen Gesetzesentwurf angenommen, der die Behandlung von Zuckerrübensaatgut für die nächsten drei Jahre erlaubt. In Deutschland wurden im Jahr 2020 Ausnahmebewilligungen für andere Insektizide erteilt, um diese Blattlaus zu bekämpfen.

Das Saatgutbehandlungsmittel "Gaucho" enthält den Wirkstoff Imidacloprid. Aufgrund der Neubewertung dieser Substanz wurde ihr Einsatz im Freiland 2018 verboten. Die Gründe für dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko für Bestäuber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerrübe aufgenommen und schützt sie vor Blattlausbefall. Die Blattläuse können somit die Viröse Vergilbung nicht übertragen. Aber diese Substanz ist auch in den Blüten vorhanden. Die bestäubenden Insekten können somit diesem für die Bienen sehr toxischen Insektizid ausgesetzt sein. Bei den Zuckerrüben ist es so, dass es bei dieser Kultur nicht zur Blüte kommt: Die Bestäuber können somit in dieser Kultur nicht mit dieser Substanz in Kontakt kommen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden können jedoch Rückstände durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die bestäubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein können. Es wären also Risikoreduktionsmassnahmen vonnöten.

Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig müssen auch die Massnahmen der direkten Bekämpfung mittels Blattbehandlung verstärkt werden. Diese Massnahmen ermöglichen eine gezielte Blattlausbekämpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Schädlinge erneut begünstigen sollten.

Antwort des Bundesrates.