20.4064 · Motion · 2020-09-23
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, keine Asylsuchende oder Flüchtlinge aus beschädigten oder zerstörten Lagern (z.B. durch Feuer) aufzunehmen.
Begründung
Die Schweiz darf keine Personen aus abgebrannten Lagern aufnehmen, da es sonst zu einem Pulleffekt kommen könnte. Weitere Lager könnten brennen um so nach Europa zu gelangen.
Aggressiven Gruppierungen, die mit Gewalt den Eintritt nach Europa zu erzwingen versuchen, darf nicht nachgegeben werden.
Griechenland hat ähnliche Vorbehalte und will keine Umverteilung nach Europa. Die Haltung von Griechenland ist zu respektieren.
Im Rahmen der bereits bewilligten Gelder für humanitären Hilfe ist Griechenland zu unterstützen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Als Reaktion auf das Feuer auf der Insel Lesbos in der Nacht vom 8. September 2020 hat die Schweiz umgehend Soforthilfe geleistet. Während mehrerer Wochen konzentrierte die Humanitäre Hilfe des Bundes ihre Hilfeleistungen auf die Unterbringung, die Versorgung, die Gesundheit und den Schutz der betroffenen über 12'000 Asylsuchenden. Die Schweiz brachte Hilfsmaterial nach Griechenland und es waren mehrere Spezialisten des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) in Lesbos im Einsatz. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat bis zu einer Million Franken für die humanitäre Hilfe bereitgestellt, damit auf die dringendsten Bedürfnisse reagiert werden kann.
Die ausserordentliche Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Europa in die Schweiz kommt grundsätzlich in zwei Situationen in Betracht: einerseits bei einer akuten humanitären Notlage und anderseits im Rahmen eines europäisch koordinierten Programms zur Entlastung eines besonders belasteten Dublin-Staats.
Besonders prekär war die Situation nach dem Brand für mehr als 400 unbegleitete Minderjährige. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat die Koordination der Arbeiten für die sofortige Evakuierung und Aufnahme dieser Minderjährigen an die Hand genommen. Die Schweiz wurde von Deutschland angefragt, sich an der Evakuierung zu beteiligen. Das EJPD hat zugesagt, sich den 15 teilnehmenden EU-Staaten anzuschliessen und 20 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen.
Zudem führt das EJPD die zu Beginn des Jahres lancierte Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen mit einem familiären Bezug zur Schweiz weiter. Bislang hat die Schweiz 53 Kinder und Jugendliche in diesem Rahmen aufgenommen. Diese Aufnahmen werden ohne quantitative Obergrenze fortgesetzt.
Sollte ausserdem ein zusätzliches europaweites Umverteilungsprogramm als Unterstützung für Griechenland zustande kommen, ist das EJPD bereit, eine Teilnahme der Schweiz zu prüfen. Solche Verteilaktionen müssen aber Teil einer nachhaltigen Gesamtlösung sein. Ad-hoc Lösungen sind nicht zielführend. Der Fokus muss weiterhin auf einer langfristigen Lösung zur Entlastung der Schengen-Aussengrenzen im Rahmen einer nachhaltigen Reform des Dublin-Systems liegen. Eine Beteiligung der Schweiz an einer generellen Verteilung der Migrantinnen und Migranten aus Lesbos steht daher nicht zur Debatte und wird auch von griechischer Seite nicht gefordert.
Die Schweiz unterstützt Griechenland aber auch bilateral seit mehreren Jahren. So wurden insbesondere die Stärkung der Asyl- und Aufnahmestrukturen sowie die Verbesserung der Migrationssteuerung vor Ort gefördert. Die Schweiz hat seit 2015 Projekte im Umfang von ca. 8.5 Millionen Franken unterstützt, insbesondere auch zum Schutz von unbegleiteten Minderjährigen, und wird dieses Engagement weiter ausbauen. Das Parlament hat mit der Annahme der Motion 20.3143 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats "Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland sowie Reform des Dublin-Abkommens" diesem Vorgehen bereits zugestimmt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.