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20.400 · Parlamentarische Initiative · 2020-01-23

Erledigt

Wortlaut

Das Gleichstellungsgesetz wird wie folgt geändert:

Art. 13g Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Übermittlung der Ergebnisse an den Bund

1....

2 Die Arbeitgeber übermitteln das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse spätestens ein Jahr nach deren Überprüfung dem Bund. Die Ergebnisse der Analyse werden zur Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen aufgrund der Artikel 13a bis 13i verwendet.

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