20.402 · Parlamentarische Initiative · 2020-02-18
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Parlamentsrecht ist so anzupassen, dass von den Räten angenommene Motionen von Kommissionen, die eine Änderung von Verordnungsentwürfen oder von Verordnungen, welche längstens ein Jahr in Kraft sind, verlangen, vom Bundesrat beschleunigt umgesetzt werden. So hat der Bundesrat spätestens sechs Monate nach Annahme einer solchen Motion der Bundesversammlung Bericht zu erstatten, falls er die Motion noch nicht erfüllt hat.