20.3956 · Motion · 2020-09-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, auf die geplante Abklassierung der EURO-Normen IV und V per 1. Januar 2021 zu verzichten.
Begründung
Bei der LSVA sollen Fahrzeuge der Euro-Normen IV und V, derzeit in der mittleren Abgabekategorie II, nach den Plänen des Bundesrats per 1. Januar 2021 in die teuerste Abgabekategorie I abklassiert werden. Das Ergebnis wäre, dass die bezüglich Schadstoffbelastung weit auseinanderliegenden Euro-Normen 0, I, II, III, IV und V in der derselben teuersten Abgabekategorie und nur die modernste EURO-Norm VI in der besten Abgabekategorie eingereiht wären. Die mittlere Kategorie wäre leer. De facto gäbe es somit zwei statt drei Kategorien, entgegen den Vorgaben von Landverkehrsabkommen, Verfassung und Schwerverkehrsabgabegesetz.
Das gesetzlich gewollte Anreizsystem würde damit ausser Kraft gesetzt. Vor allem Fahrzeuge der EURO-Norm 5, die dank moderner Antriebstechnologie kaum Emissionen verursachen, sind in der Schweiz noch weit verbreitet (Bestand LSVA-pflichtiger Motorwagen von CH-Fahrzeughaltern, Stand Sept. 2019: Euro V: 16'800 (40%), Euro VI 24'600 (60%)). Deren Abklassierung würde statt die Beschaffung neuer Fahrzeuge zu fördern lediglich zur staatlich vorangetriebenen Vernichtung des investierten Kapitals führen, weil die Zweit- oder Drittverwendung der Fahrzeuge in der Schweiz aufgrund der erhöhten LSVA-Tarife keine wirtschaftliche Option mehr darstellt. Vielmehr würden die Lastwagen zu Minderwerten im Export landen, womit der Umwelt unter Einbezug der zur Fahrzeugherstellung notwendigen grauen Energie nicht gedient wäre.
Zudem hat das LSVA-Erhebungssystem sein technisches Ablaufdatum erreicht. Es soll per 2024 ersetzt werden. Im Bundesamt für Verkehr BAV laufen parallel dazu Arbeiten für die längerfristige Neugestaltung der LSVA gemäss Auftrag des Bundesrats im Verlagerungsbericht 2019. Zudem kommt hoffentlich Bewegung in die Produktion zahlbarer Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben. Auch aus diesen Gründen sollte das bestehende System bis zu dessen Ablösung unangetastet bleiben.
Schliesslich verbietet die schwierige Wirtschaftslage als Folge der Corona-Pandemie eine Erhöhung von Konsumabgaben wie der LSVA. Denn die Abklassierung verteuert den Transport und damit die Konsumentenpreise, was derzeit nicht gerechtfertigt ist. Behördliche Massnahmen sollten vielmehr darauf abzielen, die Preisstabilität zu sichern und dadurch Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und letztlich Konsumenten nicht noch mit staatlichen Abgabeerhöhungen höher zu belasten.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, wie von der Motion verlangt, auf die Abklassierung per 1. Januar 2021 zu verzichten. Der Bundesrat hält jedoch eine Abklassierung, die schon einmal um ein Jahr verschoben wurde, für notwendig, um seinem verfassungsmässigen Verlagerungsauftrag nachzukommen. Er sieht deshalb vor, die Abklassierung auf den 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.