20.4008 · Interpellation · 2020-09-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Schaut man die zahlreichen Inserate für Stellen in der Bundesverwaltung an, die auf dem Portal "stelle.admin.ch" und in den Medien publiziert werden, so zeigt sich deutlich, dass oft nicht angegeben ist, wie lange das Bewerbungsverfahren läuft oder bis wann man die Bewerbung einreichen muss. Häufig kommt es vor, dass ein Inserat, das am Tag X veröffentlicht wird, schon wenige Tage später wieder vom Portal verschwindet. Andere Inserate bleiben über einen langen Zeitraum hinweg veröffentlicht, ohne dass eine Frist für die Einreichung der Bewerbungen angegeben ist. Diese Uneinheitlichkeit ist für Personen, die eine Stelle in der Bundesverwaltung suchen, ärgerlich. Man findet ein Inserat, man überlegt, ob man sich bewerben soll, man bereitet die Bewerbungsunterlagen vor, und plötzlich ist die ausgeschriebene Stelle vom Portal verschwunden, ohne dass es dazu irgendeine Information gibt. In anderen Fällen wiederum reicht man eine Bewerbung ein, ohne über Informationen darüber zu verfügen, innert welchen Fristen über die Stellenbesetzung entschieden wird. Bei vielen Ausschreibungen verfügen die Interessierten über keinerlei Informationen zu den Bewerbungsfristen: "Bewerbungsverfahren läuft bis zum Tag X" oder "Bewerbungsfrist X".
Angesichts dieser Situation und mit Blick darauf, dass die Bundesverwaltung gegenüber ihren künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine vorbildliche und transparente Arbeitgeberin sein sollte, wird der Bundesrat aufgefordert, die folgenden offenen Fragen zu klären.
1. Gibt es minimale, für alle Departemente geltende Grundregeln bezüglich Dauer der Publikation der Stellenangebote auf dem Stellenportal des Bundes? Welches ist die minimale Dauer, während deren die Inserate zugänglich sein müssen? Gibt es auch eine Maximaldauer?
2. Wenn es keine minimalen Regeln gibt, was sind die Gründe dafür?
3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es intransparent ist, wenn keine minimalen Regeln existieren, klare Angaben oft fehlen oder - noch schlimmer -Inserate geändert werden, während sie bereits publiziert sind, und ist er nicht der Ansicht, dass diese Faktoren Anzeichen für Alibiausschreibungen sind oder dazu dienen, vorab ausgesuchten Personen eine Stelle zu verschaffen?
4. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass die Bundesverwaltung als vorbildliche Arbeitgeberin und aus Respekt gegenüber potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern eine Mindestdauer vorsehen beziehungsweise die Bewerbungsfristen angeben sollte, um die Stellenausschreibungen glaubwürdiger zu machen und mögliche Diskriminierungen zu verhindern?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Bundesverwaltung schreibt jährlich ca. 3'000 Stellen aus, die alle auf dem Stellenportal Bund (www.stelle.admin.ch) und teilweise zusätzlich auf weiteren externen Stellenplattformen oder in der Tages-/Wochenpresse publiziert werden (s. Art. 7 BPG und Art. 22 BPV). In der Bundesverwaltung wird dezentral rekrutiert, d.h. die Verwaltungseinheiten sind für die Stellenbesetzung selbst verantwortlich. Eine Wegleitung regelt seit Juli 2020 die formalen Aspekte der Stelleninserate. Sie verfolgt das Ziel sicherzustellen, dass die Bundesverwaltung auf dem Markt als professionelle Arbeitgeberin wahrgenommen wird. Die Wegleitung richtet sich an alle HR-, Linien- sowie Kommunikationsverantwortlichen, welche in ein Rekrutierungsgeschäft involviert sind. Die Verantwortung für die Qualität der Stelleninserate liegt beim HR der Verwaltungseinheit.
1)Es gibt in der Bundesverwaltung weder Vorgaben zur Publikationsdauer von Stelleninseraten noch zur Setzung von Bewerbungsfristen. Das Festlegen der Publikationsdauer von Stelleninseraten auf dem Stellenportal Bund (intern und extern) sowie anderen externen Stellenplattformen liegt im Ermessen der zuständigen Verwaltungseinheit. Sie hängt von vielen Faktoren, in erster Linie aber vom Schwierigkeitsgrad der Stellenbesetzung ab.
2)Bewerbungsfristen sind für Bewerbende durchaus zweckmässig und praktisch, jedoch verhindern sie, dass auf gute Bewerbungen rasch reagiert werden kann. Eine offene Stelle bleibt in der Regel so lange ausgeschrieben, bis der Besetzungsprozess begonnen hat. Dies dauert je nach Stelle und Arbeitsmarktsituation unterschiedlich lange.
3)Der Verzicht auf die Publikationsfrist orientiert sich an den Marktbedingungen. Die Bundesverwaltung rekrutiert ihre Mitarbeitenden unter Wettbewerbsbedingungen im freien Markt. Die Auferlegung einer künstlichen, zeitlichen Befristung würde ihr Nachteile bei Rekrutierung verschaffen. In der Schweiz herrscht in vielen Bereichen, die auch für die Bundesverwaltung relevant sind, ein Fachkräftemangel. Insbesondere im MINT-Bereich müssen geeignete Bewerberinnen und Bewerber zeitnah zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und angestellt werden können. Ansonsten riskiert die Bundesverwaltung, diese an die Konkurrenz zu verlieren. Bewerbungsfristen würden die Möglichkeit, flexibel auf den Markt reagieren zu können, ungünstig beeinflussen.
4)Die Bundesverwaltung ist eine vorbildliche Arbeitgeberin und duldet keine Diskriminierung. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt für alle zukünftigen Mitarbeitenden. Aus diesem Grund müssen alle Stelleninserate die Regeln der diskriminierungsfreien Rekrutierung befolgen: 1) sie richten sich konsequent an beide Geschlechter, 2) sie richten sich an Personen aller Amtssprachen, d. h. sie werden auf dem Stellenportal (intern und extern) in den drei Amtssprachen gleichzeitig ausgeschrieben und 3) sie enthalten keine direkte oder indirekte Diskriminierung. Kandidierende haben jederzeit die Möglichkeit, sich beim Personaldienst über den Besetzungsprozess zu informieren. Die Bundesverwaltung bietet Stellensuchenden zudem die Möglichkeit, auf dem Stellenportal Bund ein Job-Abo einzurichten, um ständig über die neuesten Stellenangebote informiert zu werden.
Antwort des Bundesrates.